können, die garnicht im Stande sind die Agitation zu
betreiben. Zu dem ist hier auch das Verhältniß noch
ein ganz anderes wie in Dresden oder Pirna. Wir
etzen hier den Fall, es treiben zwei gemaßregelte
Kollegen eine rege Agitation 39 Wochen lang in allen
Orten im Fichtelgebirge und nach Ablauf dieser Zeit
ommen dieselben, um doch wieder um Arbeit nachzu—
suchen, so werden denselben in allen Werkstätten, wo
nur die geringsie Agitation vorgekommen ist, von den
Herren Unternehmern die offenen Thüren gezeigt werden.
Man muß sich hier das noch vor Augen halten, daß
das Fichtelgebirge noch nicht mit Berlin, Dresden oder
Pirna zu vergleichen ist. Nur durch das Eintreten der
gesammten Hofer Kollegen der Weiß'schen Werkfstätte für
die Gemaßregelten, wurde im Fichtelgebirge mehr er—
reicht, als vielleicht durch Dutzende von Versammlungen.
Den Unternehmern wurde Respekt vor unserer Organi—
iation beigebracht; und in den Wankelmüthigen unter
uns das Solidaritätsgefühl geweckt.
— Am Sonntag, den 21. November, Nachmittags
Z3 Uhr fand unsere gewöhnliche Versammlung statt und
wurden die Beiträge durch die Platzkassirer erhoben.
Darauf wurde ein zurückgewiesener Antrag der vorigen
Versammlung mit Stimmenmehrheit genehmigt, unter
der Bedingung, unbedingt noch einmal mit der Geschäfts—
eitung darüber zu verhandeln, indem es zur Agitations-
ache gehört. Es lag ein Aufnahmegesuch eines uns
heuer bei unserer Lohnbewegung abtrünnig gewordenen
Kollegen vor. Ueber diese Sache gab es die hart—
räckigsten Debatten, bis das Gesuch zur Abstimmung
dorgelegt werden konnte; und wurde betr. Kollege auf
zjenommen durch geheime Abstimmung mit der Bedin—
jung, daß er es nicht scheut, über seinen gemachten
Fehler Verantwortung vor dem gewählten Ausschuß zu
tragen. Mögen sich die Kollegen diesen Punkt bei
einer jeden Lohnbewegung vor Augen halten, damit sie
nicht wie in diesem Falle die Arbeitskollegen bitten
müssen, ihn wieder mit in Reih und Glied zu nehmen.
Darum zum Schluß das einzige Mahnwort: „Vereinigt
eid Ihr alles, vereinzelt aber nichts“
Rundschau.
Die General-Kommisfion der Gewerkschaften
Deutschlands veröffentlichen eine Uebersicht der deutschen
Bewerkschaftsblätter. Demnach existiren inklusive der
„Gleichheit“ in Deutschland 58 Gewerkschaftsblätter
Davon erscheinen: 1 wöchentlich dreimal, 1 wöchentlich
zweimal, 26 wöchentlich einmal, 17 alle 14 Tage,
lmonatlich dreimal, J monatlich zweimal, 3 monatlich
»inmal, 1 im Jahre achtmal und 1 im Jahre viermal.—
Für 49 Blätter ist die Auflage genau angegeben. Sie
»eträgt für diese insgesammt 377 509. Die Blätter
ür welche die Höhe der Auflage nicht angegeben werden
'onnte, dürften insgesammt 21000 Exemplare Auflage
jaben, so daß die deutsche Gewerkschaftspresse rund
400 000 Leser haben dürfte. Ferner erscheinen noch
einige Lokalblätter, so für die Schneider in Berlin und
Leipzig, Bäcker in Berlin und Barbiere in Berlin. Am
i. November 1897 ist ein neues Organ, „Der See—
nann“, Redaktion: A. Störmer, Hamburq-St. Vauli
Davidstraße 7, herausgegeben worden!
Erhebungen über die Dauer der Arbeitszeit
verden jetzt, gemäfz dem vom Reichstage gefaßten Be—
chluß, vorgenommen. Nach dem Wortlaute dieses Be—
chlusses wurden die Regierungen ersucht: 1. Erhebungen
nsbesondere unter Befragung der Gewerbeaufsichts—
deamten, der Krankenkassen-Vorstände und Aerzte, sowie
urch Vergleichung der Statistik der Krankenkassen und
zuvaliditäts-Anstalten darüber anzustellen, in welchen
sewerblichen Betrieben durch übermäßige Dauer der
äglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge—
ährdet wird. 2. Auf Grund dieser Erhebungen überall
dort, wo eine solche Gesundheitsgefährdung vorliegt, in
Ausführung des 8 120 Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung
durch entsprechende Verordnungen die Arbeitszeit zu
regeln, — Der Gewerbe-Inspelktor Neumann in Magde—
hurg hat nun, wie die Halberstädter „Sonniags-geitung“
mittheilt, an Vorstände von Ortskrankenkassen ein
Schreiben gerichtet, worin es heißt: „Die Gewerbe—
Inspektion ist aufgefordert worden, zu den Punkten 1
ind 2 Bericht zu erstattei. Da eine das gesammite
Hebiet der Industrie umfassende Unteriuchung darüber,
n welchen gewerblichen Betrieben durch übermaäßige
Dauer der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge—
ährdet wird, eine unverhältnißmäßig große Arbeit er—
ordern würde, möchte ich zunächst versuchen, eine Ueber—
icht darüber zu gewinnen, welche Arten von Gewerben
nach den bisher gemachten Beobachtungen überhaupt
ür die Ausführung des * 1206 Abs. 3 der Gewerbe
Ordnung weiterhin in Frage köammen und wie im
Allgemeinen die Regelung zu erfolgen haben würde.
An den Vorstand gestatte ich mir zu diesem z3weck die
ergebene Anfrage zu richten, ob wohl derselbe in der
Lage ist, einige Anhaltspunkte jür diese Erhebungen mir
zu geben und ob dort Fälle bekannt geworden find,
in welchen Krankheiten ec. auf eine übermäßige Dauer
der täglichen Arbeitszeit zurückzuiühren waren. In
diesem Talle hitte ich die betrefßenden Versonen und die
Verhältnisse, in welchen sich dieselben befanden, näher
bezeichnen zu wollen.“ Der erwähnte Beschluß des
Reichsstages war die Folge des von der sozialdemo—
kratischen Fraktion gestellten Antrages auf Einführung
des Achtstundentages.
Das Verlassen der Arbeit. Aus Halle wird
dem „Vorwärts“ berichtet: Ein interessanter Zivil—
drozeß, der in Beziehung auf die Maifeier für die
Arbeiterschaft von großer Wichtigkeit ist, kam kürzlich
»or der J. Zivilkammer des Landgerichts als letzter
Instanz zur Verhandlung. Der Tischler Otto Knauth
n Halle war vom Innungs-Schiedsgericht auf Grund
des 8 124b der GewerbeOrdnung verurtheilt worden,
an den Tischlermeister Hühndorf eine Entschädigung
hon 13,20 Mk. zu zahlen, weil er am 1. Mai d. J
jegen den Willen seines Meisters gefeiert hatte. Hühn
yorf hatte den Betrag des ortsüblichen Tagelohns
2,20 Mk.) gefordert und das königliche Amtsgrricht
jat im Juni das Urtheil des Schiedsgerichts bestätigt.
Entgegengesetzt, zu Gunsten des Arbeiters, entschied aber
»as Landgericht. Es hob auf die Berufung Knauth's
das Urtheil der Vorinstanz auf und verurtheilte den
dühndorf, 13,20 an den Kläger zu zahlen; die Kosten
vurden dem Beklagten auferlegt. In den schriftlich vor—
iegenden Entscheidungsgründen heißt es u. a.:; Am
Freitag, den 30. April 1897 hat der Beklagte seinen
vesellen erklärt: jeder Geselle, der am Sonnabend, den
1. Mai, zur Arbeit nicht erscheint, ist entlassen. Als
»ann der Kläger am Montag, den 3. Mai, sich zur
Arbeit meldete, wurde er vom Beklagten zurückgewiesen.
Damit habe er das Arbeitsverhältniß gelöst. Der Kläger
jat nur am 1. Mai unbefugt gefeiert, und habe Be—
lagter nur für diesen Tag Entschädigung zu fordern.
Ddaß der Kläger, indem er am 1. Mai nicht zur Arbeit
rschien, kontrakt-, also rechtswidrig handelte, kann nicht
„weifelhaft sein. Das Unterbrechen der Arbeit ist aber
zicht gleichbedeutend mit dem „Verlassen der Arbeit“
vovon 8 124 der Gewerbe-Ordnung spricht. Wollte
man, wie es der erste Richter thut, an den buchstäb
ichen Sinn des Ausdrucks „verlassen“ haften, so würde
man zu unerträglichen Folgen gelangen; bei jeder vor—
übergehenden, sei es auch noch so kurzen Entfernung
»on der Arbeit würden dann die schweren, im 8 1246b
angedrohten Rechtsnachtheile eintreten; buchstäblich ge
nommen, würde man auch von dem Gesellen, der auf
ein paar Minuten (etwa um ein Glas Wasser zu
solen, oder um mit einem draußen auf ihn wartender
Angehörigen zu sprechen) dem Verbote seines Meisters
zuwider sich von der Arbeitsstätte entfernt hätte, sagen
dürfen, er habe rechtswidrig die Arbeit verlassen. Das
iber kann nicht im Sinne des Gesetzes sein. Im
Zinne des 8 124b hat der Geselle „die Arbeit ver—
assen“ nicht schon dann, wenn er einen Tag, die
Arbeit unterbricht mit der Absicht, sie am folgenden
Werktage wieder aufzunehmen, sondern nur dann, wenn
er das Arbeitsverhältniß dauernd aufgegeben, für immer
also in Stich gelassen hat. Von dem am 1. Mai
eiernden Gesellen könne man nicht sagen er hahe die
Arbheit perlasien
Eingesandt.
Häslicht. Beinahe 2142 Jahre sind es, daß sich
die hiesigen Steinarbeiter aufrafften um sich gewerkschaftlick
zu organisiren. Zu Anfang loderte das Fener hell auf
ür die Organifation jeitens der hiesigen Kollegen und
»s schlossen sich ihr gleich über 200 Mann an, welche
ann später die Zahl 300 überstieg. Wäre nun seitens
zerjenigen Kollegen, die es wirklich mit der Organisatior
rnst meinen besser und energischer agitirt worden, st
nüßte der weitaus größte Theil der hier beschäftigter
Arbeiter organisirt sein. Leider ist das nicht der Fall
Venn auch einige Kollegen sich zurückzogen-die de
PMaubten. mit ein paar Groschen Beitrag zahlen müsse
ich ihre Lage schon von selbst bessern, so liegt die Schult
»och auch viel an den wirklich organisirten Kollegen selbst
Man hat das wirkliche Aufklären über die Organisation
ielfach als etwas nebensächliches betrachtet und spricht
iur blos allgemeine Wünsche wie z. B. wenn nur „allt
»rganisirt“ oder „alle einig“ wären. Nun Kollegen
vie diese Wünsche zur Wahrheit machen? ja darun
jandelt es sich's. Es gehr doch nicht an, wenn wir
chon über 2 Jahre von organisiren reden und denkern
nicht bald einmal an ein thatkräftiges Handeln. M
zer Zeit wäre es, daß wir uns dann bald über Punktt
iniglen die uns am nächsten liegen. Wir können dod
zicht das nächste Jahr wieder so vorüdergehen lassen
»hne mit der Organisation was bezweckt zu haben,. Wie
teht es denn mit der Ausarbeitlung eines Tarifs für
den Striegauer Distrikt, der so von Nöthen wäre
Leider hat man von unserem Vertrauensmann hierüben
noch nichts gehört, der wie ihm auigegeben wurde
mit den Striegauer Kollegen in Verbindung zu treten
Auch sind die Beschlüsse von der letzten Platzvertreter—
itzung noch nicht von ihm im „Steinarbeiter“ ver
öffentlicht. Kollegen, wenn wir in dieser Weise arbeiten
dann hat die Organisation überhaupt keinen Zweck, wir
vollen doch kein leeres Spiel mit unserer Organisation
reihen. wie sollen wir sonst vorwärts kommen?7
scin ornanißürter vossege
Berichtigung.
Von den Unterzeichneten geht uns auf Berufung
des Preßgesetzes folgende Berichtigung zu:
„Auf Grund des 8 11 des Preßgesetzes ersuchen
wir Sie um Aufnahme der nachslehenden Berichtigung
in Ihrer nächsten Nummer.
In Nr. 9 Ihres gesch. Blattes vom 27. November
ändet sich die Mittheilung: „Die Unternehmer in Selb
erklären, von nun ab 20 54 weniger für die Arbeiten
zu bezahlen, wem das nicht paßt, wird gekündigt.“
Die unterzeichneten Inhaber der beiden in Selb
in Betracht kommenden Steinmetzgeschäfte erklären hierauf,
daß von einem allgemeinen Herabsetzen der Löhne nie—
mals die Rede war, sondern lediglich in dem einen
Geschäfte die Absicht bestand, die daselbst etwas höheren
Löhne für „Pyramiden“ zukünftig mit den seit vielen
Jahren im anderen und älteren Schleifereigeschäfte be—
zahten Löhne aus Konkurrenzrücksichten gleichzustellen.
Für alle anderen Arbeiten sollten die bisherigen
Preise ohne jeden Abzug weiter bezahlt werden, was die
Unterzeichneten ausdrücklich hervorheben.
Von einer Kündigung seitens der Arbeitgeber mar
überhaupt keine Rede.
Selb, 2. Dezember 1897.
Wilhelm Woelfel, Steinmetzmstr.
Wilhelm Netzsch, Steinmetzmstr.“
Wir haben dieser Berichtigung nichts hinzuzusetzen,
denn sie bestätigt die Lohnreduzirung, Pyramiden ist eine
Arbeit, die häufig vorkommt, folglich kommt dieser Abzug
einer allgemeinen Lohnreduzirung gleich, denn bei Pyra—
niden wäre es jedenfalls nicht geblieben wenn sich die
Arbeiter die Zumuthung gefallen ließen. Die Red.
Zriefkasten.
R. Marktleuthen. In dem Wirthshausgespräch ihrer
Meister können wir nichts entdecken, wofür ein öffentliches
Interesse vorliegen könnte, ist deshalb für den Steinarbeiter
nicht geeignet, dazu ist der Raum zu beschränkt.
Ich erkläre hiermit, daß ich das von den wershen
Kollegen für mich gesanmmelte Geld richtig erhalten habe
und fpreche dafür meinen verbindlichsten Tank aus.
Der Abgebrannte Jakob Senfft.
Nachruf.
Am Sonntag, 28 November. verstarben
unsere Kollegen
— 7 74 n r Qr
im Alter von 32 VJahren
5*160r
im Alter von 27 Jahren.
Am 2 Dezemf
2127
im Alter von 28 Jahren.
Sämmtlich an der Beruiskrankheit.
Ehre ihrem Andenken.
Die Orqdanisatien dér Steinarbeiter von Dresden
und Umgedgend
r
W *
Nachruf.
Ant 20 Mopemher verstarh unser Sollsede
JAaCOM TAL&r
aus Reibach, im Odenwald, im Alter von 3*
Jahren an der Berufskrankheit.
Ehre seinem Andenken.
Hnie Sfeinarheiter Berlinel
VFachrnf.
Am Freitag, den 3. Dezember 1897, verschied
nach ftüfährigem Hraufeulager unser Holleg—
—
im Alter pon 37 Jahren
Anm Sonnabend, den 4. Dezember 1897, nog
sechemöhentlicent vraufetager Kallege
—B0 ⸗
8
im Alter von 36 Jahren Beide an der Berufs—
frankheit.
Ehre ihrein Andenken
Hie Steinarheiter von Riesa und Umqgegend.
Drreck a Möoseftol. Bepftit — F. Oraomieitstr **