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Drucksachen
des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ausgegeben am ]1. 12. 1959
1. Wahlperiode
Nr. 370
Wahl
eines Stellvertreters Sn
der „Vertreter der Jugendverbände“
als Ersatzmann Br
im Landesjugendwohlfahrtsausschuß
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß 516 Abs.1 Satz 1
in Verbindung mit den $8 11 Abs.1 Buchstaben d und 12
Abs.3 Satz. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Reichs-
yesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der öffent-
lichen Jugendhilfe (AGRJWG). vom 3. Juli 1958. (GVBL
S. 592) für die Dauer der III. Wahlperiode
einen Stellvertreter als Vertreter der Jugendverbände,
Begründung:
Nach 811 Abs.1 Buchstabe d AGRJWG gehören dem
gesetzlich ‘| vorgeschriebenen Landesjugendwohlfahrtsaus-
schuß mit beschließender Stimme vier Vertreter der Jugend-
verbände an.
Die Vertreter werden nach 8 12 Abs. 2 AGRJWG auf Vor-
schlag der Jugendverbände vom Abgeordnetenhaus gewählt.
Scheidet ein Vertreter vorzeitig aus, so ist nach $12
Abs.3 Satz 3 AGRJWG für den Rest der Wahlperiode ein
Ersatzmann zu wählen. Die Verbände haben hierfür min-
destens zwei Personen vorzuschlagen. :
Für jedes. Mitglied des KLandesjugendwohlfahrtsaus-
schusses ist nach 816 Abs.1 AGRJWG ein Stellvertreter
vorgesehen, Auf die Wahl des Stellvertreters finden die
Vorschriften für die Mitglieder. entsprechende Anwendung.
Mit Schreiben vom 19. Oktober 1959 schlägt der Landes
jugendring. für das aus der Berliner Jugendarbeit aus-
geschiedene stellvertretende: Mitglied, Herrn Karl-Heinz
Grothe, aus dem gleichen Jugendverband
Herrn Pastor Willi Schütz,
wohnhaft: Berlin-Tegel, Gorkistraße 127,
Herrn Karl Heinz Knöppel;
wohnhaft: Berlin NW 21, Wilhelmshavener Straße 44,
VOF
Berlin, den 26. November 1959
Der Senat von Berlin
Brandt
Reg. Bürgermeister
Lipschitz
Senator
für den Senator
für Jugend und Sport