Abgeordnetenhaus von Berlin - 11. Wahlperiode
35. Sitzung vom 2. Juli 1990
(A) Präsident Wohlrabe eröffnet die Sitzung um 8.30 Uhr.
[1]
Präsident Wohlrabe: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich eröffne die 35, Sitzung des Abgeordnetenhauses von
Berlin und rufe den einzigen Punkt unserer heutigen Tagesordnung
auf:
Drucksache 11/968:
Antrag der Fraktion der CDU über Entzug des Vertrauens
betr. den Regierenden Bürgermeister
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Wir kommen sofort zur namentlichen Abstimmung. Nach Artikel
42 Abs. 3 der Verfassung von Berlin bedarf der Beschluß
über den Mißtrauensantrag der Zustimmung der Mehrheit der
gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Diese Mehrheit
ist erreicht, wenn mindestens 70 Mitglieder des Hauses dem
Regierenden Bürgermeister das Mißtrauen aussprechen.
Es werden wieder Stimmkarten ausgegeben. Wer für den Mißtrauensantrag
stimmen will, muß die Karte mit Ja“ in die Urne
werfen, wer dagegen stimmen will, die Karte mit „Nein“. Wer sich
der Stimme enthalten möchte, muß die Karte „Enthaltung“ benutzen.
Ich bitte den Kollegen Vetter, die Namen aufzurufen; die Frau
Kollegin Müller und den Kollegen Bayer bitte ich, an der Urne
Aufstellung zu nehmen. - Ich bitte, mit dem Aufruf der Namen zu
beginnen.
[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]
Ich frage: Haben alle Abgeordneten ihre Stimmkarte abgegeben?
- Das ist der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung.
[2]
(B) Es sei mir gestattet, noch vor der Auszählung ein anderes
Thema vorzutragen. Ich bitte einen Moment um Aufmerksamkeit;
Drucksache 11/909:
Wahl zweier ordentlicher und zweier stellvertretender
Mitglieder des Richterwahlausschusses
Es geht um eine Formalie, die aber wichtig ist. Wir müssen noch
einmal auf diesen Punkt unserer letzten Sitzung zurückkommen.
Sie erinnern sich, daß wir am vergangenen Donnerstag eine
Ersatzwahl zum Richterwahlausschuß vorgenommen und dort (C)
die Herren Klaus Krahn und Klaus-Peter Siering zu ordentlichen
Mitgliedern gewählt haben. Nach der Beschlußvorlage muß aber
noch bestimmt werden, welcher der beiden Herren im Falle des
§ 12 Satz 2 Berliner Richtergesetz mitwirkt - das ist die Zusammensetzung
des Gremiums, wenn über einen Richter der Finanzgerichtsbarkeit
entschieden werden soll.
Darf ich Ihr Einverständnis feststellen, daß wir für diesen Fall
gemäß der Rangfolge in der Vorschlagsliste Herrn Krahn bestimmen?
- Ich höre keinen Widerspruch; dann wird das so sein. Ich
danke Ihnen!
[3]
Jetzt ist die Sitzung für die Auszählung zu
Drucksache 11/968:
Antrag der Fraktion der CDU über Entzug des Vertrauens
betr. den Regierenden Bürgermeister
unterbrochen. Ich werde gleich das Abstimmergebnis bekanntgeben.
[Auszählung]
Ich bitte, wieder Platz zu nehmen, damit ich das Abstimmungsergebnis
bekanntgeben kann. - Das Abstimmungsergebnis lautet:
Abgegebene Stimmen:
135,
Ja-Stimmen:
64,
Nein-Stimmen:
71,
Stimmenthaltungen:
keine,
ungültige Stimmen:
keine.
Für die Annahme des Antrags sind nach Artikel 42 Abs. 3
unserer Verfassung mindestens 70 Stimmen erforderlich. Diese (D)
Mehrheit ist nicht erreicht, so daß der Antrag abgelehnt ist.
[Beifall bei der SPD und der AL -
Landowsky (CDU): Knapp genug!]
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Die
nächste Sitzung findet bereits am kommenden Sonnabend, dem
7. Juli 1990, um 9 Uhr statt. Die Einladung wurde Ihnen bereits
zugestellt. - Die Sitzung ist geschlossen.
[Schluß der Sitzung: 8.57 Uhr]
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