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Band Nr. 11 (249-253)

Volltext: Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1934 (Public Domain)

nen Gelände zunächst der nördlich der Straße 63 gelegene 
Baublock in Größe von 12 293 qm in Aussicht genommen, 
und zwar soll die Vergebung des erforderlichen Geländes 
im Wege des Erbbaurechts an die Pankower Heimstätten- 
Gefellschaft auf die Dauer von 40 Jahren erfolgen. 
Nach dem zwischen der Stadt Berlin und der Heim- 
stätten-G. m. b. H. als einer rein städtischen Gesellschaft 
abzuschließenden Erbbaurechtsvertrage verpflichtet sich letz 
tere, auf dem Erbbaugelünde sofort 20 Einfamilienhäuser 
oder 10 Doppelwohnhäuser zu errichten. Das Gelände ist 
zum Teil bereits von den darauf befindlichen Kleingärtnern 
geräumt. Von den auf dem Terrain noch befindlichen Klein 
gärtnern haben sich bereits über 100 Personen in die Be 
werberliste für die zu errichtenden Siedlungshäuser ein 
tragen lassen. 
Für die Überlassung dieses Erbbaugeländes soll die 
Gesellschaft einen jährlichen Erbbauzins von 0,20 RM/qm 
zahlen. 
Nach Ablauf des Vertrages gewährt die Stadt Berlin 
der Pankower Heimstätten-Gefellschaft für die Bauwerke 
und Anlagen eine Entschädigung von zwei Dritteln des 
gemeinen Wertes, den die auf dem Erbbaugelände vor 
handenen, der Erbbauberechtigten gehörigen Bauten und 
Anlagen zur Zeit des Ablaufes des Erbbaurechts haben, 
unbeschadet des Rechts der Verrechnung mit den auf dem 
Erbbaurecht etwa noch eingetragenen Hypotheken. 
Für das übrige Gelände, d. h. die östlich der Straße 62 
gelegenen Baublocks von ca. 22 693 qm und ca. 10 280 qm 
Größe, bzw. für das Terrain westlich der Straße 62 in 
Größe von 16 500 qm und 4 800 qm (f. Lageplan) soll das 
Bezirksamt ermächtigt werden, das Erbbaurecht im Jahre 
1935 bz. 1936 an die Heimstätten-G. m. b. H. zu erteilen. 
Die Vergebung des Geländes im Wege des Erbbau 
rechts ist für die Stadt günstig. Während die jetzt von den 
Kleingärtnern gezahlte Pacht nur 1 490 RM betrügt, wird 
durch die beabsichtigte Überlassung des Geländes an die 
Gesellschaft eine jährliche Einnahme von rd. 2 500 RM 
erzielt. 
Sämtliche durch den Erbbaurechtsvertrag entstehenden 
Notar- und Gerichtskosten sowie Stempel, Gebühren und 
Steuern trägt die Pankower Heimstätten-G. m. b. H. 
Magistratsdezernent: Komm. Stadtrat Pfeil. 
Berlin, den 26. Juni 1934. 
Der Oberbürgermeister. 
I. V. 
Dr. M a r e tz k y. 
8t. 0. A. 34. — B. 2. III. Bez. 19. 
Berlin, den 7. Juli 1934. 
Oer Oberbürgermeister. 
Dr. Sahm. 
Druck: „Berek", Berlin SW 19, Grünstraße 17/20 
324
	        
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