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Andere gebundene Bücher in Sammet, Lehder oder
Bretter, Item historien, Lieder vndt gemahlte Brieffe
die werden von vnsern Innungsgenossen nicht verkaufft
noch geführett.
Den andern Punct, welchen vnß der herr Ab—
gefertigter mündtlichen berichtet vndt umb Antwortt ge—
bethen, wegen der Pockeln, Striegeln, Schrauben, An—
würffe, Vorlege Schlösser, wirdt gleichfalß von Vnsern
keinen weder geführett noch verkauffett.
Was aber sonsten zur Reuterei gehörigk vnd von
nöthen Alß Spanner, Pulverflaschen vndt Pulvertaschen
vndt dergleichen stügken, werden solche von vnsern
Innungsgenossen geführett vndt verkauffett vndt wirdt
Ihnen kein einhalt gethan, Wollten wir den herrn
wollmeinend nicht Pergen, Vndt seindt den herrn
sonsten angenehme Dienste zubeweisen ehrbettigk, Datum
Leipzigk den 7. Augusti anno 1605.
Der herrn
dienstwillige
der Chramer Meistern vndt Innungß Verwandten
zu Leipzigk.
Den Ernvesten, Erbaren, Wollweisen vndt vor—
nehmen der Crahmer vndt Innungs Güldegenossen
beyder Stedte Berlin vndt Cölln ꝛc. Vnsern besonders
günstigen herrn vndt guten Freunden.
Ging nun schon aus den Berichten der eignen Berufs—
zenossen der Krämer hervor, daß sich die berliner Gilde mit
ihrem Anspruch auf den Bücherverkauf im Unrecht befinde,
so wurde ihr vermeintliches Recht durch die Auskunft der Leip—
ziger Buchhändler vollends in Frage gestellt. Aus Leipzig,
schon damals der Vorort des deutschen Buchhandels, erhielten