Path:
Sechster Teil. Amtsverwaltung

Full text: Sammlung der von der Gemeinde Ober Schöneweide erlassenen Ortsstatute und der für den Amtsbezirk Ober Schöneweide giltigen Polizeiverordnungen (Public Domain)

269 
b) wer durch sein Verhalten die nach 81 vorgeschriebene Des— 
infektion hindert oder unmsöglich macht, sofern nicht durch die 
Zuwiderhandlung die im 8 327 des Strafgesetzbuches vor— 
gesehene höhere Strafe verwirkt ist. Daneben kann die Aus— 
führung der erforderlichen Desinfektion auf Kosten der nach 
81 verpflichteten Personen durch die Ortspolizeibehörde ver⸗ 
anlaßt werden. 
84. 
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung 
in Kraft. 
Ober Schöneweide, den 11. Dezember 1903. 
Der Amisvorsteher. 
Eckardt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.