die berliner Buchbinder auf ihre Anfrage nachstehenden mit
sechs Siegeln der Unterzeichner verschlossenen Brief.
Unsere freundliche vnnd gantz willige Dinste zuvor,
Ehrenveste, Vorneme vnd KUunstreiche sonders günstige
herren und freunde, Alß ihr vns berichtet, welcher ge—
stallt Ihr mit den Chramern vnd deroselben guelden
herrn in beyden Stetten Berlin und Cölln, wegen Ver—
handlung gebundener vnd vngebundener Gebetbücher,
Historien, Calender, vnd gemahlten Brieffen, so sie
vnter Ihre Chram Wahren zue zihen sich vntterstanden,
in Rechtfertigung geraten, sambt dem hierin gegebenen
Abschiede, vnd etzlicher von den Chramern in Ihren
Rechtlichen producirten Kundtschafften zuegeschicket vnd
zebetten, daß wir euch in Schrifften zue vernehmen
zeben wollten, ob die Chramer bey uns bißhero ohne
einige vnsere Verhinderung solche Bücher verhandlet
oder solches zue thun befuegt sein.
Demnach mögen wir auch nicht vorhalten, das
wir vnser teils kein Exempel wissen, das Jemals die
CLhramer alhier Inn Leipzigk sich vntterstanden, Bücher,
sonderlich aber vngebundene Materien, Kalender, Brieffe
vnd dergleichen (ohne was Schreibtaffeln, darin gebeth—
büchlein, Rämme, Spiegel, Sonnzeiger, ohrlöfflein ꝛc.
beysammen sein möchten) zue führen vnd feiles Kauffes
zue habenn.
Wie wir vns denn nicht erinnern können, das wir
bey vnsern Feiten dißfals wieder die Chramern etwas
zue clagen Vrsach gehabtt, do wir doch eins teils vber
30, 40 Vnd 50 Ihare beim Buchhandell gewesen,
vnd denselben geübet, wissen auch nicht, das bey Vnsere
Vorfahren dergleichen Vorgelauffen sein sollte. Wir
erachten auch Vnsers Theils, das die Chramer nicht