was hinn- vndt wieder inn Lendern vndt Stedten inn
vndt ausserhalbe dem Römischen Reich gemachtt, vndt
auff den Frankfurter, Nürnbergischen, Leipziger vndt
andern Markten oder Meßen zu Markte gebracht, ge—⸗
kaufft, gar nichtts davon ausgeschloßen, Wie auch aller—
ley Kurtzguth, zu feilen offenen Kauff alhier zu haben
ondt gewöhnlichen zuvertreiben zu vndt nachgelaßen ist,
So hatt auch doch niemandts aus vnsern Gewercken,
mit gebundenen vndt ungebundenen Beth-⸗ vndt andern
erkaufften Büchern, sowoll auch Calender, gemahleten
Brieffen vndt Hystorien, biß dahero alhier gehandelt,
ondt gewerb getrieben, Aber Schreibtafeln vndt Papier
werden teglich vndt offentlich bey vnsern mittgewercken,
off feilen Rauffe gefunden vndt da Jemandt Vnsers
mittelß mit vorangezogenen stügken alhier Künfftig
handeln, Vnd dieselben verkauffen wollte, könnte man
vermuege vnserer Innungßordnungk ihme solches nicht
verbietten, Welches alles E E svndt gf. vff derselbigen
schrifftliches ann Vnß gesinnen, wir zur nachrichtungen
nicht verhaltten sollen, Vnndt seint denselben hin—
widerumb angenehme vndt gefellige Dienste zuertzeigen
gemeinet. Datum Halle, Donnerstages den 8. Augusti
anno 1605.
Der Herrn Jederzeit dienst—
willige Der Gewerckschafft
und der Crahmer Innung,
Meister vndt verwandte da—⸗
selbsten.
Den Ehrenvesten Erbaren
ond weisen Herrn, der Chrah—
mer vnndt Innungßgüldege—
nossen Beyder Stedte Berlin