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1896-1901

Full text: 50 Jahre Gewerkschaftsarbeit (Public Domain)

Firierung eines Setzmaschinentarifs. Der vom Tarif— 
amtssekretär Schliebs geschaffene und von einer Kommission 
durchgesehene Kommentar wurde am 1. September 1899 der 
Offentlichkeit übergeben und allseitig in Fachkreisen freudig 
begrüßt. 
Zur Schaffung eines Setzmaschinentarifs setzte der Tarif— 
ausschuß eine Kommission ein, die gemeinsam mit Fachleuten einen 
Entwurf feststellte, der vom Tarifamt und Tarifausschuß gut— 
geheißen und als provisorischer Tarif für die Dauer des gültigen 
Buchdruckertarifs zur Einführung empfohlen wurde. Als Ein— 
führungstermin war der 1. Januar 1900 vorgesehen. Das Tarif- 
amt wurde auf drei Jahre von München nach Berlin verlegt. Im 
Herbst 1899 erließen die Gehilfenmitglieder im Tarifamt und 
Tarifausschuß einen Aufruf mit der Aufforderung an die Gehilfen 
in nichttariftreuen Firmen, zum letztenmal am 28. Oktober von 
ihren Prinzipalen die Einführung des Tarifs zu fordern und bei 
Nichtgewährung zu kündigen. In Berlin blieb der Erfolg völlig 
aus, da die freigewordenen Stellen sofort von auswärtigen Ge— 
hilfen besetzt wurden, trotzdem die Bezahlung in diesen Kunst— 
tempeln nur 18 bis 22 Mk. betrug. Am Schluß des Jahres 1899 
berichtete das Tarifamt über 3070 Firmen mit 33000 Gehilfen, 
die den Tarif anerkannt hatten. 
Zur dritten Generalversammlung des Verbandes 
in Mainz stellte Berlin 17 Delegierte: Berkhahn, Biele— 
feld, Eichler, Faber, Giesecke, Günther, Jährig, 
Kuske, Leistico, Massini, Meyer, Mörke, Sie— 
wert, Stolle, Streckert, Treder, Wachs. Das vom 
19. bis 24. Juni 1899 tagende Buchdruckerparlament beschäftigte 
sich vorwiegend mit Änderungen des Statuts und der Unter— 
stützungssätze. Veranlaßt durch die Kompetenzstreitigkeiten über 
das Ausschlußrecht des Verbandsvorstandes anläßlich der Oppo— 
fitionsausschlüsse wurde dem 8 5 des Statuts folgender Anhang 
gegeben: „In außergewöhnlichen Fällen erfolgt die Ausschließung 
durch den Verbandsvorstand mit Zustimmung der Mehrheit der 
Gauvorstände“. Ferner wurden die Reise-, Orts-, Invaliden— 
unterstützung sowie die Umzugskosten und das Begräbnisgeld er— 
höht. Eine einstimmig angenommene Protestresolution gegen den 
„Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses“ 
(der berüchtigten Zuchthausvorlage) wurde telegraphisch dem 
Reichstagspräsidenten übermittelt. 
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