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a) an der Bibel seien:
J. wenn sie nicht gehörig geschlagen sei,
2. zu stark beschnitten,
3. verheftet und UNupfer nicht gehörig verklebt,
4. bei der Vergoldung die Stempel in einander gedruckt,
5. das Buch nicht sauber sei.
b) am Pergamentband:
. wenn der Titel nicht gehörig gefärbt und die Farben
in einander gelaufen seien,
2. das Buch nicht gehörig geschlagen, oder verschnitten sei,
3. wenn der Rücken nicht gut schließt,
4. oder das Buch unsauber sei.
c) beim Notenband:
J. wenn der Goldschnitt nicht rein sei,
2. die Stempel nicht gehörig aufgesetzt, sondern verkehrt
stünden,
3. das Buch unsauber sei.
Im übrigen erklärten die Schaumeister, daß, wenn ein Stück
mangelhaft sei, ein zweites dafür nachgemacht werden könne.
So wie die Regierung bemüht blieb, die dumpfe Stickluft,
in welche der vielfach verrottete und veraltete Zunftgeist die Hand—
werker einhüllte, durch eine gesunde Gesetzgebung zu verscheuchen,
sorgte auch der Magistrat durch ein erhöhtes Interesse an Schulen
seinerseits dafür, daß Gesellen und Lehrlingen Gelegenheit geboten
wurde, die Lücken ihrer Schulbildung auszufüllen, um sie um so
tüchtiger zu ihrem künftigen Meisterstande vorzubereiten.
Heugnisse davon sind die 1799 gestifteten Sonntagsschulen
für Handwerkslehrlinge, deren es 1805 schon vier gab. Der
Unterricht wurde Sonntags Nachmittags von 4—6 Uhr ertheilt,
wofür der Lehrer jährlich 50 Thlr. erhielt.
Eine ähnliche Schule für Handwerker hielt ein Privatlehrer
Schulz in der Wallstraße, in welcher Gesellen des Sonnabends
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