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Band Nr. 370, 11. Dezember 1959

Volltext: Drucksache (Public Domain) Ausgabe 1959, III. Wahlperiode, Nr. 1-417 (Public Domain)

Y) 
Drucksachen 
des Abgeordnetenhauses von Berlin 
Ausgegeben am ]1. 12. 1959 
1. Wahlperiode 
Nr. 370 
Wahl 
eines Stellvertreters Sn 
der „Vertreter der Jugendverbände“ 
als Ersatzmann Br 
im Landesjugendwohlfahrtsausschuß 
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: 
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß 516 Abs.1 Satz 1 
in Verbindung mit den $8 11 Abs.1 Buchstaben d und 12 
Abs.3 Satz. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Reichs- 
yesetzes für Jugendwohlfahrt und zur Regelung der öffent- 
lichen Jugendhilfe (AGRJWG). vom 3. Juli 1958. (GVBL 
S. 592) für die Dauer der III. Wahlperiode 
einen Stellvertreter als Vertreter der Jugendverbände, 
Begründung: 
Nach 811 Abs.1 Buchstabe d AGRJWG gehören dem 
gesetzlich ‘| vorgeschriebenen Landesjugendwohlfahrtsaus- 
schuß mit beschließender Stimme vier Vertreter der Jugend- 
verbände an. 
Die Vertreter werden nach 8 12 Abs. 2 AGRJWG auf Vor- 
schlag der Jugendverbände vom Abgeordnetenhaus gewählt. 
Scheidet ein Vertreter vorzeitig aus, so ist nach $12 
Abs.3 Satz 3 AGRJWG für den Rest der Wahlperiode ein 
Ersatzmann zu wählen. Die Verbände haben hierfür min- 
destens zwei Personen vorzuschlagen. : 
Für jedes. Mitglied des KLandesjugendwohlfahrtsaus- 
schusses ist nach 816 Abs.1 AGRJWG ein Stellvertreter 
vorgesehen, Auf die Wahl des Stellvertreters finden die 
Vorschriften für die Mitglieder. entsprechende Anwendung. 
Mit Schreiben vom 19. Oktober 1959 schlägt der Landes 
jugendring. für das aus der Berliner Jugendarbeit aus- 
geschiedene stellvertretende: Mitglied, Herrn Karl-Heinz 
Grothe, aus dem gleichen Jugendverband 
Herrn Pastor Willi Schütz, 
wohnhaft: Berlin-Tegel, Gorkistraße 127, 
Herrn Karl Heinz Knöppel; 
wohnhaft: Berlin NW 21, Wilhelmshavener Straße 44, 
VOF 
Berlin, den 26. November 1959 
Der Senat von Berlin 
Brandt 
Reg. Bürgermeister 
Lipschitz 
Senator 
für den Senator 
für Jugend und Sport
	        
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