Dies »Preußische Religionsedikt« erregte in ganz Deutschland Aufsehen und
viel Unwillen. Im Namen und mit Unterschrift der Räte des lutherischen Ober—
konsistoriums, zu welchem die beiden Pröpste Spalding (Berlin) und Abr. Teller
(Kölln) gehörten., redigierte der Hofprediger D. Fr. F. G. Sack. Sohn des ehemaligen
Religionslehrers und Konfirmators
Friedrich Wilhelms II. ein Mann,
dessen religiöser Standpunkt »ein
ehrfurchtsvoller Theismus«war, eine
Vorstellung an den König, in der er
das Schädliche einer solchen obrig—
keitlichen Geltendmachung der Or⸗
thodoxie auseinandersetzte. »... Die
symbolischen Bücher sind nach pro—
testantischen Grundsützen nicht fest⸗
stehende Norm und Vorschrift christ⸗
licher Lehre und biblischer Wahrheit.
Sie sind nichts weiter als Bekennt⸗
nisse dieser und jener Menschen, die
zu der Zeit, da sie abgelegt wurden,
nötig und nützlich waren. Wieviel
Wahrheit sie auch enthalten mögen,
so können sie doch nie, ohne den Ge—
wissenszwang, der zum Wesen der
päpstlichen Hierarchie gehört, zu billigen, zur Richtschnur des Glaubens und Lehrens
genommen werden. Die bleibt allein das Wort Gottes, wie es in der Heiligen
Schrist enthalten ist. Die protestantische Kirche erkennt keinen unfehlbaren mensch⸗
lichen Richter an, der in Glaubenssachen zu entscheiden das Recht hat. — nur die
Heilige Schrift.«
Es ist bekannt, daß die erwarteten Folgen des Edikts ausblieben; zuver⸗
lässige Geschichtsschreiber erwähnen vielmehr, daß, während »der Rückschlag
gegen die flache Freigeisterei der friderizianischen Tage eintrat und eine krank—
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