Ein weiterer Grund, den Singer'schen Antrag abzulehnen, war
der, daß ja gegenwärtig im Abgeordnetenhause ein Antrag vorliegt,
welcher die Einkommensteuer ganz und gar reformiren will. Sie wissen,
daß die Deklarationspflicht geplant wird, und was dann aus der Ein
kommensteuer werden wird, ob sie quotisirt erhoben wird und in welchen
Formen sich alles gestalten wird, können wir heute noch nicht übersehen.
In einem solchem Augenblick, so sagte sich der Ausschuß, die Mieths-
steuer aufzuheben und sie auf eine in ihrer Veranlagung ganz unsichere
Steuer zu übertragen, sei für jetzt nicht opportun. Wir können alle
diese Dinge wohlwollend erwägen und vielleicht nach einem Jahre,
wenn die Verhältnisse sich geklärt haben, wieder an sie herantreten.
Ein dritter Grund zur Ablehnung des Singer'schen Antrages war
der, daß durch die Annahme seines Antrages die Staatskasse ganz
bedeutend entlastet werden würde, und zwar zum Schaden der Berliner
Steuerzahler. Daß der Herr Oberpräsident den Vorschlag macht, die
Miethssteuer aufzuheben, hat ja seine volle Begründung: ein Staats
beamter wird immer die Interessen des Staats zunächst vertreten.
Ich kann aber von Herrn Kollegen Singer nicht voraussetzen, daß er
von demselben Motiv ausgegangen ist. Denn wenn wir die Mieths
steuer aufheben, müssen wir selbstverständlich alles auf die Gemeinde
einkommensteuer wälzen, und wir haben gegenwärtig von einer großen
Zahl öffentlicher Gebäude und staatlicher Einrichtungen wie z. B. von
Eisenbahnen und allen möglichen öffentlichen Gebäuden eine ganz
bedeutende Miethssteuer zu erheben, während 'wir von ihnen nur einen
geringen Beitrag zur Einkommensteuer erheben können.
Endlich ist noch zu bemerken, daß auch eine große Zahl von Aktien
gesellschaften vorhanden sind bei denen die Sache ähnlich liegt. Ich
erinnere mich lebhaft der Zeit, in der ich Vorsitzender einer der vier
Revisionskommissionen war, und wo uns immer entgegen gehalten wurde,
daß die Miethssteuerveranlagung für ihre Räume zu hoch sei, weil ja
ein Einkommen gar nicht vorhanden sei. Die betreffenden Gesellschaften
suchten sich immer durch Vorlegung ihrer Bücher zu decken und
wir mußten uns überzeugen, daß die Einnahmen nach Abzug der
Geschäftsunkosten entweder gleich Null waren, oder daß sie noch mit
Unterbilanz arbeiteten. Wenn wir diese Aktiengesellschaften mit einer
doppelten Einkommensteuer bedenken wollten — ja, m. H., 0 x 0 wird
auch wieder 0 geben, und dann hätten wir einen ungeheuren Ausfall,
der durch nichts gedeckt würde. Ich kann Ihnen deshalb nur im
Namen des Ausschusses empfehlen, den Singer'schen Antrag abzulehnen.
Ebenso glaubte der Ausschuß, daß die übrigen Petitionen, die wir
unter b bis e verzeichnet finden, abzulehnen seien, resp. daß man über
sie durch unsere Beschlußfassung zur Tagesordnung übergehen müsse.
Was nun die Anträge, die nachträglich eingegangen sind, betrifft,
so kann ich ja im Namen des Ausschusses kein Urtheil darüber abgeben.
Ich werde mir aber erlauben, meine eigenen Gedanken darüber klar
zu legen.
Zunächst liegt der Antrag des Herrn Kollegen Dr. Neumann I vor:
Die Versammlung wolle wie folgt beschließen:
1. Durch Kommunalbeschluß kann fortan eine Ermäßigung
der Miethssteuer für Wohnungen und Gelasse mit einem
Miethsbetrage bis 900 JC inkl. eintreten. Zu diesem Zwecke
werden die Wohnungen und Gelasse nach der Höhe dieses
Miethsbetrages in drei Klassen getheilt; es kommt zur Er
hebung:
bei den MiethSbeträgen bis 300 JC inkl. ein Quartal
der Miethssteuer,
bei den Miethsbeträgen von 301 — 600 JC inkl. zwei
, Quartale der Miethssteuer,
bei den Miethsbeträgen von 600 — 900 JC inkl. drei
Quartale der Miethssteuer.
Ich könnte mich eines Urtheils hierüber enthalten, möchte aber
auf den finanziellen Effekt dieses Antrages aufmerksam machen. Ich
habe mir heute — wir haben ja den Antrag erst heute bekommen —
eine Berechnung gemacht und danach würde in der untersten Stufe bis
zu 300 JC., wenn nur ein Quartal erhoben wird, ein Ausfall entstehen
von 1 446 234 JC', bei der zweiten Stufe von 301 JC bis 600 JC
ein Ausfall von 952 413 JC und endlich bei der Stufe von 601 JC
bis 900 JC ein Ausfall von 305 618 JC, zusammen 2 704 265 JC.
Sie sehen, daß das die disponible Summe schon bei weitem übersteigt.
Ich muß aber bemerken, daß in meiner Berechnung nur enthalten sind
die vollbesteuerten Wohnungen, während die theilweise befreiten, weil
der Prozentsatz da nicht angegeben worden ist, nicht berücksichtigt werden
konnten. Außerdem stammt diese Aufstellung aus dem Jahre 1887/88,
und es läßt sich erwarten, daß die Zahl der Wohnungen und somit
auch der Miethswerth für das kommende Jahr bedeutend höher sein
wird. Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen, natürlich nur in meinem
Namen, den Absatz 1 des Antrages Neumann abzulehnen.
Die Nummer 2 beschäftigt sich mit der Anschauung wie sie
ursprünglich in den Stryck'schen Anträgen niedergelegt ist. In dem
Material, welches uns zugegangen ist, finden Sie eine Erklärung, daß
m Berlin jährlich ca. 156 000 Umzüge stattfinden und daß ca.
34 000 Gelasse vorhanden sind, welche theilweise als Geschäftsräume
benutzt werden, und 39 500 Gelasse welche ausschließlich zu gewerblichen
Zwecken gebraucht werden. Die gemischte Deputation hat ja schon
früher die großen Schwierigkeiten eingesehen, alle Jahre resp. alle
halbe Jahre neu einzuschätzen und hat deshalb diese Anträge fallen
lassen; und ich glaube, wir werden auch heute nicht darauf zurück
kommen können. Ich bitte Sie also, auch den Antrag Neumann
Nr. 2 abzulehnen.
Ich werde mich dann zunächst mit den Anträgen der Kollegen
Dr. Inner und Genossen zu beschäftigen haben. Da heißt es im §. 1:
Die Ermäßigung der Miethssteuer, sowie die Befreiung
von derselben bei Miethswerthen bis einschließlich 600 JC
bleibt der Beschlußfassung der Gemeindebehörden vorbehalten.
Es ist hier wiederum von einer Befreiung die Rede, während wir
Seitens des Ausschusses nur eine Ermäßigung empfehlen. Wenn aber
die Zahl 600 als die Maximalsumme genannt wird, so sieht das so
aus, als ob dies zweckmäßiger sei. Wir haben aber mit Vorbedacht
die Fassung des Ausschußantrages vorgezogen, weil, wenn wir einmal
später nicht in der Lage sein sollten die volle Ermäßigung auch für
die oberen Stufen eintreten zu lassen, uns dann immer noch die
Möglichkeit bliebe, es bei den unteren zu thun. Nehmen wir aber
diese Fassung Inner an, so müßten wir wieder bei der vorgesetzten
Behörde um die Ermächtigung einkommen, während uns nach dem
Ausschußantrag freier Spielraum bleibt.
Der §. 2 lautet:
Die Ermäßigung bezw- Befreiung findet jedoch bei Mieths-
steuerpflichtigen, welche selbst oder durch Angehörige ihres
Haushalts mehrere miethssteuerpflichtige Räume inne haben,
nur statt, wenn der Miethswerth aller dieser Räume zusammen
genommen den Betrag nicht übersteigt, bei welchem sonst Er
mäßigung bezw. Befreiung eintritt.
Das deckt sich mit dem Antrag des Magistrats, hat also kein
Bedenken.
Ebenso ist der §. 3 selbstverständlich, und ich habe nur noch über
den Absatz b zu sprechen. Derselbe lautet:
Die Ausschußanträge erhalten folgenden Zusatz:
III. Die Stadtverordneten - Versammlung ersucht den
Magistrat, auf baldige Aufhebung der Miethssteuer Bedacht
zu nehmen, und sieht Vorschlägen entgegen, durch welche
die Deckung des dadurch entstehenden Einnahmeausfalles
ermöglicht wird.
In einer Beziehung lehnt sich dieser Antrag an den Singer'schen
Antrag an. der von uns abgelehnt worden ist und andererseits bezieht
er sich auf die Arbeiten der genuschen Deputation. Die Erfolge der
neunjährigen Berathung sind Ihnen ja bekannt. Es ist also nichts
Neues in dem Antrage enthalten. Ich weiß nicht, ob der Magistrat
in der kurzen Zeit, welche seit dem Eingang der Vorlage vergangen
ist, vielleicht in der Lage war einen neuen Weg ausfindig zu machen;
wir werden ja dann die nöthige Auskunft vom Magistrat erhalten.
Ich kann Sie nach dem, was ich ausgeführt habe, nur bitten, auch
den Schetding'schen Antrag abzulehnen. Denn er deckt sich mit dem
Antrag Singer mit Ausnahme einer nur ganz geringen Modifikation.
In Bezug auf die Einkommensteuer war der Ausschuß nach einer
kurzen Berathung schlüssig, den Magistratsantrag pure anzunehmen.
Er erkannte allgemein (und zwar mit großer Majorität, 8 gegen
2 Stimmen) an, daß die Steuer eine äußerst unwirtschaftliche sei,
wenngleich nicht zu leugnen ist, daß in einem geordneten Gemeinwesen,
wie Berlin es darstellt, ein Jeder nach seiner Steuerkraft zur Erhaltung
des Ganzen beitragen sollte. Man könnte aber auch andererseits sagen,
daß ein Einkommen bis zu 600 JC kaum mit einer Steuer belegt
werden kann. Es sind in der untersten Steuerstufe 160 355 Steuer
pflichtige vorhanden. Das Einkommensteuer-Soll beträgt 481 065 JC,
aber es entsteht ein Ausfall von 24 pCt. und dadurch wird der Betrag
auf 367 918 JC reduzirt. Wenn nun die 40 pEt. Einziehungskosten
noch abgerechnet werden, so bleibt thatsächlich als Nettobetrag der
Steuer nur die Summe von 220 750 JC übrig, und wenn wir er
wägen, daß unter den Zenfiten, abgerechnet die Dienstboten und Hand
werksgesellen, sich noch 49 420 männliche und 48 239 weibliche Arbeiter
befinden, deren soziale Lage gewiß keine beneidenswerte ist, dann
werden Sie hoffentlich dem Ausschußantrag zustimmen und die letzte
Gemeindeeinkommensteuerstufe aufheben. Ich empfehle Ihnen auch diesen
Antrag des Ausschusses.
Stadtv. Dr. Neumann I.: M. H.! Wie der Herr Referent,
habe auch ich lediglich aus dem reichen Material geschöpft, welches uns
in den Verhandlungen der gemischten Deputation und den Anlagen,
welche der Magistrat vorgelegt hat, geboten worden ist. Aber ich
weiche von dem Herrn Referenten, wie mein Antrag darlegt, in einem
Punkte ab. In der Hauptsache stimmt ja mein Antrag, in einigen
Punkten wenigstens, zusammen mit den Vorschlägen des Ausschusses.
Mein erster Gegensatz gegen den Standpunkt des Ausschusses ist der,
daß von Seiten des Ausschusses wie auch in der Vorlage des Magistrats
geglaubt wird, dadurch, daß wir den Beschluß, den wir bezüglich der
Ermäßigung resp. des Erlasses fassen sollen, durch allerlei Ver-
klausulirung in seiner prinzipiellen und thatsächlichen Bedeutung ab
geschwächt werden könnte.
Dieser Ansicht bin ich nicht; ich stehe zunächst auf dem Standpunkt,
daß ein Beschluß dieser Versammlung, welcher die Ermäßigung in der