nen Gelände zunächst der nördlich der Straße 63 gelegene
Baublock in Größe von 12 293 qm in Aussicht genommen,
und zwar soll die Vergebung des erforderlichen Geländes
im Wege des Erbbaurechts an die Pankower Heimstätten-
Gefellschaft auf die Dauer von 40 Jahren erfolgen.
Nach dem zwischen der Stadt Berlin und der Heim-
stätten-G. m. b. H. als einer rein städtischen Gesellschaft
abzuschließenden Erbbaurechtsvertrage verpflichtet sich letz
tere, auf dem Erbbaugelünde sofort 20 Einfamilienhäuser
oder 10 Doppelwohnhäuser zu errichten. Das Gelände ist
zum Teil bereits von den darauf befindlichen Kleingärtnern
geräumt. Von den auf dem Terrain noch befindlichen Klein
gärtnern haben sich bereits über 100 Personen in die Be
werberliste für die zu errichtenden Siedlungshäuser ein
tragen lassen.
Für die Überlassung dieses Erbbaugeländes soll die
Gesellschaft einen jährlichen Erbbauzins von 0,20 RM/qm
zahlen.
Nach Ablauf des Vertrages gewährt die Stadt Berlin
der Pankower Heimstätten-Gefellschaft für die Bauwerke
und Anlagen eine Entschädigung von zwei Dritteln des
gemeinen Wertes, den die auf dem Erbbaugelände vor
handenen, der Erbbauberechtigten gehörigen Bauten und
Anlagen zur Zeit des Ablaufes des Erbbaurechts haben,
unbeschadet des Rechts der Verrechnung mit den auf dem
Erbbaurecht etwa noch eingetragenen Hypotheken.
Für das übrige Gelände, d. h. die östlich der Straße 62
gelegenen Baublocks von ca. 22 693 qm und ca. 10 280 qm
Größe, bzw. für das Terrain westlich der Straße 62 in
Größe von 16 500 qm und 4 800 qm (f. Lageplan) soll das
Bezirksamt ermächtigt werden, das Erbbaurecht im Jahre
1935 bz. 1936 an die Heimstätten-G. m. b. H. zu erteilen.
Die Vergebung des Geländes im Wege des Erbbau
rechts ist für die Stadt günstig. Während die jetzt von den
Kleingärtnern gezahlte Pacht nur 1 490 RM betrügt, wird
durch die beabsichtigte Überlassung des Geländes an die
Gesellschaft eine jährliche Einnahme von rd. 2 500 RM
erzielt.
Sämtliche durch den Erbbaurechtsvertrag entstehenden
Notar- und Gerichtskosten sowie Stempel, Gebühren und
Steuern trägt die Pankower Heimstätten-G. m. b. H.
Magistratsdezernent: Komm. Stadtrat Pfeil.
Berlin, den 26. Juni 1934.
Der Oberbürgermeister.
I. V.
Dr. M a r e tz k y.
8t. 0. A. 34. — B. 2. III. Bez. 19.
Berlin, den 7. Juli 1934.
Oer Oberbürgermeister.
Dr. Sahm.
Druck: „Berek", Berlin SW 19, Grünstraße 17/20
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