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lution aus seinem Amte vertrieben und nun in den
„Privatstaat“ geflüchtet war.412)
WAS
August Ludwig von Schlözer, der bekannte
Historiker und Politiker (+ 1809), hatte „in Rücksicht
auf gelehrtes Leben“ den Wahlspruch: „extra Got-
tingam vivere, non est vivere“*1%), und auch viele
andere Göttinger Professoren, z. B. Blumenbach,*1!%
haben so gedacht.
Ein in Göttingen lebender, aber vermutlich nicht
dort aufgewachsener junger Gelehrter sagte (1820
etwa): „Nimmt man eine Frau aus Göttingen, macht
man sich: bringt man eine hin, sie unglücklich.“ 414)
I
In Universitätsstädten soll es bisweilen Berauschte
geben, auch Betrunkene*) hat man dort schon an-
getroffen, ja es sollen sogar Besoffene vorkommen,
Es wird aber nicht immer ganz leicht sein, in jedem
Einzelfalle zu entscheiden, welcher dieser Kategorien
die Betreffenden zuzuzählen sind. Eine sehr verdienst-
volle Aufgabe war es daher, diese Begriffe scharf zu
präzisieren, und dieses Verdienst gebührt dem Leip-
ziger Psychiater Johann Christian August Heinroth
(1773—1843), der in seinem „System der psychisch-
gerichtlichen Medizin“ (Leipzig 1825) die verschiedenen
Grade der Trunkenheit, nämlich ı. Rausch, 2. Be-
trunkenheit, 3. Besoffenheit genau und scharf definiert:
*) In der Studentensprache gibt es freilich „Betrunkene“
überhaupt nicht und „Besoffene“ auch nur selten, häufiger
dagegen „Bezechte“, „Bezochene“, „Betypte“, „Angehackte“.416)