Erziehung und Bildung sind eine Schutzmauer JZcgen den Matertalsmus.
Tritt auf einmal ein Faktor auf den Plan, den
‚jeder Erzieher als willkommenen Fördererbegrüssen
muss, — dann laut ins Horn gestossen und die
Jugend aufmerksam gemacht, unbekümmert darum,
wie sich dies in der Zeitung ausnimmt. Ein solcher
geradezu direkter Unterrichtsbeförderer ist das
Kaiser-Panorama, Mozartplatz 4, das ich hiermit
öffentlich unserer Salzburger jugend aller Schul-
anstalten wärmstens empfehle. Die meisten Serien
sind für manche Schulklasse eine Ergänzung inder
Erdkunde. Reichhaltigkeit und Güte des Gebotenen,
dann das weitestgehendste Entgegenkommen des
Inhabers des Kaiser-Panorama gegenüber ganzen
Schulen und unbemittelten Kindern, machen es im
Vereine mit den früher erwähnten Gründen jedem
nahezu zur Pflicht, seinen Schülern, falls er nicht
ohnedies durch klassenweisen. Wochenbesuch. die
Wertschätzung dieser Gelegenheit bekundet hat,
den Besuch der einzelnen Wochenserien ganz be-
sonders zu empfehlen.‘ Aber auch Erwachsenen
bereitet ein regelmässiger Besuch der einzelnen
Wochenserien reinen Genuss. In einem dem Unter-
nehmen würdig ausgestatteten Raume sitzend, lässt der-Besucher
die schönen Landschafts- und Städtebilder wie im Aussichts-
wagen ohne Mühe an sich vorüberziehen. Man empfängt die
feinsten, ungetrübten Reiseeindrücke, frei von allen Reise-
plagen für die lernende }]ugend aber wiegt die Be-
sichtigung einer Serie mit nachlolgendem freien Gedanken-
austausche schwerer als mehrere Unterrichtsstunden
über den betreffenden Stoff. Die Anschauung wirkt eben
als das Natürliche weit krältiger. Aus all diesen Gründen
sollte jeder Lehrer mit gutem Gewissen den Besuch
dieser im Dienste reiner Volksbildung stehenden
Anstalt der Jugend empfehlen.
gez. Rudolf Kaufmann, Schulleiter.
Schwerin, den 23. Oktober 1899.
Ministerium des Innern.
J.-No.: 13659 b.
Herrn Malermeister Galle, hierselbst, .
Auf Ihre Beschwerde vom 15. d. M. betreffend Ihre Heran-
ziehung zur Steuer für Lustbarkeiten wegen des von Ihnen
hier ausgestellten Panoramas, wird Ihnen nach vernommenem
Berichte des hiesigen Magistrats bei Rückgabe der Anlagen
eröffnet, dass Anweisung ergangen ist, von Ihnen im vor-
egenden Falle die Abgabe aul Grund des bezüglichen Statuts:
vom 23, August nicht wahrzunehmen,
Grossherzoglich Mecklenburg. Ministerium des Innern,
Im Aulftrage:
gez. Dr. B. Frhrr. von Hammerstein.
Schwerin, den 17. August 1875.
Auf den Bericht vom, 30. v. und 9. d.. Mts., betreffend die
Beschwerde des Mälermeisters Galle daselbst über die statt-
gehabte Erhebung von Abgaben für Ausstellung seines Pano-
ramas in Rostock und Warnemünde zwird dem Magistrate zu
Rostock bei Rückgabe der eingereichten Aktenstücke er-
widert, dass die von dem Malermeister. Galle. erhobene Be-
schwerde. begründet befunden ist: —
Die angefochtenen Verfügungen werden demnach hier-
durch wiederaufgehoben, auch sind dem Beschwerdeführer,
die von ihm erlegten Abgaben und Gebühren zurückzuer-
statten.
Denn "die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen
für die gewerbsmässige Darbietung von Schaustellungen auf
Öltentlichen Plätzen eine vorgängige Erlaubnis der Ortspolizei-
behörde ‚erforderlich ist, entscheidet sich lediglich nach den
Bestimmungen der Gewerbeordnung und nur insoweit nach
Massgabe dieses Reichsgesetzes eine polizeiliche Erlaubnis
erlordert wird, ist es angängig, auf Grund von 8 2 des städtischen.
Statuts vom 5. Januar 1878 von den Gewerbetreibenden eine:
Abgabe zu erheben.
Eine Verpflichtung des Rekurrenten zur Erwirkung einer
polizeilichen Erlaubnis zur Schaustellung seines Panoramas
hat aber weder für den Bezirk der Stadt Rostock nach S 8a
daselbst bestanden, weil bei dem derzeitigen Unternehmen
des Rekurrenten, wie solches bei Gelegenheit einer gleichen
Beschwerde desselben gegen den Magistrat zu Schwerin
Unberechtigter Nachdruck ist nicht gestattet.
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