ZNTSÄUERT
DAL 20921
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S 18
Ah Die Ausschließung ‚aus der
a) Nach achttägiger ur
Schule oder bei an}
desuches.
») Bei fortgesetzt
») Bei unsittlich‘
Strafgesetze
Die Ausgesch‘
icheinig ungen üb”
3eschwerden.
Gegen
nnerhalb einer
len Ausschluß aus
ichwerde an den Magı.
‚ufschiebende Wirkung, wenn
ler Anstalt für vereinhar hält
’a kann verfügt werden:
- Abwesenheit von der
näßicekeit des Schnl-+.
8 20
er Ein von der Schule ausgeschlussener Sc
chen Schulen. nehmigung des Ministers für Handel und Gew.
preußischen Weheschule aufgenommen werden