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gesetzt. 1807, als Handel und Wandel durch die französische
Invasion völlig darnieder lag und viele verarmte Meister zum
Bettelstabe greifen mußten, wurde an sieben reisende Buchbinder—
Meister zusammen 6 Thlr. 8 Gr. Unterstützung gezahlt.
Im Jahre 1805 am U. März erschien die schon lange er—
wartete ÜUgl. Verordnung für die Innungen der Uurmark über
die Anfertigung der Meisterstücke, welche vielfach unzeitgemäß
waren und bei dem in ihnen entwickelten veralteten Geschmack
keine Abnehmer fanden, wodurch wiederum ihre Verfertiger arg
geschädigt wurden.
Für die Buchbinder-Gewerke (die Verordnungen und Gesetze
sprechen jetzt mit Vorliebe von „Gewerken“ statt „Innungen“)
in den Provinzialstädten blieben die alten Stücke bestehen, in
Berlin sollte jedoch zum Meisterstück gefertigt werden:
1. die weimar'sche oder eine andre Bibel in groß Folio,
mit Kupferstichen in roth Leder gebunden, stark vergoldet
mit krummen Fileten.
ein klein folio Band, von marmorirten Leder, nur auf
dem Rücken vergoldet, mit rothen Schnitt.
ein Quartband in Pergament, gesprengt auf dem Schnitt,
mit rothen Titel.
ein Notenbuch in Quart folio in gewöhnlichen englischen
Band nur auf dem Rücken vergoldet.
Meister, welche aus Provinzialstädten nach Berlin zogen,
hatten wie früher, die an ihrem bereits gefertigten Meisterstücke
noch fehlenden Theile nachzumachen.
Auf willkürliche Nebenbestimmungen wurden 5 Thaler
Strafe für den Beisitzer und den Altmeister gesetzt.
Die nächste Folge dieser Ermäßigung in den Ansprüchen
war der hinzutritt von vier neuen Meistern zur Innung.
Im gleichen Jahre 1805 erfuhr das Meldewesen der Ge—
sellen insofern eine Verschärfung, als die Meldungen der in Ar—