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1879-1891/92

Full text: 50 Jahre Gewerkschaftsarbeit (Public Domain)

Am Schlusse dieses denkwürdigen Jahres 1887, welches an die 
Opferwilligkeit seiner Mitglieder so große Anforderungen gestellt 
hatte, konnte der Berliner Verein sein 25 jähriges Stiftungsfest 
feiern. Unter den zahlreich erschienenen Gästen befand sich auch 
der „Korrespondent“Redakteur Härtel, welcher stürmisch be— 
grüßt wurde. 
Auch im Jahre 1888 wurde das Gesamtinteresse der Mitglieder 
durch die dauernden Anfechtungen unseres Unterstützungs— 
Vereins seitens der Behörde in Anspruch genommen. Die fort— 
währenden Beunruhigungen ließen keine großen Hoffnungen für 
eine fernere ersprießliche Tätigkeit unserer Organisation auf— 
kommen. Aber das rege Interesse der Mitglieder für geeignete 
Maßnahmen, welche eine Fortführung des Unterstützungs-Vereins 
in der bisherigen Weise ermöglichten, erleichterten dem Vorstande 
des Berliner Vereins die ihm seitens des Hauptvorstandes in 
Stuttgart übertragene Aufgabe, durch Verhandlungen mit der 
Behörde ein den Interessen der Organisation entsprechendes Re— 
sultat zu erzielen. Die Verhandlungen währten über ein Jahr. 
Die Genehmigung der Zulassung in Preußen mit dem Sitze in 
Hannover war seitens der Regierung versagt worden. Der Haupt- 
vorstand berief nun für die Tage vom 13. bis 15. März eine 
ordentliche Generalversammlung nach Ham— 
burg ein. 
Berlin hatte zu dieser Generalversammlung nachfolgende An— 
träge gestellt: 
1. In Erwägung, daß die preußische Behörde eingelne Zweige des 
Unterstützungs-Vereins Deutscher Buchdrucker als unter das Ver— 
sicherungsgesetz fallend erklärt, beschließt die Generalversammlung 
unter Protest die Auflösung des Unterstützungs-Vereins Deutscher 
Buchdrucker, da sie der Uberzeugung, daß der genannte Verein kein 
Versicherungsverein, sondern ein humanitärer Verein ist, übergibt 
diesen Protest der Offentlichkeit unter ausführlicher Darlegung aller 
bisher ausgeübten humanitären Bestrebungen mit Zugrundelegung 
des gesamten Zahlenmaterials und errichtet einen zentralisierten 
Deutschen Buchdrucker-Gewerkverein, der den Bestimmungen des 
preußischen Versicherungsgesetzes nicht unterliegt. 
2. In Erwägung, daß die Zentral-Invalidenkasse nur dann einen 
Wert für unseren Gewerkverein haben kann, wenn dieselbe als Mittel 
zum Zweck für letzteren zu betrachten ist, dies aber nach den 
vorliegenden Anträgen nicht der Fall, auch nach den gegebenen Ver— 
hältnissen unmöglich ist, da der Gewerkverein nicht imstande ist, den 
versicherungstechnischen Bedingungen zu entsprechen: spricht sich die 
heutige außerordentliche Versammlung (26. Februar) des Vereins 
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