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Full text: Die ältesten Berliner Kämmereirechnungen 1504 - 1508 / Girgensohn, Josef (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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III. Das Cölner Kafjen- und Schuldenwefen. 
Anders als für Berlin vermochten wir für Cöln unjere Darlegungen auf 
nücdterne Bahlenreihen zu ftüßen, die mit ziemlicher Volljtändigkett aufgejtellt 
werden Konnten. Sie ließen einen günftigen Eindrud von dem Kaffen= und 
Schuldenwefjen der HNeineren Stadt gewinnen, die wir in wirtjehaftlicher Sicherheit 
baftehen fehen. Seider gibt e8 neben den MechHnungSbüchern keine anderen zeit: 
genöfftiden Zeugniffe, um unfjere Ergebntffe zu Dbeftätigen und abzujchließen. 
Und jo fehlt darum au) dem Bilde der Cölner Kaffenverhältntfje die Teßte 
Füllung. 
Hujammenfajjung. 
Überbliden wir zufjammenfafjend noch einmal die Zuftände in beiden Städten, 
deren gleiche Entwicklung eigentliH durch die gleichen äußeren Bedingungen: die 
geographtjdhe Lage und die politijden und wirtfHaftliHen Verhältnifje in der 
Kurmark, gegeben war, fo erfcheint c& auffallend, daß fie in der zweiten Hälfte des 
jechzehnten Yahrhundert8 finanziell fo verfhieden daftehen: Cölln in gefunbem Leben, 
Berlin in ewiger Krankheit. Daß die Neinere Nachbarin ihre Kaffe recht befriedigend 
zu erhalten vermochte, mährend die größere Schwefter völlig zugrunde gerichtet 
war, bewetft wohl am Befien unfere Vermutung, daß die legte Urfache für 
Berlin8 Kafjenelend weniger die KırfürfilidHe Schuld war — wenn dieje auch den 
Unftoß dazır gab —, fondern daß fie in Berlins Verwaltung zu furchen ft, die in 
jwerer Zeit durch Unfähigkeit und vielleicht aud) durch Unredlichkeit die Stadt an 
ben Rand des Verderbens geführt Hatte. 
BefonderS eigenartig ericheint e8, daß das größere Gemeinwefen, für deffen 
Bänftigere Entwicklung jhon die beffere Musitattung bet der Gründung die Voraus- 
jegung gejchaffen Hatte, hier in die ungünftigere Lage hineingeraten war. Wber 
biefer Fall Hit in der Gejchtchte der Doppelfrädte nicht alleinftehend. Gerade aus 
den Landen der HohenzoNern Iaffen fih dafür zwei Beifptele, wenn auch erft aus 
der Zeit nach dem großen Kriege, anführen. 
In Brandenburg an der Havel, der alten Nivalin!) der beiden Städte an 
der Spree, Konnte der Rat mit feinen Einkünften auch nicht HauSZGhalten. Die 
größere Nenftadt wurde deshalb 1699 gezwungen, ihre Kämmereirechnungen jähr- 
lich der IandesherıliHen Verwaltung einzujenden.?) Von der Heineren Altftadt 
wurde ba8 nicht gefordert. Damit ft natürlich nicht über einen befjonder8 guten 
Zuftand Ihrer Kaffe gefagt, aber e8 {ft anzunehmen, daß dort die Lage günftiger 
war. Denn fonjt Hätte ficherlihH auch dieje Stadt fi der unangenehmen Kontrolle 
unterziehen müfjen, Alarer treten un8 die Verhältnifje in Königsberg in Preußen 
entgegen, das 1724 auß den drei Schwefterftädten Altftadt, Kneiphof und Löbenicht 
zujammengewachjen ift. ANe dret waren um die Mitte des fiebzehnten Jahrhundert? 
infolge der Anjpannungen, die der Dreißigjährige Krieg von ihnen gefordert Hatte, 
finanztell zujammengebrochen.?) Anders al8 In unfjerer Zeit Johann Georg, vers 
Htelt fih der Kurfürft HriedrihH Wilhelm zu den Hilferufen der Städte. Durch 
Neberweifung von direkten und indirekten Steuern fucht er fie au ihrer verzweifelten 
Sage zu befreien. Qöbentcht gejundete durch jolche Unterftüßung und wurde Ihulden- 
iret, fodaß feine Gilfägelder auf ein Zehntel herabgefebt werden Konnten, ja € 
') Val. oben S. 193, Anm. 3. 
’) Heffter a. a. D., S. 374. 
’) Siehe hierzu MeyhHöfer, $önigsberg3 Stadtwirtjhaft (1924), S. 20f.
	        
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