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Innungsstatut verpflichtet, der Kasse anzugehören, welche Ver—
pflichtung schon 1857 ausgesprochen war, jedoch allmählig in
Vergessenheit gerieth. Die Kasse wird verwaltet von drei Vor—
stehern. Die ersten Vorsteher waren Hanff, Wunsch, und
Eichler. Seit 1879 ist Herr Alexander Demuth erster Vor—
steher der Kasse.
Daneben hatte die Innung auch Geld für ideale Zwecke.
Sum Thurmbau der Luisenstadt-KNirche wurden 1842 zehn Thaler
beigesteuert.
Den durch den Hinzutritt der vielen Meister im Jahre 1840
so günstig gewordenen Vermögensverhältnissen entsprechend,
wurden die Johannisquartale (jetzt auch öfter „gute Montage“
genannt) mit größerem Aufwand gefeiert. Im Jahre 1844
wurden dafür 161 Thlr. 24 Gr. 6 Pf. ausgegeben. Das Fest
fand bei Sommer in der Potsdamerstraße statt. Arme Meister
wurden aber auch nicht vergessen. Als dem Meister Nielbock
sein Schlaghammer gestohlen war, wurde ihm, da er unver—
mögend war, sich Ersatz zu schaffen, ein neuer Hammer ge—
schenkt.
Die mannigfaltigen Veränderungen des noch immer für die
Innung gültigen Generalprivilegs vom Jahre 1734 hatten eine
gewisse Unsicherheit hervorgerufen. Obermeister Schwarz fragte
daher 1844 beim Magistrat an, ob folgende „nach usance“ er—
hobenen Innungsgebühren noch zu Recht bestünden!).
Es wurden erhoben von neu eintretenden Meistern:
an Cämmereigebühren 2 Thlr.
Assessoratsgebühren
„Wachsgeld ..
zur Cade
1*
14 Thlr.
N Acten der Gewerbe-Abth. d. Magistrats. Buchb.Innung.