230
III. Das Cölner Kafjen- und Schuldenwefen.
Anders als für Berlin vermochten wir für Cöln unjere Darlegungen auf
nücdterne Bahlenreihen zu ftüßen, die mit ziemlicher Volljtändigkett aufgejtellt
werden Konnten. Sie ließen einen günftigen Eindrud von dem Kaffen= und
Schuldenwefjen der HNeineren Stadt gewinnen, die wir in wirtjehaftlicher Sicherheit
baftehen fehen. Seider gibt e8 neben den MechHnungSbüchern keine anderen zeit:
genöfftiden Zeugniffe, um unfjere Ergebntffe zu Dbeftätigen und abzujchließen.
Und jo fehlt darum au) dem Bilde der Cölner Kaffenverhältntfje die Teßte
Füllung.
Hujammenfajjung.
Überbliden wir zufjammenfafjend noch einmal die Zuftände in beiden Städten,
deren gleiche Entwicklung eigentliH durch die gleichen äußeren Bedingungen: die
geographtjdhe Lage und die politijden und wirtfHaftliHen Verhältnifje in der
Kurmark, gegeben war, fo erfcheint c& auffallend, daß fie in der zweiten Hälfte des
jechzehnten Yahrhundert8 finanziell fo verfhieden daftehen: Cölln in gefunbem Leben,
Berlin in ewiger Krankheit. Daß die Neinere Nachbarin ihre Kaffe recht befriedigend
zu erhalten vermochte, mährend die größere Schwefter völlig zugrunde gerichtet
war, bewetft wohl am Befien unfere Vermutung, daß die legte Urfache für
Berlin8 Kafjenelend weniger die KırfürfilidHe Schuld war — wenn dieje auch den
Unftoß dazır gab —, fondern daß fie in Berlins Verwaltung zu furchen ft, die in
jwerer Zeit durch Unfähigkeit und vielleicht aud) durch Unredlichkeit die Stadt an
ben Rand des Verderbens geführt Hatte.
BefonderS eigenartig ericheint e8, daß das größere Gemeinwefen, für deffen
Bänftigere Entwicklung jhon die beffere Musitattung bet der Gründung die Voraus-
jegung gejchaffen Hatte, hier in die ungünftigere Lage hineingeraten war. Wber
biefer Fall Hit in der Gejchtchte der Doppelfrädte nicht alleinftehend. Gerade aus
den Landen der HohenzoNern Iaffen fih dafür zwei Beifptele, wenn auch erft aus
der Zeit nach dem großen Kriege, anführen.
In Brandenburg an der Havel, der alten Nivalin!) der beiden Städte an
der Spree, Konnte der Rat mit feinen Einkünften auch nicht HauSZGhalten. Die
größere Nenftadt wurde deshalb 1699 gezwungen, ihre Kämmereirechnungen jähr-
lich der IandesherıliHen Verwaltung einzujenden.?) Von der Heineren Altftadt
wurde ba8 nicht gefordert. Damit ft natürlich nicht über einen befjonder8 guten
Zuftand Ihrer Kaffe gefagt, aber e8 {ft anzunehmen, daß dort die Lage günftiger
war. Denn fonjt Hätte ficherlihH auch dieje Stadt fi der unangenehmen Kontrolle
unterziehen müfjen, Alarer treten un8 die Verhältnifje in Königsberg in Preußen
entgegen, das 1724 auß den drei Schwefterftädten Altftadt, Kneiphof und Löbenicht
zujammengewachjen ift. ANe dret waren um die Mitte des fiebzehnten Jahrhundert?
infolge der Anjpannungen, die der Dreißigjährige Krieg von ihnen gefordert Hatte,
finanztell zujammengebrochen.?) Anders al8 In unfjerer Zeit Johann Georg, vers
Htelt fih der Kurfürft HriedrihH Wilhelm zu den Hilferufen der Städte. Durch
Neberweifung von direkten und indirekten Steuern fucht er fie au ihrer verzweifelten
Sage zu befreien. Qöbentcht gejundete durch jolche Unterftüßung und wurde Ihulden-
iret, fodaß feine Gilfägelder auf ein Zehntel herabgefebt werden Konnten, ja €
') Val. oben S. 193, Anm. 3.
’) Heffter a. a. D., S. 374.
’) Siehe hierzu MeyhHöfer, $önigsberg3 Stadtwirtjhaft (1924), S. 20f.