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Volume 12. März 1960

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

IV/1960 
. , A Seite 29 
WU Pe ® 
Dienstblatt dessenars von Berlin — 
Teil IV j ; 
ı Arbeit und Sozialwesen, Jugend und Sport 
Im halte: 
Nr. 8 Bestattung Hilfsbedürftiger .......... En ; ; BES AT AST Seite 29 
Nr. 9 Belieferung Hilfsbedürftiger mit Bekleidung, Wäsche und Schuhwerk ....%.00004440E Seite 35 
Nr.10 Taschengeld für die Pfleglinge der Anstalt Bethel, Bethel bei Bielefeld ..........0.0.00.000000000 Seite 36 
Nr.11 Pflegegelderhöhung für die Heime des Evang. kirchl. Erziehungsvereins der Provinz Westfalen, 
Schweicheln ....... Da WE u Seite 36 
Nr.12 Verwaltungsvorschriften über die Benutzung der Stadtbäder (Schwimmhallen) und der städtischen 
Sommerbadeanstalten durch Vereine ......... - BEE Sn a Seite 36 
Nr.13 Reinigungsbäder für Hilfsbedürftige ........ A Seite 38 
Nr.14 Verwaltungsvorschriften über das Entgelt für die Beköstigung des Personals in den landeseigenen 
Kinrichtungen des JugendwWesenS LS RE TE Seite 38 
Nr.15 Pflegegelderhöhung für die Pestalozzi-Siedlung in Wahlwies/Bodensee ............0000000000000000 Seite 38 
Nr.16 Pflegekosten für akut erkrankte Hospitaliten :......... CE Seite 39 
8 Soz 11 D 1 - 4589 18. 12 1959 werden, sind ausnahmslos: nur in Höhe der verein- 
|_1v-8_ | Fernruf: 870591 - (95) 4302 - ) barten Sätze ($ 11 Abs.1 Buchst.a des Vertrages) 
Jug IB 1 - 4589 Dbl V/1960 anzuweisen. 
Fernruf: 7105.11 - (965) 771 - Nr. 11 5. Die Leichen sind gemäß 8 5 des Vertrages nach sämt- 
An die Bezirksämter-— Soz sowie Jug u. Sport lichen in Betracht kommenden Friedhöfen ‚nur in zu- 
gelassenen Leichentransportfahrzeugen zu überführen. 
Bestattung Hilfsbedürftiger Für Leichen, die auf den in der sowjetischen Be- 
satzungszone belegenen Friedhöfen.in Stahnsdorf be- 
Nach 86 Abs.3 in Verbindung mit $37 AZG. treten die stattet werden sollen, ist diese Regelung zur Zeit nicht 
bis Ende 1954 erlassenen Dienstblattverfügungen über die durchführbar. Sie können deshalb bis auf weiteres nur 
Bestattung Hilfsbedürftiger mit Ablauf des Jahres 1959 bis zu einer Sammelstelle in Steglitz überführt wer- 
außer Kraft. Es ist.erforderlich, auch diejenigen Dienst- den; von dort werden sie in besonderen KHEisenbahn- 
blattverfügungen, die seit 1955 hierüber herausgegeben waggons nach Stahnsdorf gebracht. 
sind, aufzuheben, da sie lediglich Ergänzungen zu der im Der Stadts N ; ; . 
ynodalverband, Berlin W 15, Lietzenburger 
Dbl IV/1954 Nr. 22 getroffenen Regelung enthalten. Nach Straße 36, ist bereit, zu dem allgemein für N Krdbestab) 
Verhandlungen mit der Bestatter-Innung soll die Angelegen- tungen auf West-Berliner Friedhöfen zu zahlenden. Ge- 
heit im Jahre 1960 neu geregelt werden. Für die Übergangs- bührensatz von 43,— DM West für Erwachsene und 
zeit bitte ich, nach folgenden Richtlinien verfahren zu 20,— DM West für Kinder bis zu 12 Jahren außer der 
wollen: üblichen Erdbestattung auch den "Transport der 
A. Leichen von der Sammelstelle in Steglitz bis zu den 
‘ Für die Bestattung Hilfsbedürftiger (Erd- oder Feuer- Stahnsdorfer Friedhöfen zu übernehmen. Somit ent- 
bestattung) gilt der Vertrag, der zwischen dem Land stehen für Bestattungen auf Friedhöfen in Stahnsdorf 
Berlin, vertreten durch den Senator für Sozialwesen, trotz der an sich höheren Überführungskosten keine 
und der Bestatter-Innung Groß-Berlin e. V., Berlin- Mehrkosten. Es sind deshalb — in Abweichung von 
Neukölln, Anzengruberstraße 23, vertreten durch den Abschnitt C IV — an den Stadtsynodalverband für Be- 
Obermeister, am 13. November 1953 geschlossen wor- stattungen auf den in Stahnsdorf belegenen Fried- 
den ist (Anlage I). höfen die Friedhofsgebühren voll in DM West zu 
Zu Leistungen einer Bestattung sind nur die im Ver- zahlen. 
zeichnis der Bestatter aufgeführten Institute berech- 6 wenn die Leistungen einer Sterbeversicherung zur 
tigt (Anlage II). Durchführung einer Bestattung durch die Angehöri- 
Außer den Bestattungsinstituten (zu 2) ist die Fried- gen nicht ausreichen, kann die Bestattung auf städti- 
hofskommission der Jüdischen Gemeinde in Berlin sche Kosten durchgeführt werden, sofern die Ange- 
N 65, Iranische Straße 2 (Krankenhaus), für die Be- hörigen ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen 
stattung Hilfsbedürftiger der Jüdischen Gemeinde zu- in Höhe der entstehenden Kosten an das zuständige 
gelassen. Bezirksamt — Abt. Sozialwesen oder Jugend — ab- 
u a treten. Überschießende Versicherungsleistungen sind 
Falls die im $ 4 des Vertrages für den Sarg fest- den Angehörigen zu belassen. 
gelegte Normalgröße nicht ausreicht, müssen sich die 
Bestatter nach $ 11 Abs.5 des Vertrages vor Aus- 7 Im 8 7 des Vertrages ist bestimmt, .daß die Hinter-- 
führung des Auftrags mit dem zuständigen Bezirks- bliebenen sich: den Bestatter nach dem ihnen zu 
amt — Abteilung Sozialwesen — wegen Bewilligung diesem Zweck auszuhändigenden Verzeichnis der zu- 
eines Zuschlags von 40% zu dem in $ 11 Abs. 1 gelassenen Bestatter (Vordruck Soz III F 2) selbst 
Buchst. a des Vertrages festgesetzten Preis unter Vor- wählen können. Die städtischen Dienststellen dürfen 
lage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises in diese Auswahl nicht beeinflussen. 
Verbindung setzen. Ist der Zuschlag nach Ansicht des Sind Angehörige nicht vorhanden, muß die für den 
Bestatters ausnahmsweise nicht ausreichend, so ist Bestattungsauftrag zuständige städtische Dienststelle 
von Mitgliedern eine gutachtliche Äußerung des Ober- den Bestatter auswählen. Um eine Kontrolle darüber 
meisters der Bestatter-Innung, von Nichtmitgliedern zu ermöglichen, daß bei dieser Auswahl keine Bevor- 
des Sachverständigen ($ 1 Abs. 4 des Vertrages) zugung eines einzelnen Bestatters erfolgt, sind von 
— zur Zeit Herr Kurt Bolle in Firma Julius Grien- den Krankenanstalten, Altersheimen und dem Leichen- 
eisen, Berlin-Schöneberg, Belziger Straße 35, — einzu- schauhaus Listen über die erteilten Bestattungsauf- 
holen, die für beide Teile bindend ist. Es bleibt der träge (Name des Verstorbenen, Datum des Auftrages 
Abteilung Sozialwesen überlassen, die Notwendigkeit und beauftragter Bestatter) zu führen. 
der Anfertigung eines besonderen Sarges zu über- 
prüfen. Rechnungen der Bestatter, in denen ohne vor- 3 Die Bestatter dürfen nach $ 12 des Vertrages für 
herige Vereinbarung mit der zuständigen Abteilung Mehraufwendungen,. die. von Hinterbliebenen oder Be- 
Sozialwesen Zuschläge wegen Übergröße gefordert kannten des Verstorbenen gewünscht werden, über die
	        
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