richten und für ihre Ziele Propaganda machen könnten. Das ver—
anlaßte den Gauvorstand, der hierin einen organisierten Wider—
stand erblickte, Schritte zu tun, um den vielen unfruchtbaren und
oft persönlichen Debatten in den Versammlungen ein Ende zu be—
reiten und ein ruhiges, sachliches Erledigen der Tagesordnungen
zu ermöglichen. Ein vom Vorstand herausgegebenes Flugblatt,
das sich gegen die „jede Vereinstätigkeit unmöglich machende
organisierte Opposition“ wendete, forderte zu zahlreichem Besuch
einer außerordentlichen Vereinsversammlung auf, die Maß—
nahmen zu beschließen habe, welche ein ersprießliches Arbeiten er—
möglichen. Die bei Keller, im größten Saale Berlins, abgehaltene
überfüllte Versammlung mit der Tagesordnung: „Wie stellt sich
der Berliner Verein zu den Vertretern der Gaschschen Richtung?“
nahm mit Vierfünftel-Majorität eine Resolution an, worin der
Vorstand aufgefordert wird, Mitglieder, die fortgesetzt vereins⸗
schädliche Bestrebungen verfolgen, der Vereinsversammlung zum
Ausschlusse vorzuschlagen. Infolge der Haltung des „Vorwärts“
in der Tarifgemeinschaftsfrage und wegen seiner wiederholten
Angriffe auf den Verband fand eine Besprechung zwischen Ver—
tretern des Verbandes (Gau⸗ und Zentralvorstand), der Preß—⸗
kommission und Redakteuren des „Vorwärts“ statt. Letztere be—
dauerten ihre mangelnde Information und gaben die Erklärung
ab, eine versöhnliche Haltung einzunehmen und dem Verbande eine
gerechtere Würdigung widerfahren zu lassen. Von verschiedenen
Seiten waren Versuche angebahnt worden, den Verbandsvorstand
zur Zurücknahme der Ausschlüsse der „Buchdrucker-Wacht“Gründer
zu veranlassen, um dadurch wieder den Frieden herbeizuführen. Da
aber für die Pfingsttage 1897 ein „Kongreß der Tarifgemeinschafts-
gegner“ nach Leipzig einberufen wurde, erklärte eine am 27. Mai
in Berlin tagende Gauvorsteherkonferenz „die Frage der Zurück—
nahme der Ausschlüsse in Anbetracht des Vorgehens der Leipziger
Oppositionsführung in den letzten Wochen gegenwärtig für nicht
diskutierbar“. Ferner wurde beschlossen, mit allen statutarischen
Mitteln dem schädigenden Treiben der Opposition entgegenzu—
treten. Veranlaßt durch die Beschlüsse des „Tarifgemeinschafts-
gegner-Kongresses“ — Fortsetzung der Agitation gegen die Tarif—
gemeinschaft, Festsetzung eines wöchentlichen Beitrags von 10 Pf.
usw. — unternahm der Verbandsvorstand am 26. August 1897 eine
Urabstimmung, um die Allgemeinheit über fernere Maßnahmen
gegen die Opposition entscheiden zu lassen. Zu beantworten
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