270 An der Schwelle eines neuen Zeitalters
der Bevölkerung schloß sich ihm auch darin an. 1885 pflichtete
der Reichssstag einer Ausbildung der Getreidezölle, 1887 ihrer
erheblichen Erhöhung bei. Nun erst waren die vollen Folge⸗
rungen aus der Wendung gezogen, die Bismarck im Vorsommer
1878 eingeleitet hatte.
Für die Zukunft der Nation fiel aber ebenso schwer in die
Wagschale, daß der Kanzler nicht rastete, bis auch die großent⸗
worfene Versicherungsgesetzgebung für die Arbeiter über alle
Widerstände der Bureaukratie und der Industrie hin weg und trotz
aller Zögerungen im Reichstag unter Dach und Fach gebracht
und unter die Obhut eines besondern Reichsversicherungsamtes
gestellt war. 1889 wurde ihr letztes Glied, die Versicherung
gegen Arbeitsunfähigkeit und für die Jahre des Alters, an⸗
nommen. Unterbau und Gerüst der deutschen Sozialpolitik
standen aufrecht da, ohne die sie für die Nation niemals leisten
konnte, was sie inzwischen geleistet hat. Nebenher ging ein
beständiger Streit Bismarcks mit den Parteien des Reichstags,
die den Hauptton auf den Arbeiterschutz statt auf die Ver⸗
sicherung zu legen verlangten. Bismarck widersetzte sich ihnen
um so hartnaͤckiger, je breiter die gegen ihn andringende Strö⸗
mung im Reichstage wurde. Wie ein Damm stand er ausgangs
der 8oer Jahre da, dessen Krone die unaufhörlich steigenden
Fluten schon netzen, und über den sie jeden Augenblick hin weg⸗
zuschießen drohen. Nicht nur die Meinungsverschiedenheiten
über den Arbeiterschutz verdarben es damals zwischen ihm
und den Gewählten des Volkes. Gleich nach 1880 hatte die Fi⸗
nanzpolitik beide Teile gegeneinander ins Feld gestellt. Dann
war es die Sozialpolitik in beständigem Wechsel mit Rüstungs⸗
fragen oder verfassungsrechtlichen Launen des Kanzlers. Er
vermochte an die Stelle der liberalen Mehrheit der 70er Jahre
keine neue Mehrheit zu setzen. Fand er sich gelegentlich bei
einer Vorlage mit dem Zentrum zusammen, so erwies sich doch
regelmaͤßig der Gegensatz zwischen Windthorst und ihm als zu per⸗
sönlich und als zu fest verankert, als daß ein Beieinanderbleiben