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Volume Nr. 2

Full text: Drucksache (Public Domain) Ausgabe 1963, IV. Wahlperiode, Nr. 1-359 (Public Domain)

8) 
Drucksachen 
des Abgeordnetenhauses von Berlin 
IV. Wahlperiode 
Nr. 2 
Vorlage — zur Kenntnisnahme -— 
gemäß Artikel 47 (1) der Verfassung von Berlin 
über Verordnung . . a 
über den Erholungsurlaub der Beamten 
Wir bitten, gemäß Artikel 47 (1) der Verfassung von Berlin 
zur Kenntnis zu nehmen, daß der Senat die nachstehende 
Verordnung erlassen hat: s 
Verordnung ; 
über den Erholungsurlaub der Beamten. 
Vom 14. Januar 1963. 
Auf Grund des 8 55 Abs. 1 Satz 2 des Landesbeamten- 
zesetzes in der Fassung vom 1, August 1962 (GVBl. S. 925) 
wird verordnet: 
(2) Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. 
{3) Der Erholungsurlaub ist auf das Urlaubsjahr so zu 
verteilen, daß der ordnungsmäßige Geschäftsgang gewähr- 
leistet ist..Dabei sind die Wünsche der Beamten nach Mög- 
lichkeit zu berücksichtigen. Vertretungskosten sind mög- 
lichst zu vermeiden. 
582 
Wartezeit . 
Der Beamte hat erst sechs Monate nach Eintritt in den 
öffentlichen Dienst Anspruch auf Erholungsurlaub (Warte- 
zeit). Für Beamte bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren 
beträgt die Wartezeit drei Monate. Aus besonderen Gründen 
kann Erholungsurlaub vor Ablauf der Wartezeit gewährt 
werden. 
83 
Bemessungsgrundlage 
Für die Urlaubsdauer sind das Lebensalter und die Besol- 
dungsgruppe maßgebend, die der Beamte bis zum Ende 
des Urlaubsjahres erreicht. Für die. Urlaubsdauer der 
Beamten bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren ist. daß 
Lebensalter zu Beginn des Urlaubsjahres maßgebend. 
$1 A f 
Urlaubsjahr 
und Gewährleistung des Dienstbetriebes Sn 
(1) Die Landesbeamten erhalten in jedem Urlaubsjahr 
Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. 
54 
Urlaubsdauer 
(1) Der Urlaub beträgt für jedes Urlaubsjahr in 
Urlaubs- . 
stufe  Besoldungsgruppe 
Altersgruppe 1. Altersgruppe 2 Altersgruppe 3 
(bis zum vollendeten (bis zum vollendeten (nach vollendetem 
30. Lebensjahr) 40. Lebensjahr) '40. Lebensjahr) 
Werktare 
A 1bis A 6... 
A 7 bis A108 
Albis A124. 
Bowie 
AH1 und AH2 Re 
A 15. AH 3 und darüber . 
Der Urlaub für die Beamten des Krankenpflegedienstes bis zur Besoldungsgruppe A 10 beträgt für jedes Urlaubea- 
jahr. in 
# Altersgruppe 1 Altersgruppe 2 ; Altersgruppe 3 
Urlaubs- ; .. (bis zum vollendeten (bis zum vollendeten (nach vollendetem 
stufe Besoldungsgruppe 30. Lebensjahr) 40. Lebensjahr) 40. Lebensjahr) 
Werktage 
bis AB. ln 
F A7 bis AU el 
Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, 
206 
(2) Für Beamte im Vorbereitungsdienast ist die Eingangs- 
Fruppe ihrer Laufbahn maßgebend.
	        
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