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Fünfter Abschnitt. Mitarbeit am Reiche. Bürgerliches Gesetzbuch und Flottenvorlage. 1894-1898

Full text: Ernst Lieber als Parlamentarier / Spahn, Martin (Public Domain)

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Konservativen, Herr von Leipziger, wie Bennigsen unterstützten ihn. Sie 
einigten sich dahin, daß die Schuldentilgung von Jahr zu Jahr fort 
geführt werden sollte. Um das nötige Geld zu gewinnen, wurde der Zu 
schuß, der den Einzelstaaten aus der Franckensteinschen Klausel zukam, 
auf einen geringen Bruchteil der Reichsüberschüsse beschränkt. Wenn 
man gleichzeitig davon absah, die Schuldentilgung zwangsweise wie in 
Preußen vorzuschreiben, so sollte damit verhütet werden, daß sie in 
ertragsarmen Jahren den Matrikularumlagen aufgewälzt wurde. Auch 
sonst berücksichtigte man die finanztechnischen und etatsrechtlichen Forde— 
rungen der Einzelstaaten. Dem Geiste nach verstärkte aber diese Selbst⸗ 
bescheidung nur noch die Wirkung jener ersten und hauptsächlichen 
Maßregel des Gesetzes. Beide Bestimmungen kamen darauf hinaus, 
daß das Reich über seine Einnahmen selbst verfügte, nicht bloß als 
Rentenempfänger an ihnen teilhatte, und daß es die Kassen der 
Bundesstaaten als fremde Kassen anzusehen anfing. Eugen Richter 
bemerkte sofort, daß die Klausel nunmehr logisch unhaltbar werde; 
auch die Redner der Rechts- und Mittelparteien wollten den Beschluß 
als einen Schritt zur Neuorganisation der Finanzverwaltung selber 
aufgefaßt wissen. Lieber bestritt es nur mit halben Worten. Zu 
Anfang des Winters hatte der sozialistische Etatsredner Schippel als Ver⸗ 
treter einer von aller Beziehung zu den Einzelstaaten freien Partei die 
Finanzpolitik des Zentrums als „im Grunde vernünftig“ gelobt. Er 
formulierte den Sachverhalt dahin, daß die Lex Lieber (denn diesen 
Namen erhielt das neue Gesetz) die Überschüsse des Reichs nicht allein, 
wie Windthorst 1879 es vorhatte, an der Heeres⸗ und Flottenverwaltung, 
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leiten wollte. 
Schippel hatte einen Vorbehalt gemacht. Die Erfahrung müsse 
zeigen, ob der Reichstag an Widerstandskraft gegen die Heeres- und 
Flottenverwaltung einbüße, indem er durch die Lex Lieber die Bundes- 
genossenschaft der Finanzminister abschüttele. Wüchsen die Ausgaben, 
so sei das Gesetz ein Schlag ins Wasser. Die Worte des Sozial⸗ 
demokraten hatten ein bestimmtes Ziel und sollten schon in der nächsten 
Session ihre volle Bedeutung erlangen. 
Seit mehreren Jahren war die Flotte durch das persönliche Ein— 
greifen des Kaisers in den Gesichtskreis der Nation gerückt worden. 
Die Forderungen für sie hatten sich erheblich erhöht. Trotzdem war 
der Reichstag bisher zu keiner festen Flottenetatspolitik gelangt. Der
	        
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