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Volume 17. Januar 1940

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Beispiel: verirelen müsen. Dies wird bei der späteren Ent 
;; <heidung über die Fristverlängerung zu beachten jein. 
Grundstükserwerb | 15. 9.1937 Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, daß sich inzwischen 
Wohnsiedlungsgenehmigung 1.11.1937 aus den Kriegsverhältnissen besondere Umstände er- 
Fristablauf . . . 1.11.1939 geben haben, die trozdem eine Verlängerung der Zwei- 
Verbleibende Frist im Zeitpunkt des jahresfrist geboten erfiheinen. vossen (vgl. den obigen 
Kriegsausbruchs . . . . - 2 Monate Eis usf ..: daß T Ie | EE Mugen Über eine 
; jeraus folgt, daß bindende Erklärunge 
Antrag auf Baugenehmigung - - - 1. 4.1939. spätere werfe mg wegen der Kriegsverhältnisse 
Die Vergünstigung der Fristverlängerung wird, nicht abgegeben werden können. Wird daher von 
wenn der Rohbau nicht bis zum 1. 11. 1939 erstellt war, Kauflustigen, die jezt den Erwerb eines Grundstüc>s 
hier in der Regel zu versagen sein. beabsichtigen, beantragt, ihnen im vorhinein eine vier- 
Was der Erwerber im einzelnen während dieses jährige Frist zur Bebauung in Aussicht zu stellen oder 
ersten Jahres für sein Bauvorhaben getan hat, soll ihnen in anderer Weise schon jetzt eine Gewähr dafür 
dabei nicht entscheidend sein. Ob er also 3. B. einen zu geben, daß bei Überschreitung der „Zweijahresfrist 
Teil dieser Zeit völlig untätig hat verstreichen lassen die Wertzuwachssteuer nicht in voller Höhe zur Hebung 
oder zur Finanzierung des Bauvorhabens benugt hat, gelangt, jo sind diese Anträge abzulehnen. 
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ersten Jahres seit der Wohnsiedlungsgenehmigung mögtihteit während des Frieges folgt ferner, daß Falle 
etwas Eeterhömmen hei; aus dem gefolgert werdeit wah De ee ges err nung au Die 
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daß mit dem eigentlichen Bauen begonnen werden gestundete Betrag ordnungsmäßig sichergestellt wird, 
sollte. Dies soll wie oben bereits erwähnt, stets dann daß aber solchensalls auf die Sicherstellung des Über 
angenommen werden, wenn der Erwerber bis zum 2 D.H. des Veräußerungspreises Hinausgehenden Ve: 
Ablauf des ersten Jahres seit Wohnsiedlungsgeneh- trages in keinem EHREN Werne n darf. ie 
migung den Antrag auf Bauerlaubnis gestellt hat Forderung auf Sicherstellung wird auf diese eise zum 
? “ “ 2 = Prüfungsmaßjtab für das Vorliegen eines wirklich 
Diese Frist kann bei der Eigenart der hier zu ernsthaften Bauwillens und verhütet so eine mißbräuch- 
krefsenden Entstheidung ungiurgenüß reine starte Zein lie Ruobung der Vergünstigungsbestimmung des 
„B. - überhaupt. 
punkt des Kriegsausbruchs so weit vorgeschritten, daß 4 
in Rürze mit Zer Rohbau Mw reien Jewesen II. 
wäre, so wird die Hemmung der Zweijahresfrist bei : : 
nicht fristzeitiger Fertigstellung des Bauvorhabens „Unter Zusammenfassung des änter Abschnitt 31 Hus 
auch in diesem Fall anzuerkennen sein. Die vorerwähnte geführten ergeben sich nunmehr für ie B kaue tung vn 
Einjahresfrist bildet aber einen ersten Anhalt zur ein- Anträgen nach 8 25 Abj. 1 Saß 2 WZStDO. folgende Richt- 
heitlichen Beurteilung dieser Fälle überhaupt und ist * 
als solcher vorzugsweise gedacht. 1. Bei Ablauf der Zweijahresfrist na< Kriegsbeginn. 
Gegenbeispiel: Ragt die Zweijahresfrist über den 1. 9. 1939 hinaus, 
Grundstü>kserwerb . . 15. 9.1937 so wird sie hinsichtlich dieses Teils bis auf weiteres als 
Wohnsiedlungsgenehmigung 1.11.1937 ruhend angesehen. 
Fristablauf . 1.11.1939 Beträgt der am 1. 9. 1939 verbliebene Fristteil 
ae : : a: drei Monate oder weniger, so wird das Ruhen der Frist 
Antrag auf Baugenehmigung . . . 15.10.1938. nur ausgesprochen, wenn der Grundstü>serwerber am 
Hier wird die Vergünstigung der Fristverlängerung 1. 9. 1939 die Anwartschaft auf eine Fristverlängerung 
zu gewähren sein. besaß. Eine foiche Anwartschoft soll dann angenommen 
N werden, wenn der Erwerber zumindest na; au 
b) Bei den vor Kriegsausbruch abgelaufenen Zweijahres- eines Jahres nach Wohnsiedlungsgenehmigung seine 
fristen. ernsthafte Bauabsicht 3. B. durch Antrag auf Bau- 
aa) War die Zweijahresfrist bereits vor Kriegsaus- genehmigung oder dureh) eine entsprechende, auf den 
bruch abgelaufen und auch die Verlängerung für eginn des eigentlichen Bauens abzielende Maßnahme 
eine bestimmie Zeit bereits, ausgesprochen, so wird zweifelsfrei dargetan hat. 
ie verlängerte Frist hinsichtlich des Teiles, der in i 
die Zeit nach Kriegsausbruch Uneinragt gehemmt. 1 9. 1939) üben, des eltern Frässanlause (nach dem 
Betrug die verlängerte Frist im Zeitpunkt des örliehenden Si - k 3 i 
Kriegsausbruchs drei Monate und weniger, so tritt vor ehenhen Sinne zuerkannt werden, wenn im 
die Hemmung nur unter den zu a angegebenen Zeitpunkt des Kriegsausbruchs der Bau so weit vor: 
Voransletzungen ein € geschritten war, daß in Kürze mit der Rohbauabnahme 
NSE iber 1 gen 4 | .| zu rechnen gewesen wäre 
über die Verlängerung einer vor Kriegsaus- 
bruch abgelaufenen Zweijahresfrist erst jeht zu 2 Bei Ablauf der Zweijahresfrist vor Kriegsbeginn. 
die nan Er Bet erUnn H awer ii ES Fhgltn 0 260 de: Zelia erfei us: 
Verlängerung (die sodann vom Beginn des Kriegs- istabl "d git 9. 1939 ü 
ausbruchs an ebenfalls gehemmt wäre), nur zu- Feisialauss ach dem 1:9. auc<“für die "ver 
gestanden werden, wenn mit der Fertigstellung des . | 
Rohbaues alsbald nach Ablauf der Zweijahresfrist Macht der am 1. 9. 1939 verbliebene Fristteil drei 
zu rechnen war und der Bau nunmehr lediglich Monate oder ge aus, jo wird das Ruhen. des 
infolge des Kriegsausbruchs liegen geblieben ist. weiteren Fristablaufs nur unter den gleichen Voraus- 
sezungen ausgesprochen. wie sie oben unter 1. an* 
c) Bei Beginn der Zweijahresfrist nac< Kriegsausbruch. gegeben sind. 
Ein Grundstü>serwerber, der nach Kriegsausbruch |, Ist über einen Antrag wegen Fristverlän 
kauft und die Verpflichtung zur Bebauung des Grund- erst M zu entscheiden, jo ist die Berlinger Ul 
stüks innerhalb zweier Jahre übernimmt, muß von damit auch das des weiteren. tau Ur 
vornherein wissen, daß die Erfüllung dieser Ver- uzugestehen, wenn mit der Fertigstellung des Roh- 
pflichtung zum mindesten außerordentlich erschwert ist. S3 alsbald nach Ablauf „der Zweijahresfrist zu 
Nimmt er dies auf sich und kann er dann nicht frist- rechnen gewesen 1 und der Bau lediglich infolge 
zeitig erfüllen, io wird er diesen Umstand in der Regel egsausbruch nicht beendet werden kointe
	        
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