Path:
1. Abschnitt. Allgemeine Politik

Full text: Reden und Aufsätze von Johannes Kaempf / Kaempf, Johannes (Public Domain)

für die Gesetzgebung der Umstand in Betracht, daß es ganz 
unbegreiflich erscheint, warum jemand, der eine Armen: 
unterstützung erhalten, sie aber vor der Wahl zurückerstattet 
hat, dennoch von dem Wahlrechte ausgeschlossen sein soll. 
Meine Herren, das öffentliche Rechtsbewußtsein kann sich 
vielleicht damit abfinden, daß eine dauernde Unterbringung 
in ein Siechenhaus, eine dauernde Armenunterstützung in 
barem Gelde den Verlust öffentlicher Rechte zur Folge haben. 
Niemals wird sich aber das öffentliche Rechtsbewußtsein 
damit abfinden, daß einmal gewährte und dann zurückzahlte 
Unterstützungen trotz der Rückzahlung den Verlust des 
Wahlrechts nach sich ziehen sollen, und ebensowenig damit, 
daß eine in Form von Krankenhausbehandlung gewährte 
Armenunterstützung mit so weitgehenden Folgen belegt wird. 
Der Antrag, den der Herr Kollege Cassel und seine 
Freunde gestellt haben, geht dahin, daß der Magistrat in 
Gemeinschaft mit der Stadtverordnetenversammlung bei den 
zuständigen Behörden dahin vorstellig werde, daß eine 
Aenderung in unserem Sinne erfolge. Ich glaube, daß schon 
dieser Schritt nicht ohne Einfluß sein wird. Aber wesentlich 
unterstützt wird unser Schritt werden, wenn dem Deutschen 
Städtetag, der ja, wie ich voraussetze, demnächst wegen der 
Fleischnot tagen wird, seitens der Stadtgemeinde Berlin eine 
Vorlage gemacht wird, um zu veranlassen, daß sich der 
Städtetag in demselben Sinne ausspricht. Ich hoffe, daß wir 
Erfolg haben und zu einem Ziele gelangen werden, das 
einem Zustande ein Ende macht, der meiner Ansicht nach 
mit den Öffentlichen Rechtsanschauungen nicht mehr in 
Einklang zu bringen ist. 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.