anlage “
‚BGBl. TS. ...)
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes.
Vom .........,.... 1963.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1‘
Das Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheits-
ımtes vom 27. Februar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 121)
wird wie folgt geändert: .
Nach 8 3 wird folgender $ 3a eingefügt:
„$ 38
Der Bundesminister für Gesundheitswesen wird er-
mächtigt, durch Rechtsverordnung die vom Bundes-
gesundheitsamt zu erhebenden Gebühren und Auslagen
in einer Gebührenordnung zu regeln.“
Artikel 2 N
Dieses Gesetz gilt näch Maßgabe des $ 13 Abs, 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
zesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnun-
zen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten
im Land Berlin nach 8 14 des Dritten Überleitungsgesetzes,
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung
Kraft
ir