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Volume Nr. 850, 26. Februar 1965

Full text : Drucksache (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Nr. 778-1284 (Public Domain)

Änderung 4 (Bezirk Spandau)
Das Gelände reicht im Norden bis an den Brunsbütteler
 Damm, im Osten bis an den Magistratsweg
und im Süden und Westen bis an das Nichtbaugebiet,
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 18,9 ha
Nichtbaugebietsflächen rd. 1,0 ha
insgesamt rd. 19,9 ha

Anderung 5 (Bezirk Spandau)
Das Gelände liegt südostlich des an der Sandstraße
yelegenen allgemeinen Wohngebietes der Baustufe 11/3.
Im Osten reicht es bis an das allgemeine Wohngebiet
jer Baustufe 11/2 und im Süden bis an den Weinmeisterhornweg.
 Im Südwesten wird das Gelände durch das
Dorfgebiet und das Nichtbaugebiet begrenzt.
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 21,4 ha

Die Geschoßflächenzahl beträgt 1,0.

Für das Gelände an der Sandstraße nördlich des Dorfgebietes
 am Weinmeisterhornweg ist als höchstzulässiges
 Nutzungsmaß, das auf den dörflichen
Charakter der Nachbarschaft Rücksicht nimmt, eine
SFZ von 0.7 ausgewiesen.
Änderung 6 (Bezirk Spandau)
Das Gelände liegt im Bereich zwischen der Sakrower
Landstraße, dem Lüdickeweg und dem Sakrower
Kirchweg und reicht im Osten bis an das allgemeine
Wohngebiet der Baustufe 11/1,
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 5,7 ha
Der hier betroffene Ortsteil Kladow ist nicht an die
Sffentliche Kanalisation angeschlossen, Das örtliche
Nutzungsmaß mit einer GFZ 0,2 wird an dieser Stelle
verdoppelt und mit einer höchstzulässigen GFZ 0,4
dargestellt, um die Errichtung von Reihen- und
Gruppenhäusern zu ermöglichen,
Anderung 7 (Bezirk Zehlendorf)
Das Gelände liegt im Bereich zwischen der S-Bahn,
der Andreezeile und der Landesgrenze. Im Südosten
reicht es bis an das Nichtbaugebiet und im Westen
dis an das allgemeine Wohngebiet der Baustufe I1/2.
Erfaßht werden: Baulandreserveflächen rd. 13,5 ha
Dieses Gebiet ist für die Errichtung von Kaufeigenneimen
 und Eigentumswohnungen vorgesehen und als
Stadtrandgebiet mit einer höchstzulässigen Nutzung
GFZ 0,4 ausgewiesen.
Änderung 8 (Bezirk Steglitz)
Im Süden reicht das Gelände bis zum Osteweg. Im
Südwesten und Nordwesten reicht es bis zur Schottmüllerstraße
 und im Nordosten bis zur Hochbaumstraße.
Es wird im übrigen durch das die Fläche umgebende
allgemeine Wohngebiet der Baustufe II/2 begrenzt.
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 37,7 ha
Von diesen 37,7 ha werden rd. 3,2 ha als Grünflächen
Jlargestellt.
Die Geschoßflächenzahl für die Wohnbaufläche beträgt
 1,0.
Anderung 9 (Bezirk Steglitz)
Das Gelände liegt im Bereich zwischen der S-Bahn,
der Osdorfer Straße und dem Landweg. Es reicht im
Osten wie im Westen bis an das allgemeine Wohngebiet
 der Baustufe 11/3.
Ärfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 21,7 ha
Die Geschoßflächenzahl beträgt 1,0. n
Anderung 10 (Bezirk Tempelhof)
Das Gelände befindet sich im Bereich zwischen dem
nördlich des Lichterfelder Ringes liegenden allgemeinen
 Wohngebiet der Baustufe II/2, der Hildburghauser
 Straße. dem Lichterfelder Ring, der Arensdorfer

 Straße und einer Teilfläche der Baulandreserve
östlich der Landesgrenze. Im Osten reicht das Gelände
bis zum allgemeinen Wohngebiet der Baustufe 11/2.
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 37,5 ha
Nichtbaugebietsflächen ra. 9,1 ha
insgesamt rd. 46,6 ha
Von diesen 46,6 ha werden rd. 2,4 ha als Grünflächen
dargestellt.
Die Geschoßflächenzahl für die Wohnbaufläche beträgt
 1,0.
Anderung 11 (Bezirk Tempelhof)
Das Gelände liegt im Bereich zwischen der Steinstraße,
 der Marienfelder Straße und dem Lichtenrader
Damm und reicht im Süden bis an die allgemeinen
Wohngebiete der Baustufen II/2 und 11/3.
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 37,7 ha
Die Geschoßflächenzahl beträgt 1,0.
Änderung 12 (Bezirk Neukölln)
Das Gelände liegt im Bereich zwischen der Johannis-Ihaler
 Chaussee, dem Einsiedlerweg, dem Wildmeisterdamm,
 der Neuköllner Straße, dem Zwickauer Damm,
ler Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn und der Landeszrenze.
 Es wird umschlossen von allgemeinen Wohngebieten
 der Baustufen II/2 und II/3, einem Nichtbaugebiet
 sowie beschränkten Arbeitsgebieten der Baustufe
 11/2,
Erfaßt werden: Baulandreserveflächen rd. 161,1 ha
Nichtbaugebietslächen rd. 26,6 ha
insgesamt rd. 187,7 ha
Von diesen 187,7 ha werden rd. 13,7 ha als Grünflächen
dargestellt.
Die Geschoßflächenzahl für die Wohnbaufläche beträgt
 1,0. :
Umwidmung in Sondergebiete:
Änderung 13 (Bezirk Zehlendorf): Freie Universität.
Die Flächen erstrecken sich als schmale Streifen von
der Königin-Luise-Straße entlang der Brümmerstraße
bis zum Landoltweg und vom Königin-Luise-Platz entlang
 der Altensteinstraße bis zur Willdenowstraße und
von dieser entlang der Schwendenerstraße bis zur
YHabelschwerdter Allee, Zwei kleine Flächen befinden
sich ferner beiderseits der Grunewaldstraße, ostwärts
der Haderslebener Straße und nordwestlich des
Dietrich-Schäfer-Weges.
Die Sicherung der zukünftigen baulichen Entwicklung
ü‘er Freien Universität erfordert eine Ausdehnung
ihres Bereiches auf angrenzende Flächen, die im Baunutzungsplan
 bisher als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen
 sind. Der Änderungsplan zum Flächennutzungsplan
 stellt diese Flächen als Sondergebiete
für Lehre und Forschung dar.
Das Gelände zwischen Thielallee, 'Thielpark und
Kaiserswerther Straße wird aus der bisherigen Planung
 für die Freie Universität entlassen und als allzemeines
 Wohngebiet mit der GFZ 0,4 ausgewiesen.
Für die Freie Universität ergibt sich demnach im
Bereich Dahlem eine Gesamtfläche von rd. 90,0 ha
Durch die Bauleitplanung sind bisher
erfaßt ........,.0. 2 ‚.... rd. 73,2 ha
Die Erweiterungsfläche beträgt demnach rd. 16,8 ha
Von diesen zusätzlich für die Freie Universität aus-Egewiesenen
 16,8 ha werden rd. 4,7 ha für das „Forum
academicum“ im Bereich der Königin-Luise-Straße,
des Hechtgrabens, der Arnimallee, der Takusstraße,
der Lansstraße, der Fabeckstraße und der Brümmerstraße
 sowie für den Neubau des Instituts für Pflanzenphysiologie
 im Bereich Königin-Luise-Straße—-Altensteinstraße-Gustav-Meyer-Straße
 in absehbarer. Zeit
beansprucht.

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