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Zweiter Abschnitt. Entwickelung des Reichs. Sozialpolitische Tätigkeit. Kampf gegen das alte Preußen. 1878-1888

Full text: Ernst Lieber als Parlamentarier / Spahn, Martin (Public Domain)

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der nach einer Ausgleichung der Parteigegensätze durch längeres Zu— 
sammenwirken derselben Personen, träfen am Wesen des Parlamen— 
tarismus vorbei. Hier „handelt es sich um die Vertretung der Rechte 
der Regierten gegenüber den Regierenden“. Kein Parlament braucht 
sich um Kronrechte zu sorgen; die werden von der Krone geschützt. 
Darum „ist das wesentliche und durchschlagende Erfordernis (für ein 
Parlament) der ununterbrochene Kontakt mit dem Volke selbst, dessen 
Rechte hier wahrzunehmen sind“. „Für mein Teil mache ich gar kein 
Hehl daraus, daß gegenüber diesem elenden System (dem preußischen 
Dreiklassenwahlsystem) und gegenüber dem unbeschränkten Kammer— 
auflösungsrecht der Krone für mich das einzige Korrektiv die jährliche 
Wiederwahl sein würde.“ Jeder Volksvertreter muß wünschen, daß 
„dem Volke, welches uns hierher gesandt, den Regierten, die wir zu 
vertreten übernommen haben, weitergehende Rechte eingeräumt werden“. 
„Das wird doch kein einsichtiger und erfahrener Politiker in Abrede 
nehmen, daß die Interessen der Volksrechte und die Interessen der 
Regierungsmacht durchweg und in der ganzen Welt im Gegensatz 
stehen.“ In der Wahlrechtsfrage wird sich das Zentrum gewiß nicht 
spalten. Denn nie wird eine Strömung in der Kirche zur „Beugung 
der Vertretung des Rechts, der Freiheit und der Interessen des Volkes“ 
helfen. 
Als Lieber schloß, erklärte der Freikonservative Herr von Zedlitz: 
etwas Wunderbareres, etwas dem preußischen Wesen und der preußi— 
schen Art Fremderes habe er nie in seinem Leben gehört. Herr 
von Rauchhaupt aber erwiderte für die Konservativen, die während 
der Rede den Saal in Scharen verlassen hatten: „Nein, Sie haben 
hier nicht bloß Volksrechte zu vertreten, Sie haben die Verfassung 
beschworen, und in dieser Verfassung steht ein Abschnitt von dem König 
und seinen Rechten, Sie haben deshalb ebensogut diese Rechte des 
Königs wie die des Volkes zu schützen.“ Er und die Seinen wollten 
gar verstanden haben, daß Lieber von den Parlamenten als den „Be— 
hörden des Volkes“ sprach. 
Es war die lärmendste Stunde, die Lieber in einem Menschen— 
alter parlamentarischer Tätigkeit heraufbeschwor und miterlebte. In 
seiner Natur lag es, Gegensätze, die er empfand, zu überspannen. Nie 
hat er indessen seiner Neigung so nachgegeben wie damals. Aber nie 
war auch seine Seele so aufgewühlt. Das Verhältnis der Regierungen 
und Parlamente im Reich und in Preußen war seit 1884 in einen
	        
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