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Nr. 49. Berliner Rettungswesen.
den Bestimmungen des Beitrages die Beihilfe in derselben Weise
zu gewähren ist, wie die an den Aerzteverein, sind tatsächlich
78 103,«s M Beihilfe gezahlt worden, so daß sich eine noch auszugleichende
Differenz von 793,rs M ergibt. Die am Ende des
Vorjahres verbliebene Differenz von 1381,5» M ist ebenfalls nachgezahlt
worden, so daß im ganzen an die Unfallstationen 79484,5» M
gezahlt worden sind.
An die SanitätswackM sind 24 650,»8 M Beihilfe gezahlt worden.
Da nach den Bestimmungen des Vertrages die Beihilfe in
derselben Weise zu gewähren ist, wie die an den Aerzteverein und
die Unfallstationen, nur mit dem Unterschiede, daß nicht vierteljährlich,
sondern halbjährlich gezahlt wird, der Vertrag aber von
den Sanitätswachen zum 1. April 1912 gekündigt worden ist, so
kann die endgültige Abrechnung mit letzteren erst nach dem 1. April
1912, und zwar nach Einziehung aller Einnahmerestc, erfolgen. Die
letzte Beihilfe ist daher mit dem Vorbehalt gezahlt worden, daß
nach der endgültigen Abrechnung etwa verbleibende Ueberschüsse an
die Stadtgemeinde zurückzuzahlen sind.
II. Plakatwesen, Massenunsälle, Verschiedenes.
Durch die Verlegung der Hilfswache 16 und durch die Eröffnung
einer neuen Feuerwache in der Edinburger Straße sind zu den
im Bericht für 1909 crivähnten Pappplakaten Deckblätter erforderlich
geworden. Diese und eine Bekanntmachung an den Anschlagsäulen
haben 9,7» M Kosten erfordert.
Die Aufstellung einer neuen Transparemlaterne sowie die Beleuchtung
und Unterhaltung aller auf das Rettungswesen hinweisenden
Transparentlaternen haben 8889,7» M Kosten verursacht.
Von dieser verhältnismäßig hohen Ausgabe entfällt wieder ein großer
Teil auf Laternenbcschädigungen (vgl. den Bericht des Vorjahres).
Schadensersatz ivar auch nur wieder von der Allgemeinen Berliner
Omnibusaktiengescllschast zu erlangen, welche 108,r? M erstattet hat.
Durch den besonderen Rettungsdienst anläßlich des Turnerfestes
im Juni 1911 (vgl. unter AIII) sind der Stadtgemeinde Kosten
nicht entstanden, da letztere von der Berliner Turnerschaft getragen
worden sind.
An Fenerversicherungsprämien für das in den Rettungswachen
befindliche, der Stadt gemeinde gehörige Inventar und Instrumentarium
sind 21 M, für die Beschaffung von 12 Exemplaren her
Gebührenordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte sind 2,rr M
gezahlt worden.
Als Entschädigung für den mit der Revi.sion der Hilfswachen
beauftragten Beamten sind 1000 M gezahlt morden.
111. Sanitätsstube».
Tie in den Berichten der Vorjahre erwähnten neuen Verbandschränkchen
für die städtischen Sanitätsstuben in den Markthallen,
Feuerwachen und dein Rathause sind im Berichtsjahre geliefert worden.
Die Gesamtkosten für die Sanitätsstuben einschließlich derjenigen
für die neuen Bcrbandschränkchen haben 1192,5» Jt betragen.
In den Sanitätsstuben der städtischen Markthallen sind im
Jahre 1911 in 421 Fällen (im Vorjahre 420) Hilfeleistungen durch
die im Samariterdienste ausgebildeten Markthallenbeamten erfolgt.
In den außerdem von der Stadt unterhaltenen Sanitätsstuben fanden
erste Hilfe
a) im Rathause 9 Personen (im Vorjahre 22);
b) in der Feuerwache Schöneberger Straße 20 24 Personen (im
Vorjahre 17);
o) in der Feuerwache Fischerstraße 37/38 41 Personen (im Vorjahre
26).
Auf den nicht mit Sanitätsstuben ausgerüsteten Feuerwachen
' ist die Hilfe der inr Sanitätsdienste ausgebildeten Mannschaften
in 183 Fällen (im Vorjahre 128) in Anspruch genommen worden.
IV. Rettungsstationen an den öffentlichen Wafferlänsen.
In der Zahl der Rettungsstationen an den öffentlichen Wasserläufen
ist im Berichtsjahre eine Aenderung nicht eingetreten. Es
ist nur an der Stadtschleuse, nahe der Schleusenbrücke, ein Eisenständer
mit Holztafel und Wiederbelebungsschild aufgestellt worden.
Die Unterhaltung der Rettungsstationen an den Wasserläufen
erforderte in» Berichtsjahre 4070,0» M Kosten. Diesen steht eine
Einnahme von 9 M gegenüber, welche für einen verkauften Rettungskahn
erzielt worden sind.
Die Rettungsgeräte sind im Jahre 1911 in 34 Fällen zur
Rettung Ertrinkender benutzt worden (im Vorjahre 48), und zwar
24 mal mit Erfolg (im Vorjahre 37 mal), 10 mal ohne Erfolg (im
Vorjahre 11 mal), außerdem 19 mal zur Bergung im Wasser treibender
Leichen (im Vorjahre 14 mal).
V. Krankentransport.
Dem Verbände für erste Hilfe ist im Berichtsjahre aus den.
im Berichte für das Jahr 1909 erwähnten Gründen eine Beihilfe
von 3000 M gewährt worden.
Die fahrbaren .Krankentransportbahren in den Feuerwachen sind
im Jahre 1911 7 mal von der Bürgerschaft benutzt worden.
VI. Die Zentralmeldeftelle.
In der Organisation und Zweckbestimmung der Zentralmeldestelle
ist eine Aenderung nicht eingetreten.
Das bisherige Verfahren, nach welchem dem Krankenhause der
Name und die Wohnung derjenigen Person, deren Aufnahme auf
telephonische Anfrage der Zentralmeldestelle zugesagt war, von dieser
mitgeteilt wird, hat sich insofern nicht bewährt, als die betroffenen
Personen häufig, auch wenn sie innerhalb der schon früher festgesetzten
Frist von 3 Stunden das Krankenhaus aufsuchten, tvegen
Platzmangels abgewiesen worden sind. Es schien daher angebracht,
das bisherige Verfahren so abzuändern, daß jeder einzelne Fall
einer derartigen Abweisung einwandfrei nachgeprüft werden kann.
Deshalb sind die Forniulare, welche die Zentralmeldestelle in jeden»
Falle, in dein der Nachweis eines freien Bettes erbeten wird, aufnimmt,
in perforierten Blocks zu je 100 Stück — und zwar in
9 verschiedenen Farben, da in der Zentralmeldcstelle 9 Klappenschränkc
vorhanden sind — hergestellt worden, welche von 1—900-numeriert
sind; jedes Hundert hat seine besondere Farbe. Ein neuer
Block derselben Farbe wird von der Zentralmeldestelle immer erst in
Benutzung genommen, wenn der alte Block derselben Farbe vollständig
aufgebraucht ist, so daß dieselbe Nummer zu einer Zeit niemals
doppelt in Bewegung sein kann. Sobald von einem Krankenhause
für einen bestimmten Fall eine Zusage gemacht ist, wird von der Zentralmeldestelle
dem Krankenhause und dem Ansragenden die Nummer
des betreffenden Zettels mitgeteilt: bei Nachsuchung der Aufnahme
in dem nachgewiesenen Krankenhause ist dann von dem Kranken bzw.
dem Begleiter die angegebene Nummer zu nennen. Mit sämtlichen
in Betracht kommenden Krankenhäusern ist eine Vereinbarung getroffen,
entsprechend zu verfahren.
Die Kosten der Zentralmeldestelle haben im Berichtsjahre
16 037,»8 .M> betragen. Diesen Ausgaben stehen 871,so M Einnahmen
gegenüber, und zwar als Erstattung der Gebühren für direkte
Fernsprechverbindungen von drei privaten Krankenhäusern.
Berlin, den 10. Juli 1912.
Kuratorium für das städtische Rettungswesen,
vr. R e i ck e.
Druck von W. & S. Loewenthal, Berlin.