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III. Auflösung und Wiederherstellung der Berliner Produktenbörse

Full text: Der Berliner Getreidehandel unter dem deutschen Börsengesetz / Ruesch, Hermann (Public Domain)

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den Berliner Getreidehandel die Schwierigkeiten noch nicht erschöpft. 
Es handelte sich noch um die Oktroyierte Börsenordnung vom 
23. Dezember 1896, in der besonders 2 Punkte den Händlern unan- 
nehmbar schienen, die Ernennung von 5 Vertretern der Landwirt- 
schaft durch den Landwirtschaftsminister und 2 Vertretern des Müllerei- 
gewerbes durch den Handelsminister und ferner das praktisch uner- 
füllbare Verlangen, in den Preisnotierungen bei den verschiedenen 
Getreidegattungen die Sorten nach Ursprung, Gattung, Qualitäts- 
gewicht, Beschaffenheit (Farbe, Trockenheit, Geruch) und Erntezeit 
zu unterscheiden, ebenso die Angabe der gehandelten Mengen und 
außer den höchsten und niedrigsten dafür gezahlten Preisen noch 
die unerledigten Aufträge anzugeben, Bestimmungen, durch weiche 
die Fungibilität der Lieferungsware einfach vernichtet worden wäre. 
Doch die Hauptrolle sollte der erste Punkt spielen, und so wird es 
sich nicht vermeiden lassen, auch auf diese Frage der Hineindelegie- 
rung nichtkaufmännischer Mitglieder in den Börsenvorstand etwas 
näher einzugehen, obgleich an und für sich diese Sache heute von 
ziemlich geringer Bedeutung erscheint, da man sich ja schließlich 
nach Verlauf von 3 Jahren ganz friedlich geeinigt hat und das zu- 
gestand, was man vorher für unmöglich erklärt hatte. Die ganze 
Entrüstung von damals wird also wohl vielmehr auf die so wie so 
erregte Stimmung zurückzuführen sein, unkonsequent erscheint aber 
die Haltung der Händler auf jeden Fall. 
Allerdings wird auch ein objektiver Beurteiler der Dinge zugeben 
müssen, daß die dem Handel gestellten Zumutungen nach dem so- 
eben erfolgten Schlag des Terminhandelsverbots etwas reichlich stark 
waren. Es ist absolut nicht zu verwundern, wenn man in den Kreisen 
der Getreidehändler unmöglich an ein gedeihliches Zusammenwirken 
mit Personen denken konnte, die noch kurz vorher die unbegrün- 
detsten Verdächtigungen gegen ihren Stand ausgestoßen hatten. Wäh- 
rend alle kaufmännischen Mitglieder des Börsenvorstandes aus der 
freien Wahl der an dem Verkehr der Produktenbörse teilnehmenden 
Korporationsmitglieder hervorgingen, sollten hier vom Ministerium 
Leute hineindelegiert werden, von denen man annehmen mußte, daß 
sie nur als Aufsichtsorgan funktionieren würden, was um so mehr 
wahrscheinlich war, als der Börse im Laufe des Kampfs wiederholt 
falsche Preisnotierung vorgeworfen war. Hier galt es die Ehre des 
Standes zu wahren, wollte man nicht selbst zugeben, daß die Notie- 
rung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprach. War doch 
schließlich durch die Ernennung des Staatskommissars von seiten 
des Staats für genügende Aufsicht gesorgt. Man merkte eben die 
Absicht, Berlin seine Bedeutung als Zentralbörse überhaupt zu 
nehmen und es zu einem Lokalmarkt wie jeden anderen zu machen. 
Eine derartige Funktion hat aber Berlin nie ausgeübt, hierfür diente 
bestenfalls der Frühmarkt. Und vollends eine Mitarbeiterschaft 
der Landwirte konnten sich die Getreidehändler bei der ganzen 
Organisation und dem Wesen der Berliner Produktenbörse noch 
weniger vorstellen. Sie wußten nicht, wie da rein kaufmännische 
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