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VII.

Full text: Lassalle / Schirokauer, Alfred (Public Domain)

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nannten, er konnte nicht wie irgendein Wildling 
hineinpatzen in das Bestehende. Seine Stellung in der 
wissenschaftlichen Welt forderte ihre Verpflichtung. 
Er mußte das, was er für seine Arbeiter tat, vor dem 
Richtstuhle der Wissenschaft verantworten können. 
Er kniff scharfdenkend die Augen zusammen. Wie 
ließ es sich wissenschaftlich begründen, daß. dieses 
neue Recht nun in der Welt galt? Daß es das alte 
Recht der Besitzenden entrechtete? Die Macht schuf 
das neue Recht. Gewiß. Aber dieses neue Recht 
galt doch erst von heute an, da es entstanden war. 
Es galt doch erst für die Zukunft. Entraffte es dem 
Nachbar aber auch das, was er gestern noch kraft 
seines alten Rechts besessen hatte? 
Das war die große Frage, die sich vor seinem 
wissenschaftlichen Gewissen auftürmte. Wirkt das 
neue, von der Revolution geschaffene Recht zurück 
auf das alte Recht, das vor der neuen Machtkata- 
strophe gegolten hat? Oder galt es nur für die 
neuen Tage? Durfte das neue Recht nur Erwerb von 
Sondereigentum für die Zukunft verpönen, mußte es 
aber haltmachen vor dem bereits erworbenen Eigen- 
tum und mußte der kraft alten erworbenen Rechts 
Besitzende, wenn er enteignet wurde, entschädigt 
werden? Mußte das neue Recht vor den „er- 
worbenen Rechten‘ ohnmächtig die Hände sinken 
lassen? 
Das waren die Fragen, die jählings aufragten. 
Wie ein Gebirge verbauten sie ihm den Weg. Und 
mit der alten wissenschaftlichen Heftigkeit ging er 
daran, sich durch diesen sperrenden Wall seinen 
Tunnel zu graben. 
Er mußte eine befriedigende Lösung finden, 
she er wieder freien Weg zu einem Ziele sah.
	        
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