36
welche mitt Nürnbergischen Wahren handeln, Beth—
bücher geführett, vndt dieselben in Ihren Laden ver—
kaufft vnd noch verkauffen, Ungebundene Bücher, wie
auch Hystorien, Calender vndt gemahlete Brieffe aber
betreffende, Obwohl vnß dieselbigen Ebenmessigk zu—
verhandeln nicht verbotten, sondern vnß freystehett,
dennoch haben wir vnß deßen nicht angemaßett, Wissen
vns auch nichtt zuerinnern, das vnsere Vorfahren,
solches gethan, Sondern solche materien vndt stügken
werden alhier in den Buchladen von den Buchführern,
Buchbindern vnndt dergleichen vnter dem Rahthause
alhier vndt sonsten an örttern verhandelt vnndt ver—
kaufft, Welches wir Euch in Antwortt nicht verhalten
wollen, Vnd seint euch freundlich zu dienen geflissen,
Dato den 14. Augusti anno 1605.
Rathmannen, Meistern vndt
gesambte Vorwandte d. Sey—
den Krahmer Innungk, in
der alten Stadt Magdeburgk.
Den Erbaren Erhen wohl—
geachten und Ersahmen,
Crahmern vndt Innungß
güldegenoßen beider Städte
Berlin vndt Cölln Vnsern
besondern günstigen guten
Freunden.
Unsere freundt- vndt gantzwillige dienste zuvor,
Ehrenveste Erbare vndt weise, vielgünstige herrn vndt
besondere gute Freunde, Ob woll in vnser Innungß—
ordnung schrifftlich vndt Clarlich verfaßet ist, Das allen
vndt ieden der Crahmer Innungk alhier eingehörigen
gewergken, neben andern Crahmwahren, alles auch das,