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Volume 11. Dezember 1897, Nr. 11

Full text: Der Steinarbeiter (Public Domain) Ausgabe 1.1897,1 (2.Okt.) - 1.1897,13 (25.Dez.) (Public Domain)

können, die garnicht im Stande sind die Agitation zu 
betreiben. Zu dem ist hier auch das Verhältniß noch 
ein ganz anderes wie in Dresden oder Pirna. Wir 
etzen hier den Fall, es treiben zwei gemaßregelte 
Kollegen eine rege Agitation 39 Wochen lang in allen 
Orten im Fichtelgebirge und nach Ablauf dieser Zeit 
ommen dieselben, um doch wieder um Arbeit nachzu— 
suchen, so werden denselben in allen Werkstätten, wo 
nur die geringsie Agitation vorgekommen ist, von den 
Herren Unternehmern die offenen Thüren gezeigt werden. 
Man muß sich hier das noch vor Augen halten, daß 
das Fichtelgebirge noch nicht mit Berlin, Dresden oder 
Pirna zu vergleichen ist. Nur durch das Eintreten der 
gesammten Hofer Kollegen der Weiß'schen Werkfstätte für 
die Gemaßregelten, wurde im Fichtelgebirge mehr er— 
reicht, als vielleicht durch Dutzende von Versammlungen. 
Den Unternehmern wurde Respekt vor unserer Organi— 
iation beigebracht; und in den Wankelmüthigen unter 
uns das Solidaritätsgefühl geweckt. 
— Am Sonntag, den 21. November, Nachmittags 
Z3 Uhr fand unsere gewöhnliche Versammlung statt und 
wurden die Beiträge durch die Platzkassirer erhoben. 
Darauf wurde ein zurückgewiesener Antrag der vorigen 
Versammlung mit Stimmenmehrheit genehmigt, unter 
der Bedingung, unbedingt noch einmal mit der Geschäfts— 
eitung darüber zu verhandeln, indem es zur Agitations- 
ache gehört. Es lag ein Aufnahmegesuch eines uns 
heuer bei unserer Lohnbewegung abtrünnig gewordenen 
Kollegen vor. Ueber diese Sache gab es die hart— 
räckigsten Debatten, bis das Gesuch zur Abstimmung 
dorgelegt werden konnte; und wurde betr. Kollege auf 
zjenommen durch geheime Abstimmung mit der Bedin— 
jung, daß er es nicht scheut, über seinen gemachten 
Fehler Verantwortung vor dem gewählten Ausschuß zu 
tragen. Mögen sich die Kollegen diesen Punkt bei 
einer jeden Lohnbewegung vor Augen halten, damit sie 
nicht wie in diesem Falle die Arbeitskollegen bitten 
müssen, ihn wieder mit in Reih und Glied zu nehmen. 
Darum zum Schluß das einzige Mahnwort: „Vereinigt 
eid Ihr alles, vereinzelt aber nichts“ 
Rundschau. 
Die General-Kommisfion der Gewerkschaften 
Deutschlands veröffentlichen eine Uebersicht der deutschen 
Bewerkschaftsblätter. Demnach existiren inklusive der 
„Gleichheit“ in Deutschland 58 Gewerkschaftsblätter 
Davon erscheinen: 1 wöchentlich dreimal, 1 wöchentlich 
zweimal, 26 wöchentlich einmal, 17 alle 14 Tage, 
lmonatlich dreimal, J monatlich zweimal, 3 monatlich 
»inmal, 1 im Jahre achtmal und 1 im Jahre viermal.— 
Für 49 Blätter ist die Auflage genau angegeben. Sie 
»eträgt für diese insgesammt 377 509. Die Blätter 
ür welche die Höhe der Auflage nicht angegeben werden 
'onnte, dürften insgesammt 21000 Exemplare Auflage 
jaben, so daß die deutsche Gewerkschaftspresse rund 
400 000 Leser haben dürfte. Ferner erscheinen noch 
einige Lokalblätter, so für die Schneider in Berlin und 
Leipzig, Bäcker in Berlin und Barbiere in Berlin. Am 
i. November 1897 ist ein neues Organ, „Der See— 
nann“, Redaktion: A. Störmer, Hamburq-St. Vauli 
Davidstraße 7, herausgegeben worden! 
Erhebungen über die Dauer der Arbeitszeit 
verden jetzt, gemäfz dem vom Reichstage gefaßten Be— 
chluß, vorgenommen. Nach dem Wortlaute dieses Be— 
chlusses wurden die Regierungen ersucht: 1. Erhebungen 
nsbesondere unter Befragung der Gewerbeaufsichts— 
deamten, der Krankenkassen-Vorstände und Aerzte, sowie 
urch Vergleichung der Statistik der Krankenkassen und 
zuvaliditäts-Anstalten darüber anzustellen, in welchen 
sewerblichen Betrieben durch übermäßige Dauer der 
äglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge— 
ährdet wird. 2. Auf Grund dieser Erhebungen überall 
dort, wo eine solche Gesundheitsgefährdung vorliegt, in 
Ausführung des 8 120 Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung 
durch entsprechende Verordnungen die Arbeitszeit zu 
regeln, — Der Gewerbe-Inspelktor Neumann in Magde— 
hurg hat nun, wie die Halberstädter „Sonniags-geitung“ 
mittheilt, an Vorstände von Ortskrankenkassen ein 
Schreiben gerichtet, worin es heißt: „Die Gewerbe— 
Inspektion ist aufgefordert worden, zu den Punkten 1 
ind 2 Bericht zu erstattei. Da eine das gesammite 
Hebiet der Industrie umfassende Unteriuchung darüber, 
n welchen gewerblichen Betrieben durch übermaäßige 
Dauer der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge— 
ährdet wird, eine unverhältnißmäßig große Arbeit er— 
ordern würde, möchte ich zunächst versuchen, eine Ueber— 
icht darüber zu gewinnen, welche Arten von Gewerben 
nach den bisher gemachten Beobachtungen überhaupt 
ür die Ausführung des * 1206 Abs. 3 der Gewerbe 
Ordnung weiterhin in Frage köammen und wie im 
Allgemeinen die Regelung zu erfolgen haben würde. 
An den Vorstand gestatte ich mir zu diesem z3weck die 
ergebene Anfrage zu richten, ob wohl derselbe in der 
Lage ist, einige Anhaltspunkte jür diese Erhebungen mir 
zu geben und ob dort Fälle bekannt geworden find, 
in welchen Krankheiten ec. auf eine übermäßige Dauer 
der täglichen Arbeitszeit zurückzuiühren waren. In 
diesem Talle hitte ich die betrefßenden Versonen und die 
Verhältnisse, in welchen sich dieselben befanden, näher 
bezeichnen zu wollen.“ Der erwähnte Beschluß des 
Reichsstages war die Folge des von der sozialdemo— 
kratischen Fraktion gestellten Antrages auf Einführung 
des Achtstundentages. 
Das Verlassen der Arbeit. Aus Halle wird 
dem „Vorwärts“ berichtet: Ein interessanter Zivil— 
drozeß, der in Beziehung auf die Maifeier für die 
Arbeiterschaft von großer Wichtigkeit ist, kam kürzlich 
»or der J. Zivilkammer des Landgerichts als letzter 
Instanz zur Verhandlung. Der Tischler Otto Knauth 
n Halle war vom Innungs-Schiedsgericht auf Grund 
des 8 124b der GewerbeOrdnung verurtheilt worden, 
an den Tischlermeister Hühndorf eine Entschädigung 
hon 13,20 Mk. zu zahlen, weil er am 1. Mai d. J 
jegen den Willen seines Meisters gefeiert hatte. Hühn 
yorf hatte den Betrag des ortsüblichen Tagelohns 
2,20 Mk.) gefordert und das königliche Amtsgrricht 
jat im Juni das Urtheil des Schiedsgerichts bestätigt. 
Entgegengesetzt, zu Gunsten des Arbeiters, entschied aber 
»as Landgericht. Es hob auf die Berufung Knauth's 
das Urtheil der Vorinstanz auf und verurtheilte den 
dühndorf, 13,20 an den Kläger zu zahlen; die Kosten 
vurden dem Beklagten auferlegt. In den schriftlich vor— 
iegenden Entscheidungsgründen heißt es u. a.:; Am 
Freitag, den 30. April 1897 hat der Beklagte seinen 
vesellen erklärt: jeder Geselle, der am Sonnabend, den 
1. Mai, zur Arbeit nicht erscheint, ist entlassen. Als 
»ann der Kläger am Montag, den 3. Mai, sich zur 
Arbeit meldete, wurde er vom Beklagten zurückgewiesen. 
Damit habe er das Arbeitsverhältniß gelöst. Der Kläger 
jat nur am 1. Mai unbefugt gefeiert, und habe Be— 
lagter nur für diesen Tag Entschädigung zu fordern. 
Ddaß der Kläger, indem er am 1. Mai nicht zur Arbeit 
rschien, kontrakt-, also rechtswidrig handelte, kann nicht 
„weifelhaft sein. Das Unterbrechen der Arbeit ist aber 
zicht gleichbedeutend mit dem „Verlassen der Arbeit“ 
vovon 8 124 der Gewerbe-Ordnung spricht. Wollte 
man, wie es der erste Richter thut, an den buchstäb 
ichen Sinn des Ausdrucks „verlassen“ haften, so würde 
man zu unerträglichen Folgen gelangen; bei jeder vor— 
übergehenden, sei es auch noch so kurzen Entfernung 
»on der Arbeit würden dann die schweren, im 8 1246b 
angedrohten Rechtsnachtheile eintreten; buchstäblich ge 
nommen, würde man auch von dem Gesellen, der auf 
ein paar Minuten (etwa um ein Glas Wasser zu 
solen, oder um mit einem draußen auf ihn wartender 
Angehörigen zu sprechen) dem Verbote seines Meisters 
zuwider sich von der Arbeitsstätte entfernt hätte, sagen 
dürfen, er habe rechtswidrig die Arbeit verlassen. Das 
iber kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Im 
Zinne des 8 124b hat der Geselle „die Arbeit ver— 
assen“ nicht schon dann, wenn er einen Tag, die 
Arbeit unterbricht mit der Absicht, sie am folgenden 
Werktage wieder aufzunehmen, sondern nur dann, wenn 
er das Arbeitsverhältniß dauernd aufgegeben, für immer 
also in Stich gelassen hat. Von dem am 1. Mai 
eiernden Gesellen könne man nicht sagen er hahe die 
Arbheit perlasien 
Eingesandt. 
Häslicht. Beinahe 2142 Jahre sind es, daß sich 
die hiesigen Steinarbeiter aufrafften um sich gewerkschaftlick 
zu organisiren. Zu Anfang loderte das Fener hell auf 
ür die Organifation jeitens der hiesigen Kollegen und 
»s schlossen sich ihr gleich über 200 Mann an, welche 
ann später die Zahl 300 überstieg. Wäre nun seitens 
zerjenigen Kollegen, die es wirklich mit der Organisatior 
rnst meinen besser und energischer agitirt worden, st 
nüßte der weitaus größte Theil der hier beschäftigter 
Arbeiter organisirt sein. Leider ist das nicht der Fall 
Venn auch einige Kollegen sich zurückzogen-die de 
PMaubten. mit ein paar Groschen Beitrag zahlen müsse 
ich ihre Lage schon von selbst bessern, so liegt die Schult 
»och auch viel an den wirklich organisirten Kollegen selbst 
Man hat das wirkliche Aufklären über die Organisation 
ielfach als etwas nebensächliches betrachtet und spricht 
iur blos allgemeine Wünsche wie z. B. wenn nur „allt 
»rganisirt“ oder „alle einig“ wären. Nun Kollegen 
vie diese Wünsche zur Wahrheit machen? ja darun 
jandelt es sich's. Es gehr doch nicht an, wenn wir 
chon über 2 Jahre von organisiren reden und denkern 
nicht bald einmal an ein thatkräftiges Handeln. M 
zer Zeit wäre es, daß wir uns dann bald über Punktt 
iniglen die uns am nächsten liegen. Wir können dod 
zicht das nächste Jahr wieder so vorüdergehen lassen 
»hne mit der Organisation was bezweckt zu haben,. Wie 
teht es denn mit der Ausarbeitlung eines Tarifs für 
den Striegauer Distrikt, der so von Nöthen wäre 
Leider hat man von unserem Vertrauensmann hierüben 
noch nichts gehört, der wie ihm auigegeben wurde 
mit den Striegauer Kollegen in Verbindung zu treten 
Auch sind die Beschlüsse von der letzten Platzvertreter— 
itzung noch nicht von ihm im „Steinarbeiter“ ver 
öffentlicht. Kollegen, wenn wir in dieser Weise arbeiten 
dann hat die Organisation überhaupt keinen Zweck, wir 
vollen doch kein leeres Spiel mit unserer Organisation 
reihen. wie sollen wir sonst vorwärts kommen?7 
scin ornanißürter vossege 
Berichtigung. 
Von den Unterzeichneten geht uns auf Berufung 
des Preßgesetzes folgende Berichtigung zu: 
„Auf Grund des 8 11 des Preßgesetzes ersuchen 
wir Sie um Aufnahme der nachslehenden Berichtigung 
in Ihrer nächsten Nummer. 
In Nr. 9 Ihres gesch. Blattes vom 27. November 
ändet sich die Mittheilung: „Die Unternehmer in Selb 
erklären, von nun ab 20 54 weniger für die Arbeiten 
zu bezahlen, wem das nicht paßt, wird gekündigt.“ 
Die unterzeichneten Inhaber der beiden in Selb 
in Betracht kommenden Steinmetzgeschäfte erklären hierauf, 
daß von einem allgemeinen Herabsetzen der Löhne nie— 
mals die Rede war, sondern lediglich in dem einen 
Geschäfte die Absicht bestand, die daselbst etwas höheren 
Löhne für „Pyramiden“ zukünftig mit den seit vielen 
Jahren im anderen und älteren Schleifereigeschäfte be— 
zahten Löhne aus Konkurrenzrücksichten gleichzustellen. 
Für alle anderen Arbeiten sollten die bisherigen 
Preise ohne jeden Abzug weiter bezahlt werden, was die 
Unterzeichneten ausdrücklich hervorheben. 
Von einer Kündigung seitens der Arbeitgeber mar 
überhaupt keine Rede. 
Selb, 2. Dezember 1897. 
Wilhelm Woelfel, Steinmetzmstr. 
Wilhelm Netzsch, Steinmetzmstr.“ 
Wir haben dieser Berichtigung nichts hinzuzusetzen, 
denn sie bestätigt die Lohnreduzirung, Pyramiden ist eine 
Arbeit, die häufig vorkommt, folglich kommt dieser Abzug 
einer allgemeinen Lohnreduzirung gleich, denn bei Pyra— 
niden wäre es jedenfalls nicht geblieben wenn sich die 
Arbeiter die Zumuthung gefallen ließen. Die Red. 
Zriefkasten. 
R. Marktleuthen. In dem Wirthshausgespräch ihrer 
Meister können wir nichts entdecken, wofür ein öffentliches 
Interesse vorliegen könnte, ist deshalb für den Steinarbeiter 
nicht geeignet, dazu ist der Raum zu beschränkt. 
Ich erkläre hiermit, daß ich das von den wershen 
Kollegen für mich gesanmmelte Geld richtig erhalten habe 
und fpreche dafür meinen verbindlichsten Tank aus. 
Der Abgebrannte Jakob Senfft. 
Nachruf. 
Am Sonntag, 28 November. verstarben 
unsere Kollegen 
— 7 74 n r Qr 
im Alter von 32 VJahren 
5*160r 
im Alter von 27 Jahren. 
Am 2 Dezemf 
2127 
im Alter von 28 Jahren. 
Sämmtlich an der Beruiskrankheit. 
Ehre ihrem Andenken. 
Die Orqdanisatien dér Steinarbeiter von Dresden 
und Umgedgend 
r 
W * 
Nachruf. 
Ant 20 Mopemher verstarh unser Sollsede 
JAaCOM TAL&r 
aus Reibach, im Odenwald, im Alter von 3* 
Jahren an der Berufskrankheit. 
Ehre seinem Andenken. 
Hnie Sfeinarheiter Berlinel 
VFachrnf. 
Am Freitag, den 3. Dezember 1897, verschied 
nach ftüfährigem Hraufeulager unser Holleg— 
— 
im Alter pon 37 Jahren 
Anm Sonnabend, den 4. Dezember 1897, nog 
sechemöhentlicent vraufetager Kallege 
—B0 ⸗ 
8 
im Alter von 36 Jahren Beide an der Berufs— 
frankheit. 
Ehre ihrein Andenken 
Hie Steinarheiter von Riesa und Umqgegend. 
Drreck a Möoseftol. Bepftit — F. Oraomieitstr **
	        
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