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86.
Vorstehende Ordnung tritt mit ihrer Bekannhnachung in Uraft.
Mit demselben Feitpunkte wird die Ordnung betreffend die Erhebung
von Lustbarkeitssteuern im Bezirke der Gemeinde Ober Schöneweide
vom 7. Juni 1898 außer Kraft gesetzt.
Ober Schöneweide, den 10. Oktober 1905.
(L. S.)
Der Gemeindevorsleher.
gez. Eckardt.
Genehmigt.
Berlin, den 15. November 1905
(L. S.) Der Kreisausschuß des Kreises Niederbarnim.
A. 17307. gez. Graf Roedern.
Zugestimmt.
Potsdam, den 5. Dezember 1905.
(L. 8.) Der Regierungspräsident.
A. 1273. 11. In Vertretung. (Unterschrift.)
Veröffentlicht.
Ober Schöneweide, den 20. Dezember 1905.
Der Gemeindevorsteher.
Eckardt.