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Bücher nund Stiche, die nicht von ihm gestochen, außerhalb der
gewöhnlichen Märkte feilbiete!).
Doch was half das den Meistern?!
hatten sie einen Widersacher zur Ruh gebracht, standen
andre auf. Schon zwei Jahre später mußten sich die Meister
wieder über Störer ihres Berufes beschweren. Sie richteten an
den Uurfürsten ein bewegtes Bittschreiben wider Thomas
Rommel und Peter Schmid, beide Krämer und Borten—
wirker auf dem Mühlendamm, daß „sie sich unterstehen öffent—
lich zu verkaufen und feil zu haben allerhand Newe Calender
und ihnen (den Buchbindern) das wenige Brod, das sie in diesen
schweren Kriegszeiten zu erlangen vermeint, abzunehmen, weil
auch itzo alle Schulen und Kirchen faßt gesperret und von guten
Büchern nichts abgängig“. Sie baten, da sie die Rückkunft des
Mühlenhauptmanns, dem sie die Sache bereits vorgetragen
hatten, nicht abwarten konnten, und Gefahr im Verzuge den
KUurfürsten „gedachte beide Urahmer festen Cags vor Sr. Chr.
Durchl. hochpreißlichen Cammergericht durch dero Cammer
Diener unausbleiblichen zu erscheinen citiren zu lassen, und
hierinnen ein verhör zwischen den Parteien gnädigst zu ver—
statten.“
War auch die Unruhe im Lande groß, ein Zeichen prompter
Justiz ist es doch, wenn das Schreiben durch das Vermerk des
Decernenten „fiat auf morgen nach Mittage“ erledigt wurde.
Die Tagfahrt fand statt, und Kummer und Schmid
wurden verurtheilt ihre noch unverkauft gebliebenen Calender
den Buchbindern abzulassen, im übrigen sich aber jedes Ver—
kaufes gebundener Bücher zu enthalten?).
) Entscheid. des Magistrats vom 1. 9. 1636, gezeichnet von Syndicus
Blechschmidt.
) Urtheil vom 9. U. 1638, gez. Andreas Rohl und Johann
Schardius.