Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei—
perwaltung vom 11. März 1850, des 8 62 der Kreisordnung vom
18. Dezember 1870 und 19. März 1881 und der 88 37 und 76 der
Reichsgewerbeordnung wird unter Zustimmung des Amtsausschusses
für den Amtsbezirk Ober Schöneweide in Ergänzung der unterm
18. Juni 1909 erlassenen Polizeiverordnung für das öffentliche Fuhr—
gewerbe folgende Polizeiverordnung erlassen.
3u82.
Der 8 2erhält folgende Zusütze:
Wenn Kraftfahrzeuge im öffentlichen Droschkenfuhrbetriebe
berwendet werden, so finden auf sie, insbesondere auf ihre
Beschaffenheit und Ausrüstung, außer den Bestimmungen
dieser Verordnung noch die für den Verkehr und Betrieb von
Kraftfahrzeugen erlassenen allgemeinen Vorschriften Anwendung!
Vor Erteilung des Scheines für eine Kraftdroschke hat der
Nachsuchende außerdem die von dem Herrn Regierungs—
präsfidenten in Potsdam über die Zulassung des Kraftfahr—
zeugs erteilte Zulassungsbescheinigung vorzulegen.
Die Zulassung einer Kraftdroschke wird von dem Vor—
handensein eines Bedürfnisses abhängig gemacht.
Die Erteilung des Scheines für Kraftdroschken kann von
der Verwendung einer bestimmten Betriebskraft und von der
Erfüllung anderer besonderer Erfordernisse, welche mit Rück—
sicht auf die Verwendung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen
Droschkenfuhrbetriebe an ihre Beschaffenheit und Ausrüstung
zu stellen sind, abhängig gemacht werden.
Behufs erneuter Prüfung der Kraftdroschken hinsichtlich
ihrer vorschriftsmäßigen Beschaffenheit ist jede Droschke all—
jährlich in der Zeit vom 1. Januar bis 1. April ohne Auf-
forderung der Ortspolizeibehörde vorzustellen. Hierbei ist eine
erneute Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
darüber beizubringen, daß sich die Kraftdroschke in allen ihren
Teilen in vollkommen betriebssicherem Zustande befindet.
Zu 88.
Zwischen Abfatz J und II ist folgender neuer Absatz einzuschieben:
Bezüglich der Laterne der Kraftdroschken gelten lediglich die über
den Verkehr mit Kraftfahrzeugen erlassenen allgemeinen Bestimmungen