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Den Ernvesten, Erbarn vndt
wohlgeachten herrn der Crah⸗
mer Innungsgenossen beyder
Stedte Berlin vndt Cölln, Vn—
sern guten Freunden.
Unsere freundtwillige vnndt behegliche Dienste jeder—
zeit bevor, Ehrnveste, Erbare, wohlweise vndt vor—
nehme, besonders günstige Herrn vndt gutte Freundte,
Der Herrn schreiben sub dato 3. Augusti Anni currentis
haben wir den 7. ejuscllem hernacher von Zeigern, der
herrn abgefertigten, wollemffangen, dessen inhaltt lesend
vernommen, Vndt müegen den Herrn hierrauff zur fr.
Antwortt wollmeinend nichtt verhaltten, So viell den
ersten streitigen Punct betrifft, Nemblichen das zwischen
den Herrn vndt den Buchbindern Irrungk vnndt Zwi—
tracht sich ereigenet dieser Vrsachen, Dieweill die
Chramer vndt Innungsgenossen, gebundene gebeth- vndt
andere Bücher, deßgleichen auch Historien, Calender vndt
zemahlete Briefe verkauffen vnd führen sollen, Welches
aber die Buchbinder bei Euch nicht verstatten wollen,
hierauff geben Wir den Herrn diese eigentliche Antwort
daß alhier bey Vnß zu Leipzigk In Vnser Innungk
sich Keiner Jemalß Vnterstanden, noch Vnterfangen,
mit dergleichen specificirten stügken zuhandeln, So wissen
wir auch nicht das es vor alters geschehen wehre,
Alleine ohne ist es nicht, daß ettliche vnsern Innungs—
mitgenossen gebundene gebeth- vndt gesangbüchlein da⸗
rinnen Schreibtafeln, Spiegeln, Kamme vndt dergleichen
gefunden vnnt zusammengebunden, so vor reisende Leuthe
zugerichtet, teglichen Kauffen vndt verkeuffen, vndt wirdt
Ihnen vermöge vnser Innungk nicht gewehrett, So
haben auch die Buchbinder solches niehmalß gefochten,