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Drucksachen
des Abgeordnetenhauses von Berlin
\usgegeben am 26. 4. 1963
IV. Wahlperiode
Nr. 70
‚orlage — zur Beschlußfassung —
ber Gesetz ; ;
ur Übernahme des Ersten Gesetzes
‚ur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes
as Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Gesetz "
zur Übernahme des Ersten Gesetzes
zur Änderung und Ergänzung des Atomgesetzes,
Cr
ıs Abgeordnetenhaus hat’ das folgende Gesetz beschlossen:
“Artikel I
Das: Erste. Gesetz ‚zur. Änderung und Ergänzung des
omgesetzes VOM ................ 1963 (BGBLIS....)
Anlage — findet in Berlin Anwendung. ;
Artikel IX
Der‘ Wortlaut von Verwaltungsvorschriften, die‘ auf
und des in. Artikel I genannten Gesetzes erlassen wer-
en, wird im Amtsblatt für Berlin von dem zuständigen
fitglied des Senats veröffentlicht.
A. Begründung‘:
Zu Artikel 3:
Der Bundestag hat das Erste Gesetz zur Änderung
und Ergänzung des Atomgesetzes beschlossen. Das
Gesetz enthält in Artikel 2 eine Berlin-Klausel. Berlin
ist daher nach 8 13 Abs.1 des Dritten Überleitungs-
gesetzes zur Übernahme dieses Bundesgesetzes Vver-
pflichtet.
2
Zu Artikel 11:
Das Bundesgesetz enthält für den ‚Bund keine Ermäch-
tigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen, Daher
braucht der zuständige Senator nur zur Veröffent-
lichung von Verwaltungsvorschriften ermächtigt zu
werden.
Zu Artikel II:
Durch diese Vorschrift soll ein einheitliches Inkraft-
treten im Geltungsbereich des Bundesgesetzes erreicht
werden. 0
A
B. Rechtsgrundlage;
Artikel 45,87 Abs.2 der Verfassung von Berlin.
Artikel III
Dieses Gesetz mit der Anlage tritt mit Wirkung vom
„... in Kraft. ;
C. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
Berlin, den 19. Aprıu 196c
Der Senat von Berlin
Albertz
Bürgermeister
Hoppe
Senator
Für den
Senator für Wirtschaft
Anlage umseitig