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Volume 4. November 1922

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1922 (Public Domain)

Die Steuerkasse X1 5 befindet fich im neuen Rat- gejegblatt, Teil 1], S. 507) bedarf es bei einem den 
hause am Nudolph-Wilde-Plaß, 3. Sto>werk, Zimmer 354 Betrag von 100000 4% nicht übersteigenden gesamten 
und füürt das Bostichekonty Nr. 105397 und das Giro- steuerbaren Einkommen, das entweder aus Arbeitslohn, 
konto Nr. 11206 bet der Girokasse 122. der gemäß 8 46 dem Steuerabzug unterliegt, oder aus 
Ferner hal die Hauptsteuerkasje des Bezirksamtes solchem Arbeitslohn und aus jonstigem Einkommen bis 
Schöneberg 8 Retichsbankgirokonto, das sie bei 'der zu 1200 4% besteht, erstmalig für das Kalenderjahr 1922 
N hobhanknebenstelle erlin-Schöneberg unterhielt, auf- einer „Veranlagung nicht. Die Steuer gilt vielmehr 
gelöst. Veberweijungen auf die Hauptsteuerkasje Schöne- als getilgt, wenn die zam 8 46 einbehaltenen Beträge 
berg ds fünftig nur noch auf deren Konto 12006 bei gemäß 8 51 vorschriftemäßig verwendet oder abgeführt 
der Girofasse 122 im neuen Rathauje am Rudolph- jind. Mit Rücksicht hierauf bedeutet es eine erhebliche 
Wilde-Platz zu leisten. | Härte, von denjenigen Arbeitnehmern, die zwar an sich 
Um Berichtigung des Steuerkasjenverzeichnisses wird nach 8 48 E. St. G. zur Leistung von Vorauszahlungen 
gebeten. verpflichtet waren, die aber nach 8 48 Abhs. 1 für das 
Magistrat. Hauptsteuerverwaltung. Kalenderjahr 1922 vorausiichtich nicht zu veranlagen 
Er find: Boraeaahtangen u ebb IN Een rraee 
- für das Kalenderjahr ereits als durch den Steuer- 
232 Einziehung dey von den [3710.22] abzug getilgt anzusehen ist. bin deShalb damit ein- 
[282 ] Finanzämtern veranlagten [2:1927 Genen. Naß ur ed 3m die SI ni ei 
Rir<ensßtenern. auf Grund des 5,0 Abf. 2 A.O. auf Antrag ge- 
-- I.-Nr. H. St. V. IXa 3. Auruf: Magistrat, Haupt- stundet werden. Zur Begründung des Antrages genügt, 
steuerverwaltung, Abt. IX. | soweit nicht schon die bloßen Angaben des Lohn- oder 
Unter Bezugnahnte auf Nr. 219 des Dienstblattes Gehaltsempfängers der stundenden Behörde glaubhaft 
Teil IX teilen wir mit, daß das Landesfinanzamt Groß erscheinen, die Vorlage des Steuerbuchs oder einer Be- 
Berlin nunmehr entschieden hat, daß die von den jheinigung des Arbeitsgebers darüber, daß der Lohn- 
Finanzämtern veranlagten Kirchensteuern nach der oder Gehalt3empfänger im Kalenderjahr 1922 voraus- 
preußifsc<en Verordnung über das Verwaltungs- jichtlich keinen höheren Arbeitslohn als 100000 4 be- 
zwangsverfahren (Verordnung zur Abänderung der BVer- ziehen wird. 
ordnung vom 15. November 1899 Dienstblatt IX, Nr. 219) Ich ersuche, das Weitere umgehend zu veranlassen. 
einzuziehen sind. Wenn der Zwangsvollstrekungstarif Ww I. A; Popib. 
der preußischen Verordnung jekt auh mit dem Reichs- | - 
steuertarif nach der N. A.O. in Uebereinstimmung ge- Landesfinanzamt Groß Berlin 
bracht worden ist, jo sind doch bei der Einziehung die Abteilung 
in Nr. 219 des Dienstblattes aufgeführten Unterichiede für Bejit- u. Verkehrssteuern. 
beider Verordnungen zu beachten. -- I.-Nr. I E 41084/22. -- 
Magistrat. Hauptsteuerverwaltung. Berlin NW. 40, den 23. September 1922. 
An die BezirksSämter - Steuereinziehungsdezernat emm Zu dem Erlaß des Herrn Reichsministers der 
Finanzen vom 12, September 1922 (Ill EK 15392) be- 
Vorauszahlungen auf die [31.1022] merke ich folgendes: 
Reichseinkommensteuer bei Eine Stundung der Vorauszahlungen für 1922 in 
Arbeitnehmern. Höhe. des gehnhrozentigen Xohnobinnes womit bei Lohn- 
TV 3.-Rr.- 11290/32-H. St. V. IX. Auruf: Magistrat eipfängern. mit einem Jahreseinkommen von 30rau- 
Sin: SIE wolln Ab x. Rogii jichtlich mehr als 100 000 4 nach Zustellung des Steuer- 
s bejcheides 1921 nicht mehr in Frage. Diesen Standpunkt 
Nachstehend bringen wir eimen Erlaß des Reichs- kat der Herr Reichsminister der RIE auch in einem 
finanzministers vom 12, September 1922 -- IE De zolerleg (UI E 14557) eingenommen. 
15392 -- betr. Stundung von Vorauszahlungen zur Meine Ruündverfügung vom 6. Mai 1922 (I B 30 531) 
Kenntnis. Hierzu hat das Landesfinanzamt nach- hebe ich hiermit er " 
stehende Verfügung vom 23. September 1922 erlajsjen. Ed von einzelnen Finanzämtern in den Steuer- 
wonach Lohnempfänger mit einem Jahreseinkommen 1 peiven für 1921 die Vorauszahlungen für 1922 nicht 
über 100.000 4% nac) Zustellung des Steuerbescheides festgejeht find wird von der Einziehung von Voraus- 
für 1921 zu Boraiezahlungen verpflichtet sind. Die zahlungen abzusehen fein. 
afelbst angezogene ndverfügung vom 6. Mati 1922 gez. Dr. Löblich. 
it den Bez intern, u undireiben vom 13. Mai : 
=-- Z.-Nr. St. V- =- zugegangen. 
Der vom Landesfinanzamt eingenommene Standpunkt Magistrat. Hauptsteuerverwaltung. 
ist den Steuerpflichtigen bereits durch die öffentliche An die Bezirks8ämter == Steuereinziehungsdezernat =-. 
Uuffordezung ur rehtäcitigen. Zahlung der am 11% No- aeht 
ember älligen Steuerbeträge zur Kenntnis ge- 
bracht worden und wird in der Pffeatlichen Mahnung | 234 ] Wohnungsbauabgabeab- 
am 45, Rovemier 2 FV. [wiederholt werden. ginser stimmung der Soll, Ingangs: - 
n diejer Frage an die Bezirk8ämter ergangene nd- r ejirksstener- 
(hreiben vom 2. September. 1922 =. S-Nr. 1121872 und Abgangskont uter der Beiirhost 
+S. V- --, das die Vorau ungsp PY- : * | 
läufig regelte, hat damit  jeine Erledi u efunden. = I--Nr. H. 8t. V. IXB 1054/22. Anruf: Magistrat 
fig reg ha ging af | Balis, Hauptsteuerverwaltung Abt. 1 B. -- 
Der Reichsminister der Finanzen. Im Einvernehmen mit dem ständigen Ausschuß der 
Id H 16392, Steuerkassendezernenten haben wir als eib ven 
Berlin, den 12. September 4922. endgültigen A schluß der Sollbüther der Wohnungsbau- 
Betrifft: Vorauszahlungen auf die Einkommen- abgabe für 1921 den Tag des Monatsabschlusses No- 
steuer bei Arbeitnehmern. vember 1922 (21. November 1922) festgesett. . 
Sofort! Zur Sicherstellung des rechtzeitigen Beginns und 
Nah 8 48 Ahj. 1 des Einkommensteuemesches in der rechtzeitigen Durchführung er imlnsarbeiten in 
der Fassung des Gesezes vom 20. Zuli 1922 (Reichs- , den Steuerkaisen ist es erforderlich, daß no<h vor dem
	        
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