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Volume 20. Juni 1925

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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Bei Dienstreisen nach Uebersührung von künd- [777675 
Für besonders teuren Orten | anderen Orten baren Beamten in das 
Beamte das volle | das Ueber- | das volle | das Ueber» lebenslängliche Anstellungsverhältnis. 
ver Stufe | Tagegeld Kira Tagegeld nachtungsgeld -- Gesch.-Z. GB. 11. 1. Fernruf: Magistrat 247. -- 
-.- M eineni Petnmaner mn EE ennimmmmen- M. . Der Oberpräsident hat genehmigt, daß denjenigen künd- 
3 8 baren Beamten, in deren Anstellungsurkunden ein ausdrüc>k« 
„75 5,60 5,60 4,40 licher Vermerk über den späteren Uebergang in das Lebens- 
* 11,25 7,50 8,75 6,55 zeitverhältnis nicht enthalten ist, die aber die Vorbedingungen 
zur Ueberführung in dieses Anstellungsverhältnis gemäß ß 4 
; . 15,00 11,25 12,50 9,40 des Anstellungsortsgesehes inzwischen erfüllt haben, durch 
17,50 12,50 15,00 11,25 einen Nachtrag zur Anstellungsurkunde die Ueberführung 
4. bescheinigt, und daß auch weiterhin während der Geltungs- 
20,00 18,99 17,50 13,75 dauer der Personalabbauverordnung in gleicher Weise ver- 
fahren wird, sobald im Einzelfalle die Wartefrist erfüllt ist 
Dur) diese Denehinigung der Aufsugtsbohörde wird die 
Rundverfügung 1/24 Nr. 420 in ihrem zweiten aße ab- 
| 282 | Himno jär die 17. 6. 25] geändert. Die Berichtigung der frn der- 
eberlassung von Einzei- jenigen Beamten, die zur Ueberführung in das lebenstäng, 
zimmern an Arbeiter u. nichkit. Ungestellte. liche Anstellungsverhältnis jekt bereits heranstehen, ist sofo 
R : . a“ - zu bewirken. 
Gesch.-Z. Trk. 2. Fernruf: Magistrat 4 Beamte in werbenden Betrieben dürfen gemäß 8 4, 1c 
Bei Berechnung des Suigeus für Einzelzimmer von des Anstellungsortsgesezes vom 11. Oktober 1922 (1/24 
Arbeitern und nichtständigen Angestellten gemäß 8 3 der Nr. 575 A) und besondere Standesbeamte gemäß 8 5 a. a. O. 
Dienstblattverfügung Seil 34925 Nr. 208 jnden die Be- nicht in das Lebenszeitverhältnis übergeführt werden. 
immungen für die Ueberlassung von Einzelzimmern an .. : 2 / 
Fm Ne eller = Diensitäntt VI Me. 236 => zm AE Rntern et Re m undverfügung 1/24 Nr. 409 
vom 1.5. d. I. ab entsprechende Anwendung .
	        
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