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und Montags Abends von 7—9 Uhr, sowie Sonntags Nach—
mittags von 4-8 Uhr gegen ein Schulgeld von monatlich 12 Gr.
im Schreiben, Briefschreiben und Rechnen unterrichtet wurden!).
Die Frage des Meisterstücks wurde immer wieder vorgenommen;
möglich, daß die weiter unten angeführte Verordnung darüber
vom Jahre 1805 in ihren Vorarbeiten die Behörden schon lange
vorher beschäftigten.
So mußten in einer Verhandlung vom 10. Mai 1801 die
Altmeister Dunkel und Jakobi sowie Meister Lehmann sich
darüber auslassen, ob der Einband einer Bibel zum Meisterstück
unbedingt erforderlich sei oder ob auch ein anderes Buch ver—
wendet werden könne.
Sie erklärten, die Bibel sei das passendste Buch, zur Noth
könne aber auch ein anderes Buch verwendet werden. Ein Meister⸗
stück müßte wenigstens 8 Alphabete stark sein (ca. 200 Bogen)
und Karten und Kupfer enthalten. Das gesammte Meisterstück
koste etwa 30 Thaler, wovon auf die Maͤterie etwa 10 Thaler
zu rechnen seien?).
Ihren loyalen Gefühlen gab die Innung Ausdruck, als sie
im Jahre 1804 bei der feierlichen Einholung der Princessin
Wilhelm zur Errichtung einer Ehrenpforte den verhältnißmäßig
hohen Betrag von 5 Thalern 4 Gr. beisteuerte.
Als ein erfreuliches Zeichen des immer mehr wachsenden
Gemeingefühls der Meister ist zu bemerken, daß die Ausgaben
für hilfsbedürftige Mitglieder der Innung in den Rechnungen
der Innungen jetzt eine gewisse Rolle spielten. Während von
793-1798 dafür garnichts ausgegeben wurde, vorher auch nur
sehr selten, wurden 1799 zehn Thaler, 1800 neun Thlr. 8 Gr. 6Pf.,
1801 drei Chaler, 1802 ein Thaler, 1805 ein Thaler 4 Gr., 1804
ein Thaler 16 Gr., 1805 drei Thaler 4 Gr. dafür in Rechnung
Y Ritterhausen, Berl. Elementar⸗Schulwesen.
2) Gew. Abth. d. Magistrat. Buchb⸗Gew.