Am Schlusse dieses denkwürdigen Jahres 1887, welches an die
Opferwilligkeit seiner Mitglieder so große Anforderungen gestellt
hatte, konnte der Berliner Verein sein 25 jähriges Stiftungsfest
feiern. Unter den zahlreich erschienenen Gästen befand sich auch
der „Korrespondent“Redakteur Härtel, welcher stürmisch be—
grüßt wurde.
Auch im Jahre 1888 wurde das Gesamtinteresse der Mitglieder
durch die dauernden Anfechtungen unseres Unterstützungs—
Vereins seitens der Behörde in Anspruch genommen. Die fort—
währenden Beunruhigungen ließen keine großen Hoffnungen für
eine fernere ersprießliche Tätigkeit unserer Organisation auf—
kommen. Aber das rege Interesse der Mitglieder für geeignete
Maßnahmen, welche eine Fortführung des Unterstützungs-Vereins
in der bisherigen Weise ermöglichten, erleichterten dem Vorstande
des Berliner Vereins die ihm seitens des Hauptvorstandes in
Stuttgart übertragene Aufgabe, durch Verhandlungen mit der
Behörde ein den Interessen der Organisation entsprechendes Re—
sultat zu erzielen. Die Verhandlungen währten über ein Jahr.
Die Genehmigung der Zulassung in Preußen mit dem Sitze in
Hannover war seitens der Regierung versagt worden. Der Haupt-
vorstand berief nun für die Tage vom 13. bis 15. März eine
ordentliche Generalversammlung nach Ham—
burg ein.
Berlin hatte zu dieser Generalversammlung nachfolgende An—
träge gestellt:
1. In Erwägung, daß die preußische Behörde eingelne Zweige des
Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchdrucker als unter das Ver—
sicherungsgesetz fallend erklärt, beschließt die Generalversammlung
unter Protest die Auflösung des Unterstützungs-Vereins Deutscher
Buchdrucker, da sie der Uberzeugung, daß der genannte Verein kein
Versicherungsverein, sondern ein humanitärer Verein ist, übergibt
diesen Protest der Offentlichkeit unter ausführlicher Darlegung aller
bisher ausgeübten humanitären Bestrebungen mit Zugrundelegung
des gesamten Zahlenmaterials und errichtet einen zentralisierten
Deutschen Buchdrucker-Gewerkverein, der den Bestimmungen des
preußischen Versicherungsgesetzes nicht unterliegt.
2. In Erwägung, daß die Zentral-Invalidenkasse nur dann einen
Wert für unseren Gewerkverein haben kann, wenn dieselbe als Mittel
zum Zweck für letzteren zu betrachten ist, dies aber nach den
vorliegenden Anträgen nicht der Fall, auch nach den gegebenen Ver—
hältnissen unmöglich ist, da der Gewerkverein nicht imstande ist, den
versicherungstechnischen Bedingungen zu entsprechen: spricht sich die
heutige außerordentliche Versammlung (26. Februar) des Vereins
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