532
ZENTRALBLATT DER BAUVERWALTUNG
4. November 1925
aus vier Wänden» von denen eine mit einer Tür zum Eiiv und Aus
fahren der Steine versehen ist. Die Feuerungen befinden sich unter
dem Flur des Ofens und sind so angeordnet, daß quer durch den
Ofen führende, je einen halben Stein voneinander entfernte Zungen
mit kleinen Gewölben von je einem Stein Breite überdeckt sind.
Durch diese Schlitze gelangt das in den Sohlkanälen brennende
Feuer nach oben zwischen die Steine und schließlich an der Decke
ins Freie. Auch bei diesem Ofen ist die Decke, wie beim gewöhn
lichen Feldofen, mit Lehm verschmiert.
In späteren Zeiten hat man außer diesen Brennöfen, bei denen
die Feuergase ausschließlich senkrecht nach oben zogen, auch Oefen
angewendet, bei denen die Feuergase mehr wagerecht durch das
Brenngut zogen. Hierzu war schon die Mitbenutzung eines Schorn
steins erforderlich, der an dem einen Ende des Ofens stand, während
an dem anderen Ende die Feuerungen angeordnet waren. Diese stets
kleinen Oefen dienten zum Brand von besseren Waren, meist wohl
glasierten Steinen sowie Ofenkacheln. Für letztere sind sie noch
bis in die Neuzeit in Anwendung geblieben, namentlich in den kleinen
Töpfereien, die wohl in allen Städten zur Herstellung. von Ofen
kacheln vorhanden waren, bis die Großfabrikation In einigen Haupt
zentralen, wie Velten, Meißen, Königsbrück, Nürnberg usw, diesen
Kleinbetrieben ein Ende gemacht hat.
Bei allen diesen Oefen, namentlich bei den eigentlichen Ziegel*
Öfen, ist es natürlich, daß an den verschiedenen Stellen des Ofens
eine sehr verschiedene Temperatur herrscht, wodurch die Steine an
den verschiedenen Stellen des Ofens sehr verschieden gebrannt
werden. Die dem Feuer zunächst stehenden Steine werden viel
schärfer gebrannt als diejenigen, die weiter vom Feuerherd entfernt
stehen, zum Teil bleiben letztere derselben vollkommen Ungar.
Da früher ausschließlich mit Holz gebrannt wurde, so trat noch
ein Umstand hinzu, der auf den Brand der Steine einwirkte. Einmal
enthält das Holz keine Schwefelvfirbindungen, die beim Brennen
auf den im Ziegel enthaltenen Kalk einwirken, schwefelsauren Kalk
erzeugen und damit mißfarbige Ausschläge hervorbringen, und ander
seits wirkt dfe sich aus dem Holz bildende Pottasche auf den Stein
ein und erzeugt eine Glasur, die der Oberfläche des Steines ganz
eigenartige Reflexe verleiht.
Der sehr verschiedene Ausfall Jedes Brandes machte es erfor
derlich, daß nach dessen Beendigung die Steine beim Ausfahren sorg
fältig nach ihrer Güte sortiert werden mußten. Außer viel über
brannten Steinerf gab es sehr viel Schwachbrand, wirklich gute
Steine waren nur verhältnismäßig wenige vorhanden, die daher kost
bar waren. Dies war wohl die Hauptursache, daß der Mauer
verband anders war, wie wir es für richtig halten: es wurden näm
lich möglichst wenig. Binder angewendet, sondern hauptsächlich
Läufer. Diese Bauweise wird letzt noch dort geübt, wo ähnliche
Verhältnisse vorhanden sind, also dort, wo ebenfalls aus der großen
Masse von gewöhnlichen Ziegelsteinen solche für die Verkleidung
herausgesucht werden müssen. Das ist z. B. in einzelnen Tellen der
Vereinigten Staaten von Amerika noch heute üblich; dort werden
fünf und mehr Schichten der Außenflächen ausschließlich mit Läu
fern aufgemauert und erst die sechste oder auch noch spätere Schicht
wird als Binderschicht vermauert. Im Mittelalter wurden nicht nur
die gewöhnlichen Gebäude in dieser Weise aufgeführt, sondern auch
die Festungsmauern, obgleich den damaligen Festungsbaumeistern
sicher ebenso gut wie unseren heutigen Festungsingenieuren be
kannt war, daß ein als Binder vermauerter Ziegelstein gegen Wurf
geschosse widerstandsfähiger ist als derselbe Stein, der als Läufer
vermauert wird.
Ueberbllckt man hier die vorgeführte Herstellungswelse bei un
seren Vorfahren mit der Jetzt geübten, so findet man, daß früher die
Herstellung weit längere Zelt beanspruchte als dies gegenwärtig der
Fall ist. Es ist dies in der Hauptsache darin begründet, daß im
Mittelalter keine Zerkleinerungsmaschinen angewendet wurden,
sondern daß man die Zerkleinerung der Witterung überließ, wobei
die im Ton vorkomtnenden Steine ausgelesen wurden, während in
der Neuzeit diese Steine, soweit sie nicht zu groß sind, mit zer
kleinert werden und mehr oder weniger als Magerung wirken. Ist
diese Zerkleinerung nicht sehr weitgehend, so liegt allerdings die
Gefahr vor, daß die im Ton enthaltenen Steine den Ziegelstein rissig
machen, da sie nicht in demselben Maße schwinden wie der Ton.
Ebenso wie die Vorbereitung im Mittelalter weit mehr Zeit be
anspruchte als dies heute der Fall ist, ebenso dauerte der Brenn
vorgang weit länger als heute, während der Trocknungsvorgang
nicht mehr Zeit beansprucht haben wird als dies heute dort der Fall
ist, wo noch ausschließlich Lufttrocknerei geübt wird. Während
heute viele Ziegeleiingenieure stolz sind, wenn sie den Ton, den sie
mit Maschinen graben lassen, wenige Minuten darauf schon als ge
formten Stein in die künstliche Trockenanlage stellen können, um
von dort nach wenigen Tagen den fertigen Stein zur Baustelle zu
liefern, brauchte der Ton im Mittelalter, ehe er als fertiger Stein zur
Baustelle geliefert werden konnte, ein bis zwei Jahre. Während
heute auf den „Galoppbetrieb“, oft unter Vernachlässigung der Güte
der Steine hingestrebt wird, galt damals der Spruch: „Gut Ding will
Weile haben.“
Holländischer Gesetzentwurf betreffend Ueberland-Bebauungspläne.
Die „Verecniging van Nederlandsche Gcmeenten en het Neder-
landsch Instituut voor Volkshuisvesting en Stedebouw” hat im
vorigen Jahre einen gemeinsamen Ausschuß ernannt zur Vorbereitung
eines Gesetzentwurfs über die Aufstellung und die Rechtsfolgen „van
Gewestelijke Plannen” Unter „Gewest” ist ein zusammenhängendes
Gebiet mehrerer Gemeinden oder auch der Landesteil einer Provinz
oder zweier benachbarter Provinzen zu verstehen. Es handelt sich
also um die Festsetzung von Plänen, die im Englischen als „Regional
Plans“ bezeichnet und die in den §§ 23 bis 30 des neuen preußischen
Entwurfs zu einem Städtebaugesetze als solche Flächenaufteilungs
oder Bebauungspläne behandelt werden, für welche die „zwischen
gemeindliche Regelung” bestimmt ist. Während der preußische Ent
wurf diese Ueberlandpläne als zum Städtebau gehörig betrachtet,
wird in Holland die gesetzliche Regelung der Gewestelijke Plannen
getrennt von den eigentlichen Stadtbauplänen beabsichtigt. Im
übrigen zeigen die beiden Gesetzentwürfe eine starke Verwand
schaft *).
In Holland soll dem zuständigen Minister ein von der Königin
ernannter Beirat, genannt College van advles voor gewestelijke
plannen, zur Seite stehen. Nach Anhörung dieses Beirates kann der
Minister anordnen, daß für einen Teil des Reiches ein Plan aufgestellt
und zu diesem Zwecke ein „Gewestelijke Raad" (Bezirksrat) einge
setzt werde. Die Mitglieder des letzteren werden von den beteiligten
Körperschaften und Personen gewählt, der Vorsitzende wird von der
Königin ernannt; die Geschäftsordnung stellt der Minister fest.
Der Plan bestimmt die Gelände, soweit nötig die Gewässer, die
von der Bebauung ausgeschlossen sind; ferner die zu den ver
schiedenen Bebauungszwecken (Wohnflächen, Industrieflächen usw.)
dienenden Gelände; sodann die für öffentliche Zwecke (Parkanlagen,
Wassergewinnung, Krankenanstalten, Spiel- und Sportplätze, Flug
felder usw.) vorbehaltenen Grundflächen: endlich Landstreifen für die
Anlagen des Land- und Wasserverkehrs mit Einschluß von Eisen
bahnen und Kleinbahnen, soweit solche nicht ausschließlich für eine
Gemeinde bestimmt sind. Die Festsetzung kann sich auch beziehen
*) Rapport over die wettelijke Regeling van het gewestelijk plan.
Alphen a. d. Rljn bei N. Samson. 1925. — Entwurf eines Städte-
baugesetzes nebst Begründung. Zweite Auflage. Berlin. Carl Hey-..
manns Verlag. 1925.
auf die Einteilung, Breite und Höhenlage von Straßen, das Querprofil
von Wasserwegen, die Abmessung von Brücken und die Anlage von
Hauptentwässerungsleitungen. Der auf das ganze Gebiet sich be
ziehende Plan kann in zwei oder mehreren Abschnitten festgestellt
werden; auch ist der Bezirksrat befugt, für Teile des Plangebietes
die zukünftige Bestimmung bis auf weiteres zu unterlassen.
Dem Entwerfen des Plans hat eine Untersuchung der örtlichen
Verhältnisse, der Bevölkerungsbewegung, des gesundheitlichen Zu
standes, der Naturschönheiten, der Verkehrsbedürfnisse und der vor
aussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung vorauszugehen. Die Pro
vinz-, Gemeinde-, Wasserbehörden und Poldergemeinschaften haben
den Bezirksrat bei dieser vorbereitenden Tätigkeit zu unterstützen.
Das Ergebnis der Untersuchung wird schriftlich in den Geschäfts
räumen des Rates, der Provinz und der Gemeinde zu jedermanns
Kenntnisnahme offengelegt und öffentlich bekanntgegeben. Der hier
nach aufzusteliende Planentwurf ist nebst einer schriftlichen Erläute
rung gleichfalls in den Geschäftsräumen des Bezirksrates zu jeder
manns Einsicht bereitzulegen, außerdem (wenigstens als Ueberslchts-
karte) zu veröffentlichen.
Der Bezirksrat wird in jeder Gemeinde eine Sitzung zur Ent
gegennahme von schriftlichen und mündlichen Einwendungen ab
halten, diese prüfen, den Plan feststellen und ihn binnen Monatsfrist
dem Beirat des Mfnisters einreichen, Der Beirat wird sich binnen
zwei Monaten äußern. Der Plan bedarf königlicher Genehmigung;
wird diese verweigert, so hat der Bezirksrat einen abgeänderten
Plan unter Beachtung der vorstehenden formalen Vorschriften auf-
zustellen.
Sollen Werke ausgeführt werden, die von dem genehmigten Plan
abweichen, so kann eine Planänderung beim BezlTksrat und,
nach dessen Ablehnung, beim Ministerium beantragt werden, welches
nach Aeußerung seines Beirates eine Aenderung anordnen und
nötigenfalls selber vornehmen kann.
Der Bezirksrat ist ermächtigt, Verordnungen zu erlassen, welche
die Bauweise, insbesondere die Stellung der Gebäude zur Straße und
von einander, die Anzahl der Wohnungen, die Art und Abmessung
der Häuser und andere, zur Verwirklichung des Planes wichtige
Punkte betreffen. Vor dem Erlaß solcher Verordnungen ist der Text,
vier Wochen lang öffentlich auszulegen, auch den Provinz- und
Gemeindebehörden zur Aeußerung mftzutellen. Vorgebrachte Be-