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phantastica« entschuldigte. Ein Verbrechen kann
eine solche Patientin also nicht begehen, aber zur
Zeugenschaft ist sie tauglich. Herr Harden lernte die
Frau v. Elbe kennen. Nun, er wurde eben »getäuscht«.
Wer nicht? »Sogar« Herr Schweninger — die Freunde
des Herrn Harden werden nicht müde, es zu be-
tonen — ist getäuscht worden; und das ist umso
auffallender, als doch bekanntlich die Bader am
meisten von der Hysterie verstehen. Viel weniger
auffallend ist, daß ein Psychiater getäuscht wird.
Daß Nervenärzte die Lügenhaftigkeit einer Frau
für einen ethischen Defekt halten, war längst bekannt.
Hysterie, das wissen bloß die Laien, spiegelt Krankheiten
vor. Ein Zeuge berichtet über einen Fall, in dem
die Frau v. Elbe einem Arzt eine Krankheit vorge-
spiegelt habe, »Nein«, sagt der Arzt, »ich bin fest über-
zeugt, daß die Hysterie der Gräfin niemals vorge-
spiegelt war«. Solche Kennerschaft verblüfft nicht.
Dafür hat der Prozeß die Komik des Typus »Gerichts-
psychiater« bereichert. Neu ist der Päderastensucher.
Herr Magnus Hirschfeld hört zu, wie eine Hysterikerin
einen Mann für normwidrig erklärt, und gibt nicht
ein Gutachten über die Frau, sondern über den
Mann ab. Ein Gerichtshof sagt ihm dann, daß die
Aussage der Frau nicht glaubwürdig sei, sie
leide nämlich an Hysterie: und er zieht sein Gut-
achten über den Mann zurück. Herr Hirschfeld war
von der Überzeugung ausgegangen, daß es für die
Sache des Homosexualismus sehr günstig sei, einen
Namen wie den des Grafen Moltke zu gewinnen. Er
opfert mit der Zurückziehung des Gutachiens mehr,
als man glaubt. Aber wenn auch einem Psychiater,
der die Welt einer Frau erst für real zu halten be-
ginnt, wenn sie an einer Trionalvergiftung leidet, der
gute Glaube zuzubilligen ist, mit einem Publizisten,
der seine erweisliche Wahrheit auf die Bekundungen
einer Kranken und eines Toten stützt, braucht man
keine mildernden Umstände zu machen. Er hat sich