einem Zusammengehen mit der Gehilfenschaft ernstlich gelegen
sein sollte, folgende Punkte in Erwägung zu ziehen:
„1. Vereinbarung eines Normaltarifs auf Grundlage der Alphabet—
berechnung;
Wahl der neun Gehilfen durch den Verband Deutscher Buch—
drucker, zu welchem Zweck der Vorstand des Vereins der Prin—
zipale sich mit dem Verbandspräsidium in Verbindung zu
setzen hat;
Aufgeben aller Projekte behufs Einführung von Druckerei—
Ordnungen und Schiedsgerichten;
Erklärung des Vereins der Pringipale, für die Durchführung
des vereinbarten Normaltarifs mit allen gesetzlichen
Mitteln einzutreten;
die hierbei entstehenden Kosten usw. zu gleichen Teilen mit dem
Verbande nach einem zu vereinbarenden Unterstützungsregle—
ment zu tragen.
Bei Annahme vorstehender Punkte erklärt sich die Versammlung
zu weiteren Verhandlungen bereit.“
Das Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehilfen spitzte sich
nun immer mehr zu, und der Anfang Dezember 1872 in Leipzig
zusammengetretene Vorstand des Prinzipalsvereins veröffentlichte
folgenden Beschluß:
„Wenn in irgendeiner Stadt von seiten unter sich geeinigter Ge—
hilfen eine Arbeitseinstellung mit oder ohne Kündigung erfolgt und
fortbesteht, trotzdem die Kommission der Vertrauensmänner den Stand—
punkt der Prinzipale gerechtfertigt findet, so tritt der Gesamtverein
zum Schutze der gefährdeten Vereinsmitglieder ein, indem an einem
und demselben Tage im ganzen Gebiete des deutschen Buchdrucker—
vereins die Vereinsoffizinen allen Gehilfen kündigen, die einer Ver—
bindung angehören, welche den betr. Streik veranlaßt hat oder unter—
stützt. Kein Gehilfe, der wegen des Streiks ausgetreten oder entlassen
ist, darf während der Dauer desselben in einer Vereinsoffizin an—
gestellt werden.“
Durch diesen Beschluß, welcher an Deutlichkeit nichts zu
wünschen übrig ließ, war es der Gehilfenschaft klar, daß ein Zu—
sammenstoß unvermeidlich zu sein schien. Die Gehilfenschaft suchte
nun ihrerseits einen Normaltarif, welcher als „Mustertarif“ anzu—
sehen war, auszuarbeiten und der Prinzipalität zu überreichen.
Die Wahlen zu dieser Normaltarifkommission waren bereits Ende
1872 durch das Verbandspräsidium ausgeschrieben.
Der Berliner Verein, welcher von einem sogenannten Normal—
tarif nur eine Verschlechterung seiner Positionen befürchtete, war
der Entsendung von Delegierten anfangs abgeneigt. In der Ver—
sammlung vom 5. Januar 1873 war der Verbandspräsident
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