3. Die Kundenliste ist dem Wirtschäfisant Hw. 2. Verbräucher, die im Besitze eines Grude-Heiz-
dem von ihm Beauftragien auf Anforderung ofens Sind und die Grude zur Raumheizung be-
zur Einsichtnahme vorzulegen. - vöigen LC
MIEPRRNIRERÜRNEG ZSNERÜH „EIG 3. alle übrigen Verbraucher.
11. Für die Belieferung der Verbraucher mit Grude- . = REESE ÜHERSEGG IR SEHRGEITE :
es EE - ; IV. Wer vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt,
f 7 ' ' AU
koks ist folgende Reihenfolge mange | wird mach der Verbrauchsregelangs-Stzatverord-
'- Verbraucher, die im Besitze eines Grudeherdes nung vom 6. April 1940 in der Fassung vom 26. No-
Sind und den Grudekoks ausschließlich für vember 1941 -- Reichsgesetzblatt I Seite 734 --
Kochzwecke verwenden bestraft.
Berlin, den 3. August 1942. (AWi 72)
Der Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin
-- Hauptwirtschaftsamt
In Vertretung
Dr. Petzke
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin), S0 16, Rungestr. 20