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II. Bedeutung des Terminhandels

Full text: Der Berliner Getreidehandel unter dem deutschen Börsengesetz / Ruesch, Hermann (Public Domain)

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sten darstellte und es hauptsächlich den Importeuren ermöglichte, 
das ausländische Getreide zu den jeweiligen Weltmarktspreisen ohne 
besonderes Risiko herbeizuschaffen, durch dessen niedriges Preis- 
niveau die ganze heimische Ernte in Mitleidenschaft gezogen wurde. 
Wenn man den Terminhandel beseitigen konnte, so war die 
Einfuhr wenn auch nicht unterbunden, so doch bedeutend erschwert, 
und die Preise mußten sich wieder mehr nach den inländischen 
Produktionskosten richten, denn es fehlte ja die Terminbörse, die 
die Veränderung des Weltmarktes zur Geltung bringen konnte. Der 
Handel würde auch, argumentierte man, ohnedem im stande sein, 
effektives Bedürfnis und effektive Nachfrage zu befriedigen. Der 
Importeur würde wieder naturgemäßer Haussier, Weltmarkt und 
Verkehrsverhältnisse würden die Hausse schon zurückhalten. Wie 
aber der Händler diese Hausse zu Zeiten sinkender Getreide- 
preise durchsetzen kann, darüber bleiben uns die Gegner des 
Terminhandels die Antwort schuldig. Man hatte noch immer die 
Meinung, der Handel könne die Preise seinen Interessen gemäß 
willkürlich gestalten, und der Terminhandel sei eine wesentliche 
Ursache des niedrigen Preisniveaus. 
Es war ein Kampf zwischen Weltwirtschaft und nationaler Wirt- 
schaft, und was im Antrag Kanitz nicht gelungen war, hoffte man 
so auf Umwegen durch das Terminhandelsverbot zu erreichen: Un- 
abhängig von der Weltpreiskonjunktur sollten wieder die heimischen 
Erzeugungskosten des Getreides für die Preisbildung maßgebend sein. 
Nun befand sich die Landwirtschaft sicher in einer sehr schwie- 
rigen Lage. Die Riesenproduktion in Amerika, Argentinien und 
anderen überseeischen Ländern hatte einen verderblichen Preisdruck 
hervorgerufen, der durch die Ausgestaltung des raschen und billigen 
Transports noch wesentlich verschärft wurde. Bei der hervor- 
ragenden Bedeutung einer kräftigen Landwirtschaft für jedes Staats- 
wesen hat nun der Staat auch die Pflicht, der Landwirtschaft helfend 
zur Seite zu stehen, da sie aus eigenen Kräften nicht so wie die 
Industrie die Konjunktur selbständig von sich abwenden kann. Aber 
auch hier gibt es eine Grenze, wenn das Wohl der Allgemeinheit 
allzusehr Interessen einzelner geopfert werden muß. Es wäre im 
höchsten Grade gefährlich, einen Staat wie Deutschland mit be- 
trächtlichem Importbedürfnis an Getreide von der Außenwelt abzu- 
schließen und die Versorgung des Volkes mit den wichtigsten Nah- 
rungsmitteln aufs Spiel zu setzen. Denn darüber läßt sich nicht 
mehr hinwegdeuteln: Deutschland ist heute Getreideimportland, und 
es könnte, zumal im Falle einer Mißernte oder eines Krieges, von 
den schlimmsten Folgen sein, wenn man die notwendige Einfuhr 
erschweren wollte. 
Deutschland ist nun einmal mit seinem starken Importbedürfnis, 
das sich in den letzten Jahren ziemlich ständig auf ein Sechstel 
des Gesamtbedarfs an Brotgetreide beziffert (vergl. Tab. I), und 
seinem regen Getreideexport seit Aufhebung des Identitätsnachweises 
naturgemäß aufs intensivste mit dem Weltmarkt verknüpft, und eine
	        
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