Ausgabe A
(Gonderaunusgabe)
GSTüber e2 / Ausgegeben Berlin, am 19. Dezember 1932 1932
Inhalt:
Polizeipräsidium Berlin: Arbeitszeit in Bäckereien, Konditoreien und Brotfabriken am 24., 27. und 31. Dezember 1932.
S. 245. Verkauf von Milch an Werktagen vor 7 Uhr vormittags. S. 245.
Verordnungen und Bekanntmachungen des Polizeipräsidenten in Verlin.
783 Arbeitszeit in Bäcereien, Konditoreien und Brot- " Die für die Belieferung der Wiederverkäufer und
fabriken am 24., 27. und 31. Dezember 1932. für die Abgabe von Ba>waren an Verbraucher fest-Auf
Grund der Ziffer VU, Absatz 3 der Anord- gesebten Zeiten (614 bzw. 6% Uhr) bleiben durch
nung über die Regelung der Arbeitszeit der gewerb- diese Genehmigung unberührt. (IV. GA. 7302. 01.)
lichen Arbeiter vom 23. 11. 1918/17. 12. 1918, in Berlin, den 16. Dezember 1932.
Verbindung mit den 88 1 und 14 der Verordnung Der Rolizeipräsid
über die Arbeitszeit in der Fassung vom 14. 4. 1927 Der Polizeipräsident.
werden anläßlich des diesjährigen Weihnachts- und =54 Verkauf von Milch an Werktagen vor 7 U
Neujahrsfeites folgende Abweichungen von der Lage IS Herat ven EE a tagen vor TU
der Arbeitsruhe in den Bä ereien, Konditoreien und 8 1. Auf Grund des 8 9 Abl. 3 der Verordnung
Brotfabriken zugelassen: 3 ; tr.
1. In den Groß-Berliner Brotfahriken darf die über die Regelung der Arbeitszeit vom 18. März
Arbeit am Sonnabend, dem 24. 12. 1932, bereits 1919 (NV Bl. S. 315) wird unter Vorbehalt des
SE ! 2.2. 0/97 49 Widerrufs gestattet, daß an Werktagen während des
um 0 Uhr (Mitternacht), am Dienstag, dem 27. 12. Janzen Jahres der Verkauf von Milch jeder Art
1932, um 4 Uhr aufgenommen werden. : x In; : - Ä
! ' * < ; (nicht auch von Milchprodukten) schon von 6% Uhr
YU. In den Groß-Berliner Bäckereien und Kon- ab stattfinden darf.
ditoreien darf die Arbeit am Sonnabend, dem 31. 12. 8 2. Ziff Minn . -
en ! 2. Ziffer 3 der Verordnung über den Handel
1932, bereits um 4 Uhr aufgenommen werden. mit Milch an Sonn- und Feiertagen sowie über den
Die Arbeitszeit dex einzelnen Arbeitnehmer regelt Verkauf von Milch an Werktagen vor 7 Uhr vorsich
nach den geseßlichen und tariflichen Bestim- mittags vom 31. Mai 1923 (Amtsbl. S. 391) wird
mungen. Eine Verlängerung der Arbeitszeit der hiermit aufgehoben. (IV. GA. 7330. 32)
Arbeitnehmer darf über die danach zulässige Dauer Berlin den 15. Dezember 1932
nicht eintreten. Nötigenfalls sind zur Bewältigung EXUN, De 15. SeZzemper 17,
der Mehrarbeit Arbeitskräfte einzustellen. Der Polizeipräsident.
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Schriftleitung : Amtsblattitelle des VWolizeivrösidiums. == Druc: Preußische Druckerei- und Verlaas- A.-G. Berlin.
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