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454. Vorlage (Jug. I 3.) — zur Beschlußfassung —,
betr. Bewilligung eines Hypothekendarlehns von
25 06V cH an den Evang. Krippenverein, e. B.
Im Bezirk Steglitz hat sich das dringende Be
dürfnis nach Errichtung einer Krippe herausgestellt.
Die Krippe muß im Fichtebergviertel liegen, in dem
ein starkes Bedürfnis für eine tagsüber stattfindende
Unterbringung und Betreuung von Säuglingen er
werbstätiger Mütter besteht. Es können weder dienst
liche noch Privaträume für diesen Zweck dort aus
findig gemacht werden. Die Stadt würde also in kurzer
Zeit genötigt sein, ähnlich wie schon in einigen anderen
Bezirken, diese Krippe mit erheblichem Kostenaufwande
einzurichten.
Der Evang. Krippenverein, e. V., in Steglitz
bietet sich nun an, diese Krippe zu bauen, wenn
ihm die Stadt ein Hypothekendarlehn in Höhe von
25 000 M, d. i. die Hälfte der Baukosten, gibt. Die
übrigen 25 000 Jl bringt der Verein auf. Das Bezirks
amt Steglitz hat sich bereit erklärt, das zum Bau der
Krippe erforderliche Grundstück im Wege des Erbbau
rechts herzugeben, wenn die Stadt diese 25 000 Jl
bewilligt.
Der Ev. Krippenverein würde sich verpflichten,
1. das Hypothekendarlehn mit 4% jährlich zu ver
zinsen und mit 1% zu tilgen unter Hinzurechnung
der durch die fortschreitende Tilgung ersparten
Zinsen,
2. bis zu 50 % der in der Krippe vorhandenen Plätze
vorzugsweise mit den vom Bezirksamt zu
gewiesenen Kindern zu belegen,
3. die Kinder ohne Rücksicht auf ihr religiöses Be
kenntnis aufzunehmen.
Wir halten das Angebot für vorteilhaft und bitten
daher zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einver
standen, daß zur Errichtung einer Krippe dem Ev.
Krippenverein, e. V., in Steglitz ein Hypothekendar
lehn von 25 000 J( unter den in der Vorlage vom
10. Juni 1925 genannten Bedingungen bewilligt
wird.
Berlin, den 10. Juni 1925.
Magistrat.
B ö ß. K. W e y l.
8t. V. 25. — B. XX. 1.
455. Dringlichkeitsvorlage (1. 2/spec. 36 Städtebau 25.)
im Nachtrag zu der Vorlage vom 23. Mai d. Js.
Drucks. 414 —, betr. die Aufnahme von Hypo
theken für das Bauvorhaben der Pankower
Hcimstättengescllschaft.
Im Anschluß an die Vorlage vom 23. Mai 1925
wegen Aufnahme einer ersten Hypothek für das Bau
vorhaben der Pankower Heimstättengesellschaft m. b. H.
in Berlin auf den städtischen Grundstücken in Berlin-
Weißensee, Trarbacher Str. 16/18, teilen wir hierdurch
ergänzend mit, daß aus dem 5-Millionen-Fonds noch
die nachstehend unter Nr. 1—9 genannten Bauvor
haben städtischer Gesellschaften beliehen werden. Für
jedes dieser Bauvorhaben muß ebenfalls eine erste
Hypothek aufgenommen werden.
1. Bauvorhaben der Adamstraße G. m. b. H. aus
dein städtischen Gelände in Spandau, an der
Wevcr-, Melanchton- und Concordiastraße, für
120 Wohnungen,
2. Bauvorhaben der Gcm. Baugesellschaft Berlin-
Heerstraße G. m. b. H. auf dem städtischen Ge
lände in Charlottenburg, Osnabrücker Straße, für
100 Wohnungen,
3. Bauvorhaben der Gcm. Baugesellschaft Berlin-
Heerstraße G. m. b. H. auf dem städtischen Ge
lände in Berlin-Schöneberg, Gothenstraße, für
112 Wohnungen,
4. Bauvorhaben der Gem. Baugesellschaft Berlin-
Ost m. b. H. auf dem städtischen Gelände in Neu
kölln, Ocker-, Lichtenrader-, Leine- unb Oderstraßc,
für 180 Wohnungen,
5. Bauvorhaben der Gemeinnützigen Baugesellschaft
Berlin-Ost m. b. H. auf dem städtischen Gelände
in Berlin-Lichtenberg, Maximilian- Ecke Sophien-
und Ludwigstraße, für 96 Wohnungen,
6. Bauvorhaben der Gemeinnützigen Baugesellschaft
Berlin-Ost m. b. H. aus dem städtischen Gelände
in Cöpcnick, Ecke Marien- und Luisenstraße, für
45 Wohnungen,
7. Bauvorhaben der Gemeinnützigen Heimstätten-
Siedlung Berlin - Wilmersdorf, Gemeinnützige
Aktiengesellschaft auf dem städtischen Gelände in
Berlin-Tempelhof, Alarichplatz, für 124 Woh
nungen,
8. Bauvorhaben der Heimstättengesellschaft Primus
m. b. H. auf dem städtischen Gelände in Berlin-
Norden, an der Brüsseler- und Amrumer Straße,
für 70 Wohnungen,
9. Bauvorhaben der Heimstättengesellschaft Primus
m. b. H. auf dem städtischen Gelände in Reinicken
dorf, Ragazer Straße, für 101 Wohnungen.
Die Höhe der aufzunehmenden ersten Hypotheken
steht noch nicht endgültig fest; sie wird sich zwischen
3000—4000 Jl pro Wohnung bewegen.
Wir bitten, die Beschlußfassung gemäß unserer
Vorlage vom 23. Mai d. Js. auch auf die in vor
stehender Nachtragsvorlage aufgeführten Bauvorhaben
ausdehnen zu wollen und sich mit der Aufnahme einer
ersten Hypothek für die unter Nr. 1 bis 9 genannten
Bauvorhaben einverstanden zu erklären.
Wir bitten, die Vorlage als dringlich zu behandeln.
Berlin, den 16. Juni 1925.
Magistrat.
B ö ß. W u tz kh.
St. V. 25. — B. III. 2. Bez. 19.
456. Antrag.
Unter dem 28. Oktober 1924 richteten wir an den
Magistrat eine Anfrage (Drucks. 482), welche Maß
nahmen er zur Durchführung der in dem Erlaß des
'Preußischen Ministers für Volkswohlfahrt vom
12. September 1924 gegebenen Anregungen, betr. Er
klärung von Landflächen zu Heimstättengebieten
(Dauerkleingärten), zu treffen gedenkt.
Bisher ist der Stadtverordnetenversammlung eine
Vorlage nicht zugegangen.
Wir beantragen daher:
Die Versammlung ersucht den Magistrat, mit
größter Beschleunigung Ortssatzungen gemäß § 4
des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Reichs
heimstättengesetz zur Beschlußfassung vorzulegen.
Berlin, den 18. Juni 1925.
Heimann u. Genossen.
8t. V. 25. — B. XIV. 1.
457. Dringlichkeitsantrag.
Die Stadtverordnetenversammlung erblickt in der
von der Reichsregierung ausgearbeiteten Zollvorlage
mit ihren unerträglichen Lebensmittelzöllen eine un
tragbare Belastung der großstädtischen, insbesondere
der Berliner Bevölkerung. Sie ersucht deshalb den
Reichstag, der Vorlage ihre Zustimmung zu versagen.
Sic ersucht ferner den Magistrat, auch seinerseits
bei den zuständigen Stellen gegen die Zollvorlage
Stellung zu nehmen.
Berlin, den 16. Juni 1925.
H e i m a n n und Genossen.
8t. V. 25. — B. XIV. 5.
458. Dringlichkeitsantrag.
Die kleine Zolltarifnovellc der Reichsregierung
steht nach ihrer Durchberatung durch den vorläufigen
Reichswirtschaftsrat vor der Beratung im Reichsrat.
Die Zolltarifvorlage sieht neben einer Wiederher
stellung der Getreidezölle des Zolltarifs von 1902 die
Einführung von Kartoffelzöllen und starke Erhöhung
anderer Agrarzölle vor. Durch sie werden die Zölle