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philippsches Königtum, ein Königtum von der Schöp-
fung der Bourgeoisie, könnte dies freilich nicht.
Aber ein Königtum, das noch aus seinem ur-
sprünglichen Teige geknetet dasteht, auf den Knauf
des Schwertes gestützt, könnte das vollkommen wohl,
wenn es entschlossen ist, wahrhaft große nationale
und volksgemäße Ziele zu verfolgen.‘
Er blickte dem Minister Zustimmung heischend
in die lebhaften Augen.
„Sehr interessant,“ murmelte Bismarck. „Spre-
chen Sie, bitte, weiter !“
„Also der Ausweg ist da,“ lächelte Lassalle.
„Es handelt sich nur darum, ihn für Ihren könig-
lichen Herrn recht verlockend auszuschmücken.
Auch dafür habe ich einige hübsche historische
Fähnchen. Eure Exzellenz wissen, daß die preu-
Bische Verfassung noch nicht einen einzigen Tag
lang zu Recht bestanden hat.“
„Sie haben es in Ihren Reden immer wieder
behauptet.‘
„Mit Recht,“ ereiferte sich Lassalle. „Friedrich
Wilhelm IV. hatte nicht die Machtbefugnis, das Drei-
klassenwahlrecht zu oktroyieren.‘
„Hm,‘ machte Bismarck wieder.
„Die Bourgeoisie aber hat sich 1849 die Ver-
nichtung des 1848 gesetzlich eingeführten allge-
meinen Wahlrechts gefallen lassen. Ja, sie hat diese
Verkümmerung des Volksrechtes als eine königliche
Gunst mit Jubel begrüßt, die brave Bourgeoisie.
Keine einzige Kammerverhandlung seit 1849 hat
dagegen protestiert. Jetzt aber, da sie mit dem
Königtum über die Auslegung jener königlichen
Gunst in Streit geraten ist, will die Bourgeoisie das
Königtum im Namen des Rechts bekämpfen, wäh-