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Volume 13. November 1897, Nr. 7

Full text: Der Steinarbeiter (Public Domain) Ausgabe 1.1897,1 (2.Okt.) - 1.1897,13 (25.Dez.) (Public Domain)

zur Befreiung der internationalen Arbeiterschaft. Die 
Versammlung wurde mit einem dreimaligen Hoch auf 
die deutsche Steinarbeiter-Organisation geschlossen. 
Straßburg i. Els. Erwiderung. Ueber den 
Artikel in Nr. 5 habe ich weiter nichts zu sagen, als 
daß wir unser Organ doch als Belehrungs-, nicht als 
Schimpforgan betrachten wollen und die Auseinander— 
jetzungen örtlich besorgen können. Daß ich die Geschäfte 
der Gegner besorge erhellt am Besten daraus, daß ich 
überall so gern Arbeit bekomme. Ich habe auf die 
betreffende Aeußerung nur die Erwiderung, jeder spricht 
blos, wie er es gelernt, und wenn man sich nicht mehr 
anders zu helfen weiß, dann schimpft man einfach 
Prügeln oder zu Gericht gehen thue ich nicht, ein bischer 
Verachtung reicht bei mir schon. J. Scherer. 
(Kollege Scherer hat bezüglich der Streikführung 
und Verwaltung noch verschiedene Fragen gestellt mit 
der Aufforderung, dieselben abzudrucken und öffentlich 
zu beantworten; letzteres halten wir jedoch nicht für 
nöthig, denn als alter Gewerkschaftler muß er selbst 
wissen, was er zu thun und was er zu verlangen hat. 
Wir betrachten die Sache hiermit für uns als erledig' 
und möchten den Straßburger Kollegen empfehlen, die 
Stänkerei beiseite zu lassen, dabei kommt nichts her— 
aus, hoffentlich haben sie doch noch besseres zu thun. 
Auf keinen Fall können wir zugeben, daß unser Blatt 
zu persönlichen Reibereien benutzt wird. D. Red.) 
Sulzfeld. Am 16. Oktober machten die Kollegen 
von Sulzfeld wiederum eine Agitationsreise in den be— 
nachbarten württembergischen Ort Ochsenberg. Die 
Vorarbeiten waren bereits getroffen zu einer öffentlichen 
Lersammlung. Kollege Knaus aus Heilbronn referirte 
iber Nutzen und Zweck der Organisation. Es ließen 
sich sofort 22 Mann in die Organisation aufnehmen. 
Nach einem dreifachen Hoch auf unsere Organisation 
endete die gutbesuchte Versammlung mit einem »ver— 
qnüqten Beisammensein. 
— Am 31. Oktober fand wiederum eine Ver— 
sammlung in Ochsenberg statt. Kollege Diebold aus 
Karlsruhe referirte über Nutzen und Zweck der Organi— 
ation. Auch dieses Mal war die Versammlung gut 
besucht. Es ließen sich 9 Kollegen sofort einschreiben. 
Werthe Kollegen! Nun ist auch hier ein guter Schritt 
zu unserer Sache geschehen. Darum haltet fest zu— 
sammen und agitire jeder einzelne Kollege bei seinen 
Mitkollegen, daß wir auch endlich hier einmal einen Fort 
schritt verzeichnen können. Als Lumpenversammlung 
wurde unsere Versammlung des Morgens dort von den 
Kirchengängern titulirt. Werthe Kollegen, weist diesen 
schmachvollen Ausdruck zurück, zeigt diesen unaufge— 
klärten finsteren Herren, daß auch sie mit hineingerissen 
werden in den Sirudel, den keine Macht mehr auf 
halten kann. Auch ein Kleinmeister von Leonbr. ver— 
wirft in verächtlicher Weise unsere Organisation, der 
noch vor kurzem in den Reihen der Kollegen gestanden 
Er hätte es gerade so nothweudig mit uns zu kämpfen, 
da auch ihn der Großkapitalist machtlos erdrücken wird. 
Wollen diese denn nicht zur Einsicht kommen, daß man 
hier schon dieses Jahr mit dem Lohn einen Fortschritt 
verzeichnen kann. Beziehen sie nicht auch das Gute 
davon? Es giebt noch Schwachköpfe, welche sagen: 
Wenn wir so weiter machen, werden wir sammt unsern 
Kindern noch brodlos. Aber das überlegen sie nicht 
daß man mit 80 Pf. keine Familie ernähren kann. 
Darum auf Kollegen, Mann für Mann, thue jeder 
seine Pflicht, um unsere elende Lage zu verbessern, da 
nit wir bewahren, was wir bis jetzt erreicht haben. 
Unsere Zahlstelle ist bis jetzt 200 Mann siark und wird 
der Distrikt von Sulzfeld aus geleitet, bis die Kollegen 
von Ochsenberg und Körnbach im Stande sind. die 
Zeitung selbst in die Hand zu nehmen. 
Tröstau im Fichtelgebirge. Am 4. Oktober 
fand hier eine gut besuchte öffentliche Steinarbeiter-Ver— 
jammlung statt. Nach langer Zeit ist es uns endlich 
wieder gelungen einen Saal zur Versammlung zu be— 
kommen. Kollege Leuteritz hielt einen Vortrag über die 
elenden Zustände und soziale Gesetzgebung im Stein— 
arbeitergewerbe im Fichtelgebirge. Der Vortrag wurde 
mit Beifall aufgenommen. Es schlossen sich 18 Kollegen 
der Organisation an. Eine gewisse Dorfgröße wollte 
ich zum Wort melden, er zog es aber vor, sich muthig 
in ein Nebenzimmer zurückzuziehen. Nach der Ver— 
sammluug besaß der Herr die Frechheit, sich über den 
Referenten sein Essen aufzuhalten. Von den anwesenden 
Segnern meldete sich trotz wiederholter Anfforderung 
Niemand zum Wort. 
Ulm a. D. Am 16. Oktober fand im Gasthaus 
zum goldnen Stern eine öffentliche Versammlung der 
Steinarbeiter statt. Der Kassenbericht vom 3. Quartal 
war günftig, so daß der Antrag auf Herabsetzung des 
Fremdengeschenks zurückgestellt werden konnte, Nußer 
»em wurden für 2 erkrankte Kollegen Unterstützungs 
eiträge genehmigt. Leider sollte diese Versammlung 
n dem seit 53 z 
em seit 5 Jahren uns zur Verfügung stehenden 
Lotale die letzte sein. Um die Aushebung des Miluar 
derbots zu erlangen, hatte der Gasthausbefitzer dem 
Vesangverein „Arbeitersängerbund“ das VLokal hetündigt 
Dem Beschlusse der Delegirten der vereinigten Gewerk 
chaften. daß nunmebr fämmtliche Gemeritchaften ⸗ 
Lokal zu verlassen hätten, wurde von den Steinarbeitern 
ofort Folge geleiste. Um nun dem leidigen Mangel 
an Lokalen zur Abhaltung von Versammlungen in der 
hiesigen Festungsstadt abzuhelfen, waren die hiesigen 
vereinigten Gewerkschaften genöthigt, selbst ein geeignetes 
Gebäude zur Errichtung einer Zentralherberge anzu— 
kaufen. Mit Hülfe einer Stuttgarter Brauerei wurde 
zu diesem Zweck das Gasthaus „Zum weißen Roß“ um 
die Summe von 130 000 Mark erworben und dasselbe 
bis 1. Januar 1898 zum genannten Zweck eingerichtet 
Durch festes Zusammenhalten der hiesigen organisirten 
Urbeiterschaft wird es auch gelingen, den eingegangenen 
Lerpflichtungen nachzukommen. Wir ersuchen die Ver 
trauensleute, den Steinmetzen Isidor Rolke aus Schlesien 
und Johann Hupfer aus Nürnberg, ihre Beitragsbücher 
vorzuenthalten, bis dieselben ihren Verpflichtungen nach— 
gekommen sind. Mittheilungen sind erbeten an den 
Vertrauensmann Robert Scheyhing. Steinmetz am 
Münsterbau. 
Weißenfels. Am 6. November hielten wir unsere 
regelmäßige Monatsversammlung ab. Es wurde schon 
in der vorletzten Versammlung beschlossen uns dem 
hiesigen Kartell anzuschließen. Als Delegirter wurd 
Kollege Jansche gewählt und im Gewerkschafts-Kartell 
zufgenommen, welches bei der letzten Versammlung be 
lannt gegeben wurde. Erfreulich ist ferner, daß sick 
ämmtliche Kollegen in Weikenfels der Organisation ange 
Hlossen hahen 
Zum Kampf der Maschinenbauer 
Englands. 
Wie vorauszusehen war, hat der Einigungsversuch des 
Handelsamtes zu keinem Resultat geführt. Während 
die Arbeiter sich bereit erklärten, in Unterhandlungen 
einzutreten, machten die Unternehmer diese davon ab 
jängig, daß die Arbeiter die Forderung des Achtstunden— 
ages zurückziehen. Das wäre gleichbedeutend mit einer 
iederlage, und zu diesem Eingeständniß liegt kein 
Hrund vor. Im Gegentheil, mehr als zuvor sind die 
Arbeiter von Siegeszuversicht erfüllt. Die Ablehnung 
der Unterhandlungen seitens der Unternehmer bringt den 
Arbeitern Sympathien in den weitesten Kreisen der Be— 
völkerung, und diese Sympathien pflegen sich dort in 
lingender Münze auszuprägen. Die Kasse der Or— 
Jjanisation ist noch keineswegs erschöpft und mit den 
aufenden Beisteuern der Arbeiter des eigenen Landes 
ind anderer Nationen, läßt sich der Streik bei den 
zegenwärtigen Kaffenverhältnissen noch längere Zeir 
jalten. Jede Woche der Zögerung mit den Unterhand 
ungen bringt den Unternehmern ungeheure Verluste, und 
die Herrschaft, welche England in der Maschinenindustrie 
auf dem Weltmarkt einnimmt, steht bei diesem Kampfe 
in Frage. Nicht die Verluste, welche die Verkürzung 
der Arbeitszeit den Unternehmern bringt lassen diese jede 
Vereinbarung ablehnen, sondern der Wunsch, der 
tärksten Arbeiterorganisation der Welt einen ver— 
nichtenden Schlag zu versetzen. Der Verlust, welchen 
die Unternehmer in dem Kampfe erlitten, ist schon heute 
Jrößer, als die Arbeitszeitverkürzung sie ihnen für 
Fahre hätte bringen können. 
Die deutschen Arbeiter stehen in der Unterstützung 
hrer kämpfenden Arbeitsbrüder nicht zurück. Neben den 
bei der Generalkommission eingehenden Summen werden 
olche von einzelnen Gewerkschaften, so den Holzarbeitern 
ind Metallarbeitern, direkt nach England gesandt. Der 
Buchdruckerverband hat bereits 30 500 Mtk. als Beihülfe 
ür den Streik geleistet, Einzelne Organisationen, wie 
die Bildhauer und Porzellanarbeiter, haben den Ver 
handsvorstand als Sammelstelle bestimmt. Ueberall zeig 
ich das Bestreben, den Maschinenbauern den Widerstant 
nn diesem wichtigen Kampfe bis zum endlichen Siege 
zu ermöglichen. Es ist dies ein erfreuliches Zeicher 
nicht nur für die Kämpfenden selbst, sondern auch für 
die deutschen Arbeiter. Es ist der sicherste Beweis, daß 
rotz der schweren Opfer, welche die Kämpfe der letzten 
zeiden Jahre in Deutschland erforderten, weder die 
Leistungsfähigkeit erschöpft. noch die geistige Reasamkeit 
geringer geworden ist. — —— 
Die Versuche, eine Einigung herbeizuführen. werden 
von dem englischen Handelsamt fortgesetzt. Die Unter 
iehmer rechnen damit, daß es unmöglich sein wird, die 
zroße Zahl der Ausgesperrten noch länger zu erhalten 
und wollen von einer Einigung nichts wissen. Es gilt 
hnen klarzumachen, daß der Arbeiterschaft nubesiegbare 
dräfte innewohnen, und hierzu müssen die deutschen 
Arbeiter mitwirken. Die fortgesetzten Versuche, die 
Arbeiter Englands und Deutschlands in Gegensatz zu 
)ringen, werden dann an dem Schutzwall, welchen die 
Zerbrüderung der Arbeiterschaft der beiden Länder er— 
eichten wird, elendiglich scheitern. Mehr als alle theo 
retischen Erörterungen es vermögen, wird diese Ver 
»rüderung durch die Hülfe in der Stunde der Gefahr 
in dem Kampf um die Eristenz der Organisation her— 
beigeführt werden. Deshalb werden die deutschen Arbeiter 
in ihrem Bemühen, die Kämpfenden zu unterstützen, 
nicht erlahmen. sGörrespondenzhblatt.] 
nfallAngelegeuheiten in den Steinbruch 
Berufsgenossenschaften. 
Rentenstatistik der Sektion X. Im II. Quartal 
1897 sind nach einer vom Sektionsvorstande aufge— 
tellten Uebersicht 37 Renten neu angewiesen worden, 
darunter 4 Wittwen- und Kinder-Renten; in 1 Todes⸗ 
'alle sind nur Beerdigungskosten gezahlt. Von den 
LBerletzten befinden sich 8 in Krankenhäusern, 24 er⸗ 
halten eine Durchschnittsrente von 89 pct. Die Zahl 
der Rentenherabsetzungen und Einstellungen betrug 31. 
Hiervon ist ein Unfall durch Tod und 2 Unfälle sind 
durch Absindung erledigt. Von den übrigen 28 Ver— 
letzten, die früher durchschnittlich 47 pCt. Rente erhielten, 
sind 6 geheilt worden; 22 erhalten nunmehr eine 
Durchschnittsrente von 25 pCt. Rentenerhöhungen er 
folgten in 5 Fällen durch schiedsgerichtliche Entscheidung. 
Die Rente erhöhte sich durchschnittlich von 84 pCt. auf 
56 pCt. In 5 Fällen erfolgte ein Eingreifen in das 
Heilverfahren vor Ablauf der 13. Woche. In 2 Fällen 
ehnten die Verletzten die Krankenhausbehandlung ab; 
n 3 Fällen ist eine Durchschnittsrente von 54 pCt. er— 
ielt worden. Durch berufungsfähigen Bescheid sind 
15 Fälle abgelehnt worden, von denen 3 als Betriebs— 
unfälle nicht anerkannt wurden; in 10 Fällen sind 
Folgen des Unfalls nicht vorhanden; 2 Fälle sind von 
anderen Berufsgenossenschaften zu entischädigen. 
Beftrafung der Arbeiter wegen Verstoßes 
der Unfallverhütungsvorschriften unterliegt nicht 
der Verjährung. In Sachsen ist zu dieser wichtigen 
Frage folgende Entscheidung ergangen. Das Ministerium 
des Innern hat aus der Eingabe einer Berufsgenossen— 
schaft ersehen, daß einzelne Polizeibehörden die be— 
antragte Bestrafung von Arbeitern, welche in ver— 
icherungspflichtigen Betrieben beschäftigt sind und den 
erlassenen Unfallverhütungsvorschriften zuwidergehandelt 
haben, dann ablehnen, wenn der betreffende Vorfall 
änger als 3 Monate zurückliegt. Es wird hierbei 
offenbar angenommen, daß es sich um eine Ueber— 
retung im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, die 
nach dessen 8 67 in der angegebenen Zeit verjährt. 
Das Ministerium des Innern kann diese Auf— 
assung nicht theilen. 
Nach 8 78, Abs. 1, Ziffer 2 des Unfallver— 
icherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 können die Berufs— 
senossenschaften Vorschriften erlassen über das in den 
Betrieben von den Versicherten zur Verhütung von Un— 
ällen zu beobachtende Verhalten und sind außerdem er— 
nächtigt, Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 
5 Mark zu bedrohen, Verstöße gegen diese Vorschriften 
verden daher vom Gesetze selbst überhaupt nicht als 
trafbare Handlungen angesehen, die Möglichkeit ihrer 
Ahndung besteht nur, wenn und soweit die einzelnen 
Berufsgenossenschaften hierfür innerhalb der ihnen ge— 
zogenen Schranke eine besondere Strafe angedroht 
haben. 
Nach 8 80 liegt ferner die Festsetzung der Strafe 
wegen einer solchen Zuwiderhandlung in erster Linie 
dem Vorstande der für den Betrieb errichteten Betriebs— 
krankenkasse ob, die Polizeibehörde ist hierzu nur dann 
berufen, wenn eine solche Kasse für den betreffenden 
Betrieb nicht besteht. 
Endlich können die von der Polizeibehörde aufer— 
egten Strafen nicht, wie dies bei vorläufigen polizei— 
richen Strafverfügungen ausnahmslos gilt, durch Antrag 
auf gerichtliche Entscheidung, sondern nur mittelst Be— 
chwerde bei der vorgesetzten Behörde angefochten werden. 
Hiernach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß 
Verstöße gegen die Unfallverhütungs-Vorschriften nich! 
den Charakter polizeilicher Uebertretungen haben und 
daß es sich bei deren Ahndung nicht um eine Be— 
trafung im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern lediglich 
im die Verhängung einer Ordnungsstrafe handelt. 
Unter diesen Umständen ist die Möglichkeit einer Ver— 
ährung der Strafbefugniß ohne Weiteres ausgeschlossen. 
Die Kreishauptmannschaften werden veranlaßt, die 
Polizeibehörden ibres Regierungasbezirkes entsprechend 
zu verständigen 
* 
Eine bemerkenswerthe Entscheidung hat kürzlich 
das Reichs-Versicherungsamt getroffen. Ein Steinbrecher 
erlitt im Betriebe eine Verletzung des rechten Auges, 
welche den Verlust desselben zur Folge hatte. Die Ge— 
währung einer Entschädigung wurde seitens des be— 
— 
gelehnt, daß das Auge schon vor dem Unfalle „praktisch“ 
erblindet gewesen sei, indem der Verletzte nach seiner 
eigenen Aussage mit dem Auge keine Gegenstände unter⸗ 
icheiden, sondern nur noch einen „Schimmer“ habe wahr⸗ 
nehmen können. Das Söichiedsgericht trat der Auffassung 
des Sektionsvorstandes bei, indem es nicht die Ueber— 
zeugung gewinnen kounte, daß die Arbeitsfähigkeit durch 
den Wegfall eines so geringen Sehvermögens beein. 
trächtigt worden sei. Demgegenüber hat das Reichs— 
Versicherungsamt dem Verletzten eine Reute von 25 pCt., 
derjenigen für völlige Erwerbsunfähigkeit zuerkann— 
unter folgender Begründung: „Die in der Rekursinstanz 
veranlatzte Beweisaufnahme hat zwar nicht ergeben, daß 
der Kläger zur Zeif des Betriehsunfalses mit seinen
	        
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